Von Klaus Parker
Die Sächsische Zeitung vom 24. Februar 2005 berichtet von
der Verbreitung der Landtagsreden Apfels und Gansels in Druckwerken. Beide
hatten in der Landtagssitzung vom 21. Januar 2005 unter anderem ihre
"geschichtsrevisionistischen" Propagandathesen vom Dresdner
"Bombenholocaust" verbreitet. Zudem hatte Apfel die Anzahl der Opfer des
nazistischen Völkermordes an den Juden Europas um den Faktor 10
heruntergelogen. Zumindest letztere Äußerung erfüllt den Straftatbestand der
Volksverhetzung. Im letzten Monat brauchte es bis zum darauffolgenden Montag
bis den Verantwortlichen in Sachsen gewahr wurde, dass eine Strafverfolgung
aufgrund der bestehenden Indemnität der Abgeordneten von Anfang an nicht in
Betracht kam.
Man sollte zumindest meinen, dass diese Blamage (wie viele
Juristen sitzen im Landtag?) zu einer sorgfältigeren Prüfung der erhobenen
Forderungen geführt hätte. Nichts dergleichen. Jetzt tat sich aufgrund der
printmäßigen Verbreitung dieser NPD-Suaden der innenpolitische Sprecher der
FDP-Fraktion, Jürgen Mertens, hervor. Dieser forderte am Montag öffentlich
die sächsische Justiz auf, gegen die Verantwortlichen des Druckwerkes wegen
Volksverhetzung zu ermitteln. Es gäbe keinen Grund, diese Straftat nicht zu
verfolgen. Immerhin sei das Druckwerk außerhalb des Parlamentes entstanden
und verbreitet. Der Schutz der Indemnität entfalle somit.
Das klingt gut, ist aber - mit Verlaub - wieder einmal
vollkommen falsch. Wahrheitsgemäße Berichte über Parlamentssitzungen des
Bundestages, der Landtage und auch der Bundesversammlung unter Einschluss
der dort gehaltenen Reden stellt das deutsche Strafgesetzbuch in § 37
außerhalb jeder Verantwortlichkeit, mithin straflos. Das ist nichts Neues,
und auf diesen Umstand hat
haGalil
bereits am 24. Januar 2005 hingewiesen.
Also wieder einmal Dilettantismus as usual. Die Forderung nach
Strafverfolgung der Drucksetzer und -verbreiter ist ein eben solcher
Rohrkrepierer wie die Forderung nach Strafverfolgung der
NPD-Propagandaredner selbst. Und es fällt inzwischen schwer zu glauben, dass
sich der Sprecher der FDP-Fraktion über die Möglichkeit der von ihm
geforderten Strafverfolgung nicht kundig gemacht haben soll, wenn ihm denn
schon eigene Sachkunde fehlt. Oder läuft die parlamentarische Arbeit im
sächsischen Landtag tatsächlich so ab, wie sie sich klein Fritzchen
vorstellt?
Eines ist sicher: So tritt man den Neonazis mit
Abgeordneten-Status nicht entgegen, sondern besorgt letztlich deren
Geschäft.