Oktober-Unruhen 2000:
Verfahrenseinstellung gegen Polizisten
Drei Tage nach der Einstellung des Verfahrens gegen alle
Polizisten, die in die Oktober-Unruhen 2000 involviert waren, und das zu
Beginn dieser Woche zu einem öffentlichen Aufschrei in Israel geführt hatte,
brachten hohe Vertreter des Justizministeriums am Mittwoch ihre volle
Unterstützung für die Abteilung zur Überprüfung von Polizisten ("Mahash") im
Justizministerium und ihren Leiter Herzl Shviro zum Ausdruck. Bei den
Auseinandersetzungen im Oktober 2000 wurden 13 Demonstranten getötet: 12
israelische Araber und ein Palästinenser.
In einem Rechtsstaat reiche man keine Anklage auf der Grundlage von Meinen
und Dafürhalten ein, sagte Generalstaatsanwalt Menachem Mazuz am Mittwoch in
einer Pressekonferenz. "Keiner von uns will in einem Land leben, in dem
Anklagen ohne Beweisgrundlage eingereicht werden, nur um eine Gruppe oder
eine andere zufrieden zu stellen", so Mazuz.
Mazuz nannte die Vorwürfe gegenüber dem Ministerium "harsch, unbegründet,
substanzlos und verantwortungslos". Die Oktober-Unruhen seien eine "Tragödie
und ein Schlag gegen die Koexistenz im Staat Israel". Die Entscheidung, auf
eine Anklage zu verzichten, sei schwer zu schlucken, aber sie müsste
nichtsdestotrotz akzeptiert werden.
Eine Untersuchung der Zeitung "Haaretz" hat der Abteilung zur Überprüfung
von Polizisten ("Mahash") im Justizministerium am Sonntag schwere
Versäumnisse vorgeworfen. Die meisten Polizisten, die bei den
Oktober-Unruhen 2000 von der Schusswaffe Gebrauch machten, wurden nicht
rechtzeitig vernommen, so die Zeitung.
Keiner der Ermittler sei im Laufe der Ereignisse ins Gelände gegangen oder
habe wenigstens versucht, kurze Zeit danach Beweise zu sammeln. "Mahash",
die zuständige Abteilung im Justizministerium zur Überprüfung von
Polizisten, habe das Begräbnis der Getöteten ermöglicht, ohne darauf zu
bestehen, dass die Leichen obduziert werden, was die Ermittlungen nach
Angaben von Haaretz vorangebracht hätte.
Im dem Monat, der zwischen den Ereignissen im Oktober 2000 und der
Einrichtung einer Untersuchungskommission verstrich, untersuchte die
Abteilung nur zwei Polizisten, die an den Schüssen beteiligt waren, doch
keiner der Ermittler war während der Ereignisse ins Gelände gegangen, noch
hat man versucht, im Anschluss an die Ereignisse Beweise zu sammeln, so die
Zeitung. Die Abteilung entschied, alle Ermittlungen einzustellen, die
aufgrund der Ereignisse eingeleitet worden waren.
Die Abteilung im Justizministerium hatte im Monat nach den Ereignissen
zahlreiche Mitarbeiter zur Ermittlung und zum Verhör von Dutzenden
Polizisten entsandt, da der Verdacht bestand, dass sie Zivilisten geschlagen
oder auf andere Art und Weise bei den Unruhen Anfang Oktober verletzt
hätten. Doch auch in diesen Fällen war keine Klage eingereicht worden.
Haaretz, 22.9.,
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hagalil.com 23-09-2005 |