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Aktion gegen Waffen-SS in Salzburg:
Eine Straftat in Deutschland?

Gerichtsverhandlung gegen den Künstler Wolfram P. Kastner am 20. Juni 2005 um 9.00 Uhr vor dem Amtsgericht München, Nymphenburger Str. 16, Sitzungssaal A 224/II

Institut für Kunst und Forschung

Am 1. November 2003 schnitt Wolfram P. Kastner zusammen mit Hanne Hiob auf dem Salzburger Kommunalfriedhof zum dritten Mal die SS-Banderole ("Unseren gefallenen Kameraden der Waffen-SS") von einem protzigen Kranz der Kameradschaft der Waffen-SS-Veteranen ab.

Die Kranzschleife wurde an den damaligen Bundespräsidenten Thomas Klestil geschickt – mit der Bitte, dem seit 1954 alljährlich stattfindenden braunen Spuk endlich ein Ende zu bereiten.

In Österreich gab es daraufhin das alljährliche Spektakel: Anzeige wegen Störung der Totenruhe, Sachbeschädigung, dauernde Sachentziehung, Störung der öffentlichen Ordnung auf besonders ungerechtfertigte Art und Weise etc.. Ähnliche Verfahren wurden in der Vorjahren immer eingestellt.

Dieses Jahr wurde erstmals ein deutscher Staatsanwalt aktiv, der "wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten" hält und Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellt – in der Bundesrepublik Deutschland 2005! Offenbar hat der Mann verschlafen, dass der Anschluss Österreichs von 1938 nicht mehr rechtsgültig ist!

Und es scheint ihm entgangen zu sein, dass die Waffen-SS im Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozess zu einer verbrecherischen Organisation erklärt wurde, so dass nach deutschem Recht, die demonstrative öffentliche Ehrung der Waffen-SS und nicht das Entfernen einer Banderole mit der Aufschrift "Waffen-SS" als Rechtsverstoß zu werten ist.

Rechtsanwalt Jürgen Arnold steht Wolfram P. Kastner vor Gericht bei und beantragt Beweisaufnahme zur Bewertung der Waffen-SS als einer kriminellen und verbrecherischen Organisation sowie Freispruch für den Beklagten.

Die Beweisaufnahme wird "ergeben, dass die Staatsanwaltschaft München I mit dem beantragten Strafbefehl nicht nur dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im In- und Ausland schweren Schaden zugefügt hat, sondern – möglicherweise mangels Geschichtsbewusstsein ohne sich dessen bewusst zu sein – die Ziele einer terroristischen Vereinigung nachträglich unterstützt und selbst von der Waffen-SS begangene Verbrechen durch Erhebung der Anklage in einer Weise billigt, leugnet und verharmlost, die den öffentlichen Frieden stört. Das in einer Verfügung vom 21.04.2005 bejahte öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung des Angeklagten bringt zwangsläufig mit sich, dass das Andenken an 'gefallene Kameraden' von Terroristen und Mördern höheren Rechtsrang genießen soll, als der aktive Widerstand gegen die Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen", so RA Jürgen Arnold.

Am 1. November 2005 beschnitt Kastner erneut zusammen mit Hanne Hiob und dem Wiener Regisseur und Schauspieler Hubert Kramar die SS-Banderole in Salzburg und schickte sie dem österreichischen Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer. Außerdem malte er mit weißer Farbe auf den Asphalt vor dem Kriegerdenkmal "Wir ehren die von der SS ermordeten Deserteure".

German Jewish History Award der Obermayer Foundation:
Ehrung für Wolfram Kastner
Unruhe stiften ist Wolfram Kastners Beruf. Mit seinen "Interventionen" provoziert der Künstler Diskussion, wo vorher nur schweigende Stille war, aber nicht selten auch Verbote und sogar persönliche Bedrohungen....

hagalil.com 19-06-2005

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