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Clusterbombs:
Streubomben im Süd-Libanon und in Haifa

Von Ulrich W. Sahm, Jerusalem

"Streubomben sind gemäß dem internationalen Recht erlaubt. Die israelische Armee setzt sie entsprechend dem internationalen Standard ein." So lautete die offizielle Reaktion des Militärsprechers auf unsere Anfrage, nachdem die amerikanische Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch Israel vorgeworfen hatte, die "völkerrechtlich geächteten Waffen" im Libanon eingesetzt zu haben.

Die Streubomben, auf Englisch "Clusterbombs" genannt, fallen bei den Amerikanern in die Kategorie "dumme" Bombe. Sie werden aus der Luft abgeworfen, mit Raketen oder sogar mit Artillerie verschossen. In einer vorgegebenen Höhe öffnet sich der bis zu 3 Meter lange Bombenkanister und verstreut einen Inhalt: Bömbchen, Minen oder Granaten. Sie sind mit Sprengstoff oder Chemikalien gefüllt und sollen ein möglichst großes Gelände "sättigen" - wie das in der Militärsprache genannt wird. Die Munition, knapp 1 Zentimeter große Kugeln oder größere Granaten nennen sich APERS, wenn sie gegen Menschen gerichtet sind oder AMAT, gegen Material. Ein Kanister kann bis zu 650 Einheiten solcher "Sub-Munition" enthalten. Nach Angaben der amerikanischen Armee explodieren nur etwa 93 Prozent der Minigranaten nach dem Aufschlag, sodass diese Waffe auch noch lange nach dem Ende eines Krieges Gefahr für Menschen bedeutet.

Eingesetzt werden die Streubomben auf dem Schlachtfeld, um vorrückende feindliche Soldaten zu treffen. Wegen der Unzuverlässigkeit dieser Munition, wird das getroffene Geländer zu einem tödlichen Minenfeld, das kaum oder gar nicht mit herkömmlichen Methoden geräumt werden kann. Diese Waffen wurden von der NATO in Jugoslawien und von den Amerikanern in Laos, Afghanistan und anderswo eingesetzt. Die Türkei benutzte sie gegen kurdische Dörfer und auch die Russen haben sie verschiedentlich gebraucht.

Eine eher primitive Form von Streubomben setzt die Hisbollah zur Zeit bei Angriffen auf israelische Städte und Ortschaften ein. Vor Allem aus Syrien gelieferten Sprengköpfe der Raed 2 und Raed 3 Raketen sind mit bis zu 4000 winzigen Metallkugeln bestückt. Bei Aufprall und Explosion der Gefechtsköpfe schießen diese Kugeln durch die Gegend. Menschen sterben, als wären sie erschossen worden. An Häuserwänden entstehen Pockennarben im Putz. Die Bevölkerung im Norden Israels, etwa eine Million Menschen, hat nur deshalb relativ geringe Verluste erlitten, etwa 20 Tote und hunderte Verletzte, weil die Menschen "sehr diszipliniert" in ihren Häusern bleiben, und in Treppenhäusern oder Bunkern Schutz suchen.

Der israelische Militärsprecher konnte auf Anhieb nicht erklären, gemäß welchem internationalen Recht diese Bomben erlaubt seien und welches die von ihm zitierten "Standards" seien, an die sich die israelische Armee halte, wenn sie in den ländlichen Gegenden des Südlibanon diese Bomben einsetzt. Eine Prüfung der Rechtsabteilung des Militärsprechers könnte "mehrere Tage dauern".

Umgekehrt konnte eine Sprecherin von Human Right Watch auf Anfrage nicht das Internationale Recht angeben, wonach diese Waffen "verboten" seien, so wie Giftgas seit dem Ersten Weltkrieg international "verboten" ist.

Human Rights Watch hat am 18. Juli schon öffentlich erklärt. "Zivile Gebiete willkürlich anzugreifen ist ein ernster Verstoß gegen Menschenrechte und kann ein Kriegsverbrechen sein. Von der Hisbollah verwendete Gefechtsköpfe (mit hunderten Metallkugeln) haben nur einen geringen militärischen Wert, verursachen bei den Opfern schweres Leiden und machen das Verbrechen umso schlimmer." Wohl weil die Metallkugeln nicht explodieren, wie die Munition in den "Cluster Bombs", verzichtete die Menschenrechtsorganisation darauf, die Hisbollah der Verwendung von "Streubomben" zu bezichtigen, obgleich die syrischen Raketen lediglich eine primitivere Version einer tödlichen, allein gegen Menschen gerichteten Waffe ist.

© Ulrich W. Sahm / haGalil.com

hagalil.com 25-07-2006

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