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Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte

NS-Unrechtsurteile:
Entschädigung doch oft möglich!

Bundesverband unterstützt bei der Antragstellung

Aus Anlaß der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten pauschalen Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen erklärt der Sprecher des Bundesverbandes Information und Beratung für NS Verfolgte, Lothar Evers:

"Über 53 Jahre hat es gedauert, bis die Überlebenden des Naziterrors endlich nicht mehr als vorbestraft gelten. Unsere Beratungsstelle für NS Verfolgte unterstützt seit 1990 die Überlebenden beim Versuch Anerkennung und Entschädigung zu erhalten.

Wer ein gegen ihn oder einen nahen Angehörigen erlassenes NS-Unrechtsurteil aufheben lassen will, kann dies ab sofort bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen. Diese ist insbesondere, wenn die Verurteilung nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik erfolgte, nicht immer leicht zu finden. Deshalb haben wir ein Merkblatt entwickelt, daß die Betroffenen bei der Antragstellung unterstützt.

Durch mißverständliche Berichterstattung der Medien ist vielen Betroffenen nicht klar, daß sie durchaus einen Anspruch auf Entschädigung aus den jetzt aufgehobenen Verurteilungen haben. Dies gilt z.B. für alle Opfer der NS-Zwangssterilisation sowie der NS-Militärjustiz. Darüber sind die Betroffenen jedoch insbesondere in den neuen Bundesländern nie informiert worden.

Da die Zahlungen regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung aufgenommen werden, entgehen den Überlebenden so oft Entschädigungsansprüche von über zehntausend DM.

Alle Betroffenen sollten dringend überprüfen, ob für sie ein solcher Anspruch besteht. Auch bei dieser Recherche hilft unsere Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte in Köln kostenlos.

Kontakt und Nachfragen:
Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte e.V.

Holweider Str. 13-15
51065 Köln
Tel.:    0221 / 61 20 41     Fax: 0221 / 962 44 57

email: nsberatung@aol.com

haGalil onLine: Samstag, 14 Dezember 2013

Gal hadash baResheth

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