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Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt:
Verbot von Hess-Marsch in Wunsiedel

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat am 27. Juli das Verbot der für den 20. August in Wunsiedel geplanten Demonstration zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß bestätigt.

Anhören (mp3):
[Jingle der Kampagne "NS-Verherrlichung stoppen!"]
mp3-file

Das Gericht stellte sich damit hinter das Landratsamt Wunsiedel, das bereits am 4. Juli den diesjährigen Nazi-Aufmarsch unter dem Motto "Gedenken an Rudolf Heß" – auch bekannt als "Hess Marsch" – untersagt hatte.

Die Pressesprecherin der Kampagne NS-Verherrlichung-Stoppen!, Korinna Pflug, sieht in der Entscheidung eine Bestätigung der Politik der Kampagne. "Den Kriegsverbrecher Hess als Friedensflieger umzudeuten, ist ein Versuch der extremen Rechten, die Geschichte des Nationalsozialismus umzuschreiben. Damit billigen die Teilnehmer des Hess-Marsches die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft und beeinträchtigen die Würde der Opfer der NS-Herrschaft. Dies hat jetzt auch das Verwaltungsgericht erkannt", erklärte Pflug. Trotzdem entbindet ein mögliches Verbot den Widerstand gegen die Verherrlichung der NS-Verherrlichung nicht von der Verantwortung, gegen den Hess-Marsch vorzugehen.

Um faschistisches Denken, Handeln und Reden unmöglich zu machen, braucht es eine Politik, die sich an den Ursachen orientiert, nicht aber nur die Symptome in Form von Verboten behandelt. Eine Auseinandersetzung mit Rassismus und Faschismus dürfe nicht der Justiz überlassen werden, sagte Pflug.

Aus diesem Grund wird die Kampagne "NS-Verherrlichung stoppen" auch weiterhin bundesweit für den Antifaschistischen Aktionstag und die geplante Demonstration gegen den sog. "Hess-Marsch" am 20. August nach Wunsiedel mobilisieren.

www.ns-verherrlichung-stoppen.tk

hagalil.com 01-08-2005

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