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Nach systematischer Volksverhetzung:
Yeni Akit verboten

Bundesinnenminister verbietet die Yeni Akit GmbH als Verlegerin der türkischsprachigen Tageszeitung "Anadoluda Vakit"

Pressemitteilung zu den Themen: Innere Sicherheit, Extremismus, Verfassungsrecht

Bundesinnenminister Otto Schily hat die in Mörfelden-Walldorf ansässige Yeni Akit GmbH verboten. Die Gesellschaft ist Verlegerin der türkischsprachigen Europa-Ausgabe der "Anadoluda Vakit" (deutsch: "Die Zeit in Anatolien"). Die Zeitung publizierte in der Vergangenheit mehrfach volksverhetzende Artikel, die sich insbesondere gegen den Staat Israel, Juden und die westliche Gesellschaftsordnung richteten.

Das Verbot wurde sofort vollzogen. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesland Hessen wurde Beweismaterial und Vermögenswerte der Yeni Akit GmbH beschlagnahmt.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Schily:

"Die Yeni Akit GmbH verbreitet unter dem Deckmantel angeblich "seriöser Berichterstattung" anti-jüdische und anti-westliche Hetze.
Es ist für eine wehrhafte Demokratie nicht hinnehmbar, dass eine Organisation wie die Yeni Akit GmbH durch derartige "Berichterstattung" den in Deutschland lebenden türkischsprachigen Leserkreis durch anti-jüdische und anti-westliche Propaganda aufhetzt.
Wie die Vielzahl der erschienenen Artikel deutlich aufzeigt, handelt es sich hierbei nicht um Einzelfälle, sondern um eine systematisch betriebene Volksverhetzung, die ich keinesfalls dulden werde. Trotz einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren haben sich der Gesellschafter und die Geschäftsleitung des Verlags keineswegs einsichtig gezeigt, sondern vielmehr die Intensität und Häufigkeit der Artikel volksverhetzenden Inhalts spürbar verschärft. Die grundrechtlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit hat einen hohen Stellenwert; angesichts der wiederholten Angriffe gegen die Menschenwürde einzelner Volksgruppen in den Artikeln der "Anadoluda Vakit" ist das Verbot gleichwohl erforderlich und angemessen."

Rechtsgrundlage für das Verbot sind die §§ 3 und 17 VereinsG in Verbindung mit § 130 StGB (Volksverhetzung). Die Yeni Akit GmbH richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, ihr Zweck und ihre Tätigkeit laufen den Strafgesetzen zuwider. In einer Vielzahl von Artikeln wird der Holocaust geleugnet oder verharmlost und anti-semitische / anti-westliche Propaganda verbreitet.

Bundesministerium des Innern http://www.bmi.bund.de

hagalil.com 18-02-2005

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