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Wirklichkeit vor Ort:
Rechtschaos in den Palästinensergebieten

Von Ulrich W. Sahm, Jerusalem

Die Festnahme des halben palästinensischen Parlaments und einem Drittel der Autonomie-Minister, verdeutlicht die verworrene Rechtslage. Ungeachtet der Frage, ob Israels Schachzug politisch weise oder unvernünftig, gut oder schlecht war, wirft die Razzia mit richterlichen Haftbefehlen auch rechtliche Fragen auf.

Die palästinensische Selbstverwaltung, (Autonomie), wurde im Rahmen der Osloer Verträge 1994 "von Israels Gnaden" geschaffen. Israel übertrug ihr beschränkte Vollmachten und das Recht, mit einer leicht bewaffneten Polizei intern für Ordnung zu sorgen. Die Kontrolle der Außengrenzen, die Landesverteidigung und sogar die diplomatischen Beziehungen mit dem Ausland blieben bei Israel. Die palästinensischen "Botschaften" in der Welt repräsentieren nicht die Autonomie. Die "Palästinensischen Generaldelegationen" vertreten die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO). Und die diplomatischen Vertretungen in Ramallah sind keine Botschaften, sondern "Repräsentanzen". Sie sind formal Filialen der Botschaften in Tel Aviv.

Nach Auffassung des deutschen Völkerrechtlers und Kölner Universitätsprofessors Bernhard Kempen besitzen auch Repräsentanten von nicht voll völkerrechtsfähigen Staatsgebilden wie Palästina grundsätzlich Immunität, berichtet dpa. Doch die Wirklichkeit vor Ort wird dem nicht gerecht. So verleiht Israel ausgewählten Palästinensern einen VIP-Ausweis, um die Fahrt vom Westjordanland nach Gaza zu ermöglichen und ihnen eine bessere Behandlung an den Grenzkontrollen zu garantieren. Die Bevorzugung ist Coulanz, kein völkerrechtlich verankertes Privileg. Die Hamas-Minister haben keinen VIP-Ausweis.

Auch in der Vergangenheit hat Israel palästinensische Abgeordnete verhaftet. Der Prominenteste, Marwan Barghouti, wurde wegen Mordes zu fünffacher lebenslanger Haft verurteilt. Auf seinem Sessel im palästinensischen Parlament steht seitdem ein plakatgroßes Portrait. In keinem zivilisierten Land dürfte ein rechtskräftig verurteilter Mörder die Immunität und das Abgeordnetenmandat behalten können. Kein Völkerrecht kann zudem Israel zwingen, einem Mörder seiner Bürger Freizügigkeit, Immunität und VIP-Status zu gewähren.

Der völkerrechtliche Status der "Autonomie" wird je nach Gusto und Situation missbraucht. Wenn Israel einmarschiert, wird von einer Verletzung palästinensischer Souveränität geredet. Wenn aber Palästinenser "militärische" Angriffe auf israelische Busse oder Restaurants in Tel Aviv oder Jerusalem verüben, dann läuft das unter "legitimer Widerstand". Auf Briefköpfen palästinensischer Minister steht "State of Palestine". Aber selbst nach einem vollständigen Rückzug aus autonomen Gebieten, fordern Palästinenser vom Staat Israel, weiterhin die volle Verantwortung eines "Besatzers" zu tragen.

Israel verwickelt sich ebenso in rechtliche Widersprüche. Es hat de facto alle autonomen Städte im Westjordanland seit April 2002 zurückerobert, dringt regelmäßig mit Jeeps nach Ramallah oder Nablus ein, will aber, seine Besatzeraufgaben nicht erneuern und zivile Angelegenheiten wie Schulen oder das Gesundheitswesen verwalten (und finanzieren). Allerdings wollen die Palästinenser ebenso wenig ihre errungene Selbstständigkeit und Machtbefugnisse wieder verlieren.

Das israelische Außenministerium rechtfertigte die Verhaftungen mit dem offen verkündeten Schulterschluss der Hamas mit den Entführern des Soldaten Gilad Schalit. Während Hamas-Politiker zunächst behaupteten, weder die Kidnapper noch das Versteck des Soldaten zu kennen, forderten sie nun selber die Freilassung von Gefangenen im Tausch für den verschleppten Soldaten. So verwandelte sich die demokratisch gewählte Regierung der Autonomiebehörde zum Teilhaber eines grenzüberschreitenden Kriegsakts, eines Terroranschlags und einer unmoralischen Erpressung.

© Ulrich W. Sahm / haGalil.com

hagalil.com 30-06-2006

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