Das Gericht wies damit den Widerspruch des Organisators und Neonazis
Jürgen Rieger gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab. Die
Sprecherin der Kampagne NS-VERHERRLICHUNG-STOPPEN!, Korinna Pflug,
bezeichnete die Entscheidung als erneuten Rückschlag für Rieger. Besonders
verwies sie auf die Begründung des VGH, wonach der geplante Marsch die
Tatbestandsvoraussetzung des erweiterten Paragraphen 130 StGB erfülle. "Wir
begrüßen die Einsicht des Senats, dass der sog. 'Heß-Marsch' die
'nationalsozialistische Willkürherrschaft billigt, verharmlost oder
rechtfertigt', auch wenn sie etwas spät kommt", sagte Pflug.
"Gleichzeitig aber reicht ein Verbot der Veranstaltung bei der Bekämpfung
derartigen Gedankengutes nicht aus. Um faschistisches Denken, Handeln und
Reden unmöglich zu machen, braucht es eine Politik, die sich an den Ursachen
orientiert und nicht nur die Symptome in Form von Verboten behandelt. Wir
werden weder die mögliche nächstinstanzliche Entscheidung abwarten, noch
werden wir die Auseinandersetzung mit Rassismus und Faschismus der Justiz
überlassen", sagte Pflug.
Aus diesem Grund ruft die Kampagne NS-VERHERRLICHUNG-STOPPEN! zur
Teilnahme am Antifaschistischen Aktionstag in Wunsiedel am 20. August d.J.
auf. Nur die beharrliche Präsenz vor Ort macht deutlich, dass kein Platz ist
für die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Rudolf Hess war und ist kein
Märtyrer oder Held, sondern ein verurteilter Nazi-Kriegsverbrecher.