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AG Rechtsextremismus:
Keine Kriminalisierung demokratischen Engagements

In letzter Zeit kam es mehrmals zu Strafverfolgung bei der Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen. Hierzu erklären die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion, Niels Annen und Sebastian Edathy, Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus:

In jüngster Vergangenheit kam es wiederholt zur Strafverfolgung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die auch mit Hilfe von Symbolen wie zum Beispiel einen durchgestrichenen Hakenkreuz, gegen Rechtsextremismus und Neo-Nazismus vorgingen. Grundlage ist für die beteiligten Behörden der Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (StGB), der die Verwendung verfassungswidriger Symbole unter Strafe stellt.

Das ist ein rechtspflegerischer Skandal. Hier werden Menschen, die sich für Demokratie und Toleranz bürgerschaftlich engagieren, kriminalisiert. Nach ständiger Rechtsprechung sind nach Paragraf 86a StGB solche Handlungen straflos, die nicht darauf abzielen, eine Identifikation mit den Zielen der verbotenen Organisation zum Ausdruck zu bringen. Demnach ist die Verwendung des Hakenkreuzes in durchgestrichener Form als Symbol der Ablehnung rechtsgerichteten Gedankengutes gerade nicht strafbar. So hat auch der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die Zurschaustellung derartiger Symbole beispielsweise auf Demonstrationen straflos bleibt.

Wir hoffen, dass es sich bei abweichenden Entscheidungen nur um Einzelfälle handelt und die Gerichte grundsätzlich der bisherigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes folgen. Sollte es sich bei den bekannt gewordenen Fällen nicht um Einzelfälle, sondern um die zunehmende Etablierung einer neuen Rechtsauslegung handeln, wird der Bundestag eine Klarstellung des Paragrafen 86a StGB vornehmen müssen.

© SPD-Bundestagsfraktion 2006

hagalil.com 12-01-2006

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