In letzter Zeit kam es mehrmals zu Strafverfolgung bei
der Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen. Hierzu erklären die Abgeordneten der
SPD-Bundestagsfraktion, Niels Annen und Sebastian Edathy, Sprecher der
Arbeitsgruppe Rechtsextremismus:
In jüngster Vergangenheit kam es wiederholt zur
Strafverfolgung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die auch mit Hilfe
von Symbolen wie zum Beispiel einen durchgestrichenen Hakenkreuz, gegen
Rechtsextremismus und Neo-Nazismus vorgingen. Grundlage ist für die
beteiligten Behörden der Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (StGB), der die
Verwendung verfassungswidriger Symbole unter Strafe stellt.
Das ist ein rechtspflegerischer Skandal. Hier werden
Menschen, die sich für Demokratie und Toleranz bürgerschaftlich engagieren,
kriminalisiert. Nach ständiger Rechtsprechung sind nach Paragraf 86a StGB
solche Handlungen straflos, die nicht darauf abzielen, eine Identifikation
mit den Zielen der verbotenen Organisation zum Ausdruck zu bringen. Demnach
ist die Verwendung des Hakenkreuzes in durchgestrichener Form als Symbol der
Ablehnung rechtsgerichteten Gedankengutes gerade nicht strafbar. So hat auch
der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die
Zurschaustellung derartiger Symbole beispielsweise auf Demonstrationen
straflos bleibt.
Wir hoffen, dass es sich bei abweichenden Entscheidungen nur
um Einzelfälle handelt und die Gerichte grundsätzlich der bisherigen
Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes folgen. Sollte es sich bei den
bekannt gewordenen Fällen nicht um Einzelfälle, sondern um die zunehmende
Etablierung einer neuen Rechtsauslegung handeln, wird der Bundestag eine
Klarstellung des Paragrafen 86a StGB vornehmen müssen.