"Durchgeknallter Staatsanwalt":
Naumann zieht vors Verfassungsgericht
Niederlage vorm Kammergericht
Berlin (ots / Der Tagesspiegel) - Der wegen Beleidigung
verurteilte ehemalige Kulturstaatsminister Michael Naumann hat eine zweite
juristische Niederlage hinnehmen müssen: Das Berliner Kammergericht hat
jetzt die Revision des ersten Urteils als „unbegründet“ ablehnt – was der
„Zeit“–Herausgeber nicht auf sich sitzen lassen will.
„Wir haben den Auftrag, Verfassungsbeschwerde einzulegen“,
sagt Naumanns Berliner Rechtsanwalt Nicolas Becker. Offen sei bislang aber
noch, ob Naumann erst das Berliner oder direkt das Bundesverfassungsgericht
anrufen wird.
Naumann ist im Januar zu einer Geldstrafe von 9000 Euro
verurteilt worden. Er hatte im Zuge der Kokain-Ermittlungen um Michel
Friedman gesagt, dass es sich dabei um das Werk eines „durchgeknallten
Staatsanwalts“ handle. Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge fühlte sich
beleidigt und stellte Strafantrag. Naumann aber weigerte sich, 9000 Euro für
die Bezeichnung „durchgeknallt“ zu zahlen. Er beruft sich auf die
Meinungsfreiheit. Das Gericht hingegen kam zum Urteil, dass Naumann den
Chef-Ankläger bewusst „persönlich herabgesetzt“ habe.
hagalil.com
12-09-2004 |