Sammelklagen der NS-Zwangsarbeiter:
Auch nach 55 Jahren noch keine Gerechtigkeit?
Die von den Ansprüchen ehemaliger NS-Zwangs- und
Sklavenarbeiter betroffenen deutschen Unternehmen können mit der Einrichtung
einer angemessen ausgestatteten Stiftung nach deutschem Recht
Rechtssicherheit erreichen. Um den deutschen Unternehmen Rechtssicherheit
bieten zu können, muß die geplante deutsche Stiftung einem US-amerikanischen
Gericht über ihre Arbeit Bericht erstatten.
Mit diesem Vorgehen, das die Anwaltsgruppe unter Leitung von Mr.
Melvyn Weiss, New York, vorschlägt, kann die gesamte deutsche Industrie
weltweit adäquate Rechtssicherheit erzielen. Mit gutem Willen und
konstruktivem Vorgehen kann dieser Vorschlag sehr schnell in die Tat
umgesetzt werden und endlich Zahlungen an die Opfer möglich.
Der Stand der Verhandlungen
Mit vielen Punkten des von der deutschen Industrie in Berlin
vorgestellten Plans sind die Opfer einverstanden. Die Anwaltsgruppe um Mr.
Melvyn Weiss stimmt folgenden Punkten zu, daß
- Sowohl moralisch als auch juristisch eine schnelle, gerechte
Lösung notwendig ist
- Eine Stiftung nach deutschem Recht die Kompensierung leisten kann
- Unterschieden werden muß nach Zwangs- und Sklavenarbeitern
- Unterschieden werden muß zwischen überlebenden Opfern, Erben der
Opfer und erblosen Opfern
- Parallel zur Stiftungsgründung der deutschen Industrie die
Bundesrepublik Deutschland eine entsprechende Stiftung für die Zwangs- und
Sklavenarbeiter der Kommunen und der Landwirtschaft installieren muß
- Die Stiftungssumme des Fonds feststehen muß, damit die deutsche
Industrie keinen weiteren Haftungsrisiken ausgesetzt ist.
Offene Punkte
- Die Höhe der Entschädigung für die individuellen Opfer
- Die Höhe des sogenannten Zukunftsfonds
- Die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um Zahlungen aus dem
Fond zu erhalten (Definition von Zwangs- und Sklavenarbeit; Dauer der
Sklaveneinsätze als Kriterium?)
Warum erst jetzt, 55 Jahre nach Kriegsende ...
Die deutsche Industrie wird erst heute zur Rechenschaft gegenüber
den Zwangs- und Sklavenarbeitern gezogen, weil die Politik der
Nachkriegszeit mehrere konsekutive Klagesperren errichtet hatte. Die letzte
dieser Sperren, das Londoner Schuldenabkommen von 1953, verhinderte de facto
Klagen bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. Ziel des Londoner
Schuldenabkommen war es, die wirtschaftliche Stabilisierung der
Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.
Die Überlebenden
Unsere Anwaltsgruppe repräsentiert die Stimmen mehrerer Tausend
Zwangs- und Sklavenarbeiter, die uns gebeten haben, in ihrem Namen zu
agieren. Die Regierungen Polens, Tschechiens, der Ukraine, Rußlands und von
Weißrußland kooperieren eng mit uns im Namen ihrer jeweiligen
Staatsangehörigen.
Opfer von NS-Verfolgung hatten keinen Zugang zur Gerichtsbarkeit.
Nach dem 2. Weltkrieg verhinderten mehrere Staatsverträge und der "Eiserne
Vorhang", daß die Betroffenen ihre legitimen Ansprüche juristisch geltend
machen konnten. Die ehemaligen Zwangs- und Sklavenarbeiter haben bis heute
nie das Grundrecht der juristischen Vertretung ihrer Interessen in Anspruch
nehmen können.
Ein Vergleich, der in Verhandlungen zwischen den Vertretern der
Opfer und der deutschen Industrie als Nachfolger der Peiniger der Zwangs-
und Sklavenarbeiter erzielt werden kann, bietet den Opfern die einzige und
letzte Möglichkeit für eine gewisse Entschädigung. Die Überlebenden
verlangen die Anerkennung ihrer Ansprüche auf Entschädigung für die ihnen
zugefügten Verletzungen und den wirtschaftlichen Verlust.
Der "Zukunftsfond"
Um adäquate Rechtssicherheit zu erreichen, muß es zwei Arten von
Entschädigung geben:
- Individuelle Zahlungen an die überlebenden Zwangs- und
Sklavenarbeiter
- Einen Zukunftsfond zu Ehren der bereits verstorbenen Zwangs-
und Sklavenarbeiter und ihrer Erben.
Der Zweck des Zukunftsfond ist es, Projekte zu unterstützen, die
helfen, aus den Greueltaten der deutschen Geschichte zu lernen und die
verhindern helfen, daß es zu einer Wiederholung solcher Ungeheuerlichkeiten
kommt.
Anwaltsgebühren
Gebühren oder Honorare für die Klägeranwälte sind gegenwärtig kein
Diskussionspunkt. Gebühren werden nur dann besprochen, wenn ein Ergebnis
erzielt werden konnte, sei es durch einen außergerichtlichen Vergleich oder
durch ein verbindliches Gerichtsurteil. Die Höhe der Vergütung wird nur ein
Bruchteil der übelichen Honorare sein.
Die Anwälte
Drei Gruppen von Anwälten haben Sammelklagen eingereicht. Unsere
Gruppe hat die erste Klage eingereicht, sechs Monate vor der nächsten
Gruppe. Der Fall ist auch der heute bereits am weitesten fortgeschrittene.
Wir erwarten bald ein Urteil.
Unsere Anwaltsgruppe:
Milberg Weiss Bershad Hynes & Lerach LLP
Melvyn Weiss
Deborah Sturman
Professor Burt Neuborne
New York University School of Law
Lieff, Cabraser, Heimann & Bernstein LLP
Elizabeth Cabraser
Morris Ratner
Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll P.L.L.C.
Michael Hausfeld
Cohen & Malad
Irwin Levin
Richard Shevitz
ots Originaltext: Milberg Weiss Bershad Hynes & Lerach LLP /
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