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Bilanz zum 8. Mai in Berlin:
Für ein neues NPD-Verbotsverfahren

Von Klaus Parker

Am 8. Mai 2005, dem sechzigsten Jahrestag der militärischen Niederlage NS-Deutschlands, verhinderten tausende couragierte Bürger in Berlin einen Propagandamarsch der neonazistischen NPD und ihrer Anhänger durch die Stadt.

Aufgerufen zu diesem "lockeren Spaziergang" hatten u.a. die Grünen, die im Bund neben der SPD Regierungsverantwortung tragen. Die Polizeiführung sah sich außerstande, dem braunen Marsch eine Gasse durch die "Spaziergänger" zu knüppeln und rief den polizeilichen Notstand aus, der dann letztendlich zu einem unfreiwilligen Verzicht der Neonazis auf den Marsch führte.

Die blockierenden Bürger ernteten viel Lob für diese Verhinderung des in der Tat unerträglichen Marsches. Das Lob erstreckte sich auch auf die Berliner Polizeiführung.

So wünschenswert und notwendig die Verhinderung des Aufmarsches war, so problematisch sind die sich aus dem Geschehen ergebenden Konsequenzen: Die von der Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit stellt ein hohes Rechtsgut dar. Sie kann nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die hier vorrangig interessierende Einschränkung befindet sich gleich in § 1, wonach u.a. derjenige das Recht der Versammlungsfreiheit nicht für sich in Anspruch nehmen kann, der mit der Durchführung oder Teilnahme die Ziele einer durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei fördern will.

Dies bedeutet im Umkehrschluss natürlich, dass bis zur Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit Aufzüge einer derartigen Partei unter dem verfassungsgemäßen Schutz steht. Allein die Tatsache, dass Äußerungen und Handlungen zu befürchten sind, die zwar dem Wertesystem des Grundgesetzes diametral entgegenstehen, ist für ein Versammlungsverbot nicht ausreichend, sofern nicht die Grenze zur Strafbarkeit überschritten wird.

Für die "andere Seite", die Gegendemonstranten und Blockierer, bedeutet dies, dass sie sich nach Versammlungsrecht strafbar machen, wenn sie einen solchen nicht zu unterbindenden neonazistischen Aufmarsch durch ihrer physische Anwesenheit stören oder sprengen. Zum Schutz der verfassungsgemäßen Versammlungsfreiheit hat der Gesetzgeber derartige Handlungen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.

Die Situation ist mithin mehr als paradox: Das couragierte Verhalten von Tausenden ist eine kollektiv begangene Straftat, die auch verfolgt werden muss. Soweit entsprechende Filmdokumentationen von der Polizei erstellt worden sind, ist diese verpflichtet, entsprechende Strafverfahren zu initiieren.

Ein Verhalten, zu welchem u.a. die Regierungspartei der Grünen aufgerufen hatte, und das als Ausdruck von Bürgermut und Engagement gegen die neonazistische Pest uni sono gelobt wurde, soll massenweise durch Richtersprüche geahndet werden?

Wenn, was zu hoffen ist, der Berliner 8. Mai Schule macht, und z.B. das diesjährige braune Spektakel um Rudolf Hess in Wunsiedel auf ähnliche Art und Weise kläglich scheitert, müssen dann die Gegendemonstranten und Blockierer gleich in die "grüne Minna"? Möglicherweise unter gleichzeitiger Aushändigung einer Dankesurkunde von Bayerns Innenminister Beckstein?

In der Tat gibt es nur einen Erfolg versprechenden Ausweg aus diesem Dilemma: Die NPD muss durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Wer nach einem solchen Verbot gem. Artikel 21 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes in einer Veranstaltung Ziele der NPD auch nur fördern will, steht nicht mehr unter dem Schutz des Versammlungsrechtes.

Da die NPD sowohl in ihrem Programm als auch in ihren tatsächlichen Zielen einen Querschnitt des Neonazismus, Rassismus und Demokratiefeindlichkeit bietet, sind rechtsextremistische Kundgebungen und Aufzüge per se solche, die gleichzeitig Ziele der NPD fördern. Auf dem Etikett muss nicht NPD stehen; die Inhalte entsprechen denen der NPD. Wenn also die Kriminalisierung des tatkräftigen Engagements gegen den Neonazismus beendet werden soll, bietet sich für die hierfür Handlungsberechtigten nur ein Weg an:

An den Bundestag:
Stellt einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD!

An den Bundesrat:
Stellt einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD!

An die Bundesregierung:
Stellt einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD!

[FORUM]

hagalil.com 13-05-2005

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