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"Angehöriger des Deutschen Reichs":
Horst Mahler erneut vor Gericht

Vor dem Cottbusser Amtsgericht muss sich seit Dienstag (4. September) der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verantworten. Dem erst kürzlich aus der Haft entlassenen Holocaustleugner wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich bei seinem Haftantritt im November 2006 von seinen Kameraden mit einem "Hitlergruß" verabschiedet zu haben. Die Verhandlung in Cottbus wurde nötig, da Mahler gegen den Strafbefehl in Höhe von 3600 Euro Einspruch einlegte.

Mahler und seine Lebensgefährtin Sylvia Stolz - die den Angeklagten als Anwältin beisteht - betraten den Gerichtssaal mit einem Stapel Bücher in der Aktentasche. Unter diesen auch Hitlers "Mein Kampf" in einer mit Hakenkreuz verzierten Originalausgabe.

Neben einigen Journalisten und Interessieren aus Cottbus war der Zuschauerbereich mit einem knappen Duzend Mahlerfans, die extra aus Berlin angereist waren, eher mäßig gefüllt. Als vor drei Jahren in Berlin der Prozess gegen Mahler und seinen ehemaligen Mitstreitern eröffnet wurde, gab es noch heftige Proteste von potentiellen Zuschauern, als die Türen des Gerichtssaals wegen Überfüllung geschlossen wurden.

In seiner Ersteinlassung, die in der nächste Woche fortgesetzt wird, sagte Mahler, dass er die ihm vorgeworfene Tat bewusst gemacht habe. Sicherlich habe er dabei auch "Heil Hitler" gesagt. Unverhohlen gab der 71-jährige Angeklagte zu Protokoll, dass sein Überlebenswille aus dem eigenen Bekenntnis zu Adolf Hitler zum Ausdruck käme. Für ihn ist der Nationalsozialismus eine Weltanschauung, die eigentlich durch das Grundgesetz geschützt sei. Daher sei das Unter-Strafe-Stellen des Zeigens von NS-Symbolen der Beweis für die zerstörerische und zerdrückende Fremdherrschaft in diesem Staat. Nach wie vor würden die Siegermächte, beginnend mit der "Lynchparty" namens Nürnberger Prozesse, das Ziel verfolgen, das Deutsche Reich zu vernichten.

Wie ein roter Faden spann sich der Antisemitismus durch diesen ersten Teil der Einlassung des Angeklagten, der sich selbst als "Angehöriger des Deutschen Reichs" vorstellte. Nach seinen Worten verkörpere die Judenheit eine menschenverachtende Weltanschauung. Sie sei das Negative schlechthin, nämlich Satan.

Immer wieder versuchte der vorsitzende Richter den Angeklagten dahingehend zu bewegen, seine Ausführungen abzukürzen. Das Problem der von Mahler bemängelten Unvereinbarkeit zwischen der im Grundgesetz verbrieften Weltanschauungsfreiheit einerseits und der entsprechenden Einschränkung im Strafgesetzbuch andererseits, sei sowieso nicht in dieser ersten Instanz zu lösen. Doch der rhetorisch gewandte Mahler ließ sich, anders als seine Verteidigerin, nicht aus dem Konzept bringen. Als Sylvia Stolz nach über zweistündigem Monolog ihres Lebensgefährten aus der geistigen Abwesenheit erwachte und anfing, über Staatsmodelle zu philosophieren, dabei durch den Richter unterbrochen wurde, schwieg sie - und fand erst nach einer halben Minuten wieder den Anschluss.

Nach knapp dreistündiger Verhandlungsdauer und dem Einbringen der ersten Beweisanträge durch Horst Mahler, wurde die Fortsetzung des Verfahrens auf nächste Woche festgelegt.

hagalil.com 06-09-2007

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