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"Geschützter Gefangener":
Rotes Kreuz sucht Kontakt zu den Entführern

Von Ulrich W. Sahm, Jerusalem

Das Internationale Rote Kreuz hat noch keine Pressemitteilung zu der Entführung des israelischen Soldaten am Sonntag vor zwei Wochen und zu der israelischen Offensive im Gazastreifen veröffentlicht. "Noch sind wir an Bemühungen beteiligt, Kontakt zu den Entführern aufzunehmen, um den Soldaten Gilad Schalit entsprechend der internationalen Konventionen zu besuchen. Deshalb wenden wir uns noch nicht an die Öffentlichkeit", erklärte eine Sprecherin des IKRK auf Anfrage.

Sie sagte, dass gemäß den international akzeptierten Regeln der Soldat ein "geschützter Gefangener" sei und deshalb Anspruch auf Besuche von Vertretern des IKRK habe. Die Sprecherin sagte, dass das IKRK in regelmäßigen Abständen Presseerklärungen über Menschenrechtsverletzungen beider Seiten veröffentliche, wenn Zivilisten durch Gewalt zu Schaden kämen. Sie betonte, dass aus Sicht des IKRK auch israelische Siedler in den besetzten Gebieten "geschützte Personen" seien und nicht angegriffen oder getötet werden dürften.

Weiter sagte sie, dass Israel "de facto" die Genfer Konventionen in den besetzten Gebieten einhalte, obgleich es diese Territorien formal nicht als "besetzt" betrachte, weil keinem "Souverän" gehörten. Das IKRK teile jedoch die Ansicht der internationalen Gemeinschaft, wonach das Westjordanland und Gaza auch formal "besetzte Gebiete" seien. Es gebe jedoch ein Abkommen zwischen Israel und dem IKRK, das der Schweizer humanitären Organisation vollen Zugang zu allen palästinensischen Gefangenen ermögliche. Die Zusammenarbeit sei "verzüglich". Vertreter des IKRK könnten Gefangene nicht nur nach ihrer Verurteilung in den Gefängnissen besuchen sondern auch in den militärischen Internierungslagern und sogar in den Verhörzentren des Geheimdienstes. "Üblich ist, dass wir spätestens nach zwei Wochen Zugang zu den Gefangenen erhalten", sagte die Sprecherin. Grundsätzlich sei es einem Besatzer verboten, Gefangene aus besetzten Gebieten in sein eigenes Land zu bringen. An diese Regel halte sich Israel nicht, aber das sei ein "längst akzeptierter Usus", meinte die Sprecherin.

Seit Ausbruch der Gazakrise vor zwei Wochen seien die Familienbesuche ausgesetzt worden. Normalerweise haben Angehörige ersten Grades ein Recht auf Visiten in den Gefängnissen. Damit ist jedoch gerade in letzter Zeit Missbrauch betrieben worden. Die Sprecherin erwähnte die selber den Fall der Tochter des Hamas-Ministerpräsidenten Ismail Hanija, die sich anhand eines fremden Ausweises als die Schwester eines Gefangenen ausgeben hatte, den sie besuchen wollte. Gemäß Presseberichten war dieser Gefangene angeblich ihr Verlobter.

Mit der Autonomiebehörde habe das IKRK ein ähnliches Abkommen ausgehandelt, obgleich es sich nicht um einen Staat handle. Das IKRK habe dort ebenfalls Zugang zu den Gefängnissen.

Mehrere Arabische Knessetabgeordnete hatten am Sonntag die Entführung des Soldaten als "gerechtfertigte Waffe der Palästinenser gegen die Besatzer gemäß dem internationalen Recht" bezeichnet. Das Völkerrecht genehmige jegliche Methode des Widerstandes gegen den Besatzer, sagte Wasil Taha von der National-Demokratischen Vereinigung. Ibrahim Sarsur von Raam-Tal behauptete gar, dass es dem Soldaten besser ginge als den palästinensischen Gefangenen in Israel, "weil er gemäß den Regeln des Islam behütet wird, während unsere Gefangene in Israel nicht einmal in den Genuss von Besuchen des Internationalen Roten Kreuzes kommen".

Rechtsgerichtete jüdische Abgeordnete kündigten eine Gesetzesvorlage an, die es solchen Abgeordneten "verbieten sollte, Verrat am Staat Israel in der Knesset zu verkünden".

© Ulrich W. Sahm / haGalil.com

hagalil.com 11-07-2006

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