Linzer Prozess gegen Neo-Nazis
Zwölf Schuldsprüche
Linz - Das Landesgericht Linz
hat insgesamt zwölf Angeklagte im Neo-Nazi-Prozess beim Landesgericht am
18.10 schuldig gesprochen. Es wurden Haftstrafen zwischen sechs Monaten und
dreieinhalb Jahren verhängt. Das Geschworenengericht erkannte die zwölf
Jugendlichen der neonazistischen Wiederbetätigung für schuldig. Zudem wurden
die Angeklagten wegen versuchter und vollendeter schwerer Körperverletzung
in bis zu 40 Fällen verurteilt.
Die Gruppe hatte jahrelang ihr
Unwesen getrieben . Bei Festen und in Discos traten die Jugendlicher in
entsprechendem Outfit - kahlköpfig, mit Bomberjacken und
Stahlkappen-Stiefeln - in Erscheinung. Sie brüllten Nazi-Parolen und Sprüche
gegen Ausländer . Auch die Gedenkstätte des Konzentrationslagers Mauthausen
wurde für die Bande zum Ziel.
Die Gruppe zeichnete sich durch
besondere Gewaltbereitschaft aus. Vor Gericht gaben die Angeklagten zwar die
Körperverletzungen und das Skandieren von Nazi-Parolen zu, wollen aber nicht
gewusst haben, dass sie damit gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben.
Der Rädelsführer der Gruppe - ein
inzwischen 25-jähriger Hilfsarbeiter - wurde zu dreieinhalb Jahren
unbedingter Haft verurteilt. Die übrigen Angeklagten werden sechs bis zwölf
Monate einsitzen, in zwei Fällen wurden 15 Monate und in einem Fall 18
Monate Haft verhängt. Alle diese Strafen wurden bedingt ausgesprochen.
Eine Berufung ist möglich, die Verteidiger erbaten Bedenkzeit.