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Ein Mann der Tat:
Mag. Michael Pröbsting im Bezirksgericht

Von Karl Pfeifer

Am 28. März 2006 wurde Mag. Michael Pröbsting, seines Zeichens Anführer der Kleingruppe "ArbeiterInnenstandpunkt", im Wiener Bezirksgericht für die Josefstadt von Richterin Dr. Margarethe Richter wegen Körperverletzung zu 90 Tagsätzen a 2 € bzw. bei nicht Einbringung 45 Tage Arrest und zur Zahlung eines Schadensersatzes von 300 € an Mag. Mary Kreutzer verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 9. März 2005 hätte im Versammlungsraum des Cafe 7stern ein von Café Critique veranstalteter Vortrag über "Iran und die Bombe" stattfinden sollen. "ArbeiterInnenstandpunkt" passte das nicht und trommelte 20 bis 30 Anhänger zusammen. Bereits eine Stunde vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung stürmten diese, angeführt von Mag. Michael Pröbsting den Saal. Ein Eintritt von 2 Euro wurde von den Veranstaltern gefordert, doch die Kleingruppe gedachte nicht zu zahlen, sie schoben den Tisch an dem kassiert werden sollte weg, dabei gingen auch Gläser zu Bruch.

Mag. Mary Kreutzer, eine kleine Frau ca. 158cm groß wollte diesen Tumult fotografieren, Mag. Michael Pröbsting, ein ca. 180 cm großer Mann, riss sie vom Stuhl und verursachte Wunden, die im Spital behandelt werden mussten. Die Polizei wurde gerufen und die Störer wurden perlustriert. Nach diesem Triumph im Kampf gegen den Imperialismus skandierte die von Mag. Pröbsting angeführte Gruppe Parolen für Palästina, stimmte die Internationale an und einige machten gegenüber den Veranstaltern Gesten des Halsabschneidens, was ja von den von der Gruppe bewunderten "Widerstandskämpfern" im Irak tatsächlich auch gelegentlich vor laufender Videokamera getan wird.

Richterin Dr. Margarethe Richter führte die Verhandlung mit Engelsgeduld und Entschiedenheit durch. Die Zeugen des Mag. Pröbsting, Mag. S.H., A.H.. N.Z., A.M.G., R.B., D.R. und Mag E.W. wurden immer wieder ermahnt die Wahrheit zu sagen. Sie behaupteten unisono, keine Gewalt bemerkt zu haben und dass Mag. Mary Kreutzer auf den Stuhl gestiegen und dann heruntergestiegen wäre. Keiner von den Zeugen konnte erklären, wie Mag. Kreutzer zu ihren Wunden gekommen war.

Nach Abschluss der Zeugenvernehmung hat Dr. Anja Oberkofler, die Anwältin des Beschuldigten ein kurioses Dokument als Beweis für die Unschuld ihres Mandanten vorgelegt, einen Privatstrafantrag gegen eine Mag. Kreutzer, der aber an die falsche Person ging und daraufhin zurückgezogen wurde. Ebenfalls kurios war die letzte Frage der Anwältin an ihren Klienten, weshalb er wohl beschuldigt werde. Mag. Pröbsting fing an eine politische Ansprache zu halten, über eine politisch motivierte Verfolgungskampagne gegen seine Person. Das ließ die Richterin nicht zu, sie machte ihn aufmerksam, dass das Gericht nicht über Politik und politische Motive, sondern darüber zu entscheiden habe, ob dem Antrag der Bezirksanwältin Folge geleistet wird, ob eine Körperverletzung stattgefunden habe oder nicht. Die junge Anwältin, die mehrmals schnippisch versuchte die erfahrene Richterin zu kritisieren, wurde belehrt, dass ihr Benehmen nicht dem üblichen einer Strafverteidigerin entspreche.

Schon während seiner ersten Vernehmung sagte Mag. Michael Pröbsting aus "freischaffender Journalist" zu sein und über ein Monatseinkommen von 500 € zu verfügen, von dem er 180 € Alimente für ein Kind zu bezahlen hat. Die Richterin befragte ihn einige Mal zu diesem Einkommen., da dieses nur die Hälfte des Mindesteinkommen betrage. Er gab darauf zu, zusätzlich Naturalleistungen zu erhalten.

Die Sache landet wegen Berufung des Angeklagten im Landesgericht für Strafsachen und ich werde – wenn irgendwie möglich – auch über den Weiterverlauf berichten.

Was Mag. Michael Pröbsting von den üblichen Schreibtischtätern der diversen trotzkistischen Kleingruppen – unter denen (fast) keine ArbeiterInnen sind – unterscheidet, deren Geistes- und Handlungshorizont mit der Universität beginnt und dort auch wieder endet, ist, dass er nicht nur ein Mann der Feder, sondern auch ein Mann der Tat ist. Allerdings einer, der sich zu seiner Tat nicht stolz bekennt, sondern diese leugnet.

hagalil.com 29-03-2006

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