Aktion gegen Waffen-SS in Salzburg:
Eine Straftat in Deutschland?
Gerichtsverhandlung gegen den Künstler
Wolfram P. Kastner am 20. Juni 2005 um 9.00 Uhr vor dem Amtsgericht München,
Nymphenburger Str. 16, Sitzungssaal A 224/II
Institut für Kunst und Forschung
Am 1. November 2003 schnitt Wolfram P. Kastner zusammen
mit Hanne Hiob auf dem Salzburger Kommunalfriedhof zum dritten Mal die
SS-Banderole ("Unseren gefallenen Kameraden der Waffen-SS") von einem
protzigen Kranz der Kameradschaft der Waffen-SS-Veteranen ab.
Die Kranzschleife wurde an den damaligen Bundespräsidenten
Thomas Klestil geschickt – mit der Bitte, dem seit 1954 alljährlich
stattfindenden braunen Spuk endlich ein Ende zu bereiten.
In Österreich gab es daraufhin das alljährliche Spektakel:
Anzeige wegen Störung der Totenruhe, Sachbeschädigung, dauernde
Sachentziehung, Störung der öffentlichen Ordnung auf besonders
ungerechtfertigte Art und Weise etc.. Ähnliche Verfahren wurden in der
Vorjahren immer eingestellt.
Dieses Jahr wurde erstmals ein deutscher Staatsanwalt
aktiv, der "wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der
Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten" hält und
Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellt – in der Bundesrepublik
Deutschland 2005! Offenbar hat der Mann verschlafen, dass der Anschluss
Österreichs von 1938 nicht mehr rechtsgültig ist!
Und es scheint ihm entgangen zu sein, dass die
Waffen-SS im Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozess zu einer verbrecherischen
Organisation erklärt wurde, so dass nach deutschem Recht, die demonstrative
öffentliche Ehrung der Waffen-SS und nicht das Entfernen einer Banderole mit
der Aufschrift "Waffen-SS" als Rechtsverstoß zu werten ist.
Rechtsanwalt Jürgen Arnold steht Wolfram P.
Kastner vor Gericht bei und beantragt Beweisaufnahme zur Bewertung der
Waffen-SS als einer kriminellen und verbrecherischen Organisation sowie
Freispruch für den Beklagten.
Die Beweisaufnahme wird "ergeben, dass die
Staatsanwaltschaft München I mit dem beantragten Strafbefehl nicht nur dem
Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im In- und Ausland schweren Schaden
zugefügt hat, sondern – möglicherweise mangels Geschichtsbewusstsein ohne
sich dessen bewusst zu sein – die Ziele einer terroristischen Vereinigung
nachträglich unterstützt und selbst von der Waffen-SS begangene Verbrechen
durch Erhebung der Anklage in einer Weise billigt, leugnet und verharmlost,
die den öffentlichen Frieden stört. Das in einer Verfügung vom 21.04.2005
bejahte öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung des Angeklagten
bringt zwangsläufig mit sich, dass das Andenken an 'gefallene Kameraden' von
Terroristen und Mördern höheren Rechtsrang genießen soll, als der aktive
Widerstand gegen die Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen", so
RA Jürgen Arnold.
Am 1. November 2005 beschnitt Kastner erneut
zusammen mit Hanne Hiob und dem Wiener Regisseur und Schauspieler Hubert
Kramar die SS-Banderole in Salzburg und schickte sie dem österreichischen
Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer. Außerdem malte er mit weißer Farbe auf
den Asphalt vor dem Kriegerdenkmal "Wir ehren die von der SS ermordeten
Deserteure".
German Jewish History Award der Obermayer Foundation:
Ehrung für Wolfram Kastner
Unruhe stiften ist Wolfram Kastners
Beruf. Mit seinen "Interventionen" provoziert der Künstler Diskussion, wo
vorher nur schweigende Stille war, aber nicht selten auch Verbote und sogar
persönliche Bedrohungen....
hagalil.com 19-06-2005 |