"Über 53 Jahre hat es gedauert, bis die Überlebenden
des Naziterrors endlich nicht mehr als vorbestraft gelten. Unsere
Beratungsstelle für NS Verfolgte unterstützt seit 1990 die Überlebenden
beim Versuch Anerkennung und Entschädigung zu erhalten.
Wer ein gegen ihn oder einen nahen Angehörigen
erlassenes NS-Unrechtsurteil aufheben lassen will, kann dies ab sofort
bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen. Diese ist
insbesondere, wenn die Verurteilung nicht auf dem Gebiet der heutigen
Bundesrepublik erfolgte, nicht immer leicht zu finden. Deshalb haben wir
ein Merkblatt entwickelt, daß die Betroffenen bei der Antragstellung
unterstützt.
Durch mißverständliche Berichterstattung der Medien
ist vielen Betroffenen nicht klar, daß sie durchaus einen Anspruch auf
Entschädigung aus den jetzt aufgehobenen Verurteilungen haben. Dies gilt
z.B. für alle Opfer der NS-Zwangssterilisation sowie der
NS-Militärjustiz. Darüber sind die Betroffenen jedoch insbesondere in
den neuen Bundesländern nie informiert worden.
Da die Zahlungen regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt
der Antragstellung aufgenommen werden, entgehen den Überlebenden so oft
Entschädigungsansprüche von über zehntausend DM.
Alle Betroffenen sollten dringend überprüfen, ob für
sie ein solcher Anspruch besteht. Auch bei dieser Recherche hilft unsere
Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte in Köln kostenlos.
Kontakt und Nachfragen:
Bundesverband
Information und Beratung für NS-Verfolgte e.V.
Holweider Str. 13-15
51065 Köln
Tel.: 0221 / 61 20 41 Fax: 0221
/ 962 44 57
email:
nsberatung@aol.com