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Freispruch:
Im Zweifel für den Skinhead

Vor fünf Jahren erstach ein Naziskinhead einen Rentner, weil der sich über laute Musik beschwert hatte. Der heute 34jährige Angeklagte wurde auch in zweiter Instanz freigesprochen.

Von Martin Kröger
Jungle World 15 v. 13.04.2005

Mit diesem Urteil wird niemand mehr ermutigt, Zivilcourage gegen Rechts zu zeigen." Heide Dannenberg, die Lebensgefährtin des vor fünf Jahren getöteten Helmut Sackers, zeigte sich fassungslos angesichts des Urteils. Nach 21 Verhandlungstagen wurde der Angeklagte, der ehemalige Naziskinhead Andreas S., am 5. April in zweiter Instanz vor dem Landgericht Halle freigesprochen.

Am 29. April 2000 beschwerte sich der 60jährige Helmut Sackers bei der Polizei in Halberstadt, dass in einer Wohnung des Plattenbaus, in dem auch Heide Dannenberg wohnte, rechtsextreme Musik abgespielt werde. "Bei uns im Haus werden Nazilieder gespielt, Horst-Wessel-Lied, ganz laut", zeichnete ein automatisches Tonband der Polizei die Stimme Sackers an diesem Abend gegen 22 Uhr auf. Die alarmierte Polizei beließ es bei einer Ermahnung für Andreas S., aus dessen Wohnung die rechte Musik dröhnte.

Eine Stunde später verblutete der Rentner, verletzt durch vier Messerstiche, die Andreas S. ihm mit einem 17 Zentimeter langen Bajonett im Treppenhaus des Plattenbaus zugefügt hatte. Sackers war mit seinem Hund Gassi gegangen und von dem zu dieser Zeit 29jährigen Naziskinhead im Aufgang abgefangen worden.

Bereits im ersten Prozess vor dem Landgericht Magdeburg im November 2000 wurde Andreas S. freigesprochen, weil das Gericht dem Angeklagten zuerkannte, in Notwehr gehandelt zu haben. Der körperlich starke Naziskinhead behauptete damals, von dem doppelt so alten und an einer Lungenkrankheit leidenden Rentner und seinem Münsterländer Jagdhund angegriffen worden zu sein. Die rechtsextreme Einstellung des Angeklagten spielte in diesem Prozess keine Rolle, obwohl die Polizei Mengen von nazistischem Propagandamaterial bei Andreas S. beschlagnahmt hatte: neben indizierten Tonträgern der einschlägig bekannten Bands Landser und Freikorps auch ein "Kriegsberichterstatter-Video" vom NS 88-Versand aus Schweden, in dem offen zum Mord an "Roten" aufgefordert wird. Dazu Zeitschriften der verbotenen Skinheadorganisationen Blood & Honour und Hamburger Sturm in dutzendfacher Ausfertigung. Es wurde bekannt, dass Andreas S. während der neunziger Jahre als Mitläufer zu einer Schlägertruppe von Naziskins zählte, die rund um Halberstadt ihr Unwesen trieb.

Im wieder aufgelegten Prozess spielte seine politische Gesinnung durchaus eine Rolle bei der Urteilsfindung. Der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage war es zudem gelungen, Andreas S. und seine heutige Frau, die der Tötung im Treppenhaus beiwohnte, in allen wesentlichen Punkten der Lüge zu überführen. "Überall dort, wo sich die Einlassungen des Angeklagten und seiner Ehefrau der Nagelprobe der wissenschaftlichen Erkenntnisse stellen mussten, hat sich erwiesen, dass der Angeklagte und seine Entlastungszeugin gelogen haben", sagte Wolfgang Kaleck, Verteidiger der Angehörigen Sackers, die als Nebenkläger auftraten, im Anschluss an den Prozess. So stellte sich heraus, dass Andreas S. Helmut Sackers schlug und nicht umgekehrt, wie der Angeklagte zunächst behauptete, und dass der Jagdhund zu keiner Attacke fähig ist.

Dennoch erkannte das Gericht "im Zweifelsfall für den Angeklagten" und billigte Andreas S. zu, in "Todesangst" in einem "Notwehrexzess" gehandelt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer sechseinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert hatte, kündigte unterdessen eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Dass es überhaupt zum Revisionsprozess vorm Landgericht Halle kam, ging auf die Initiative der Angehörigen zurück, die wegen des erneuten Freispruchs nun 15 000 Euro Prozesskosten zu zahlen haben. Bis heute wird Helmut Sackers nicht als Opfer rechtsextremistischer Gewalt geführt.

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hagalil.com 15-04-2005

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