Aktuelle Bilanz:
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Pressemitteilung 01/2004;
www.stiftung-evz.de
1. Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter
Bisher wurden für 1,516 Millionen Leistungsberechtigte
insgesamt 2,738 Milliarden Euro (5,355 Milliarden DM) an die
Partnerorganisationen ausgezahlt. 7,65 Prozent der Zahlungen erfolgten
bisher an Sonderrechtsnachfolger, d.h. an Personen, die aufgrund des
Versterbens des ursprünglichen Berechtigten die Leistungen erhalten (ca.
116.000 Empfänger). Die Auszahlungen
verteilen sich wie folgt auf die Partnerorganisationen:
- Weißrussland: 129.000 Empfänger, 234.000.000,00 Euro
(hiervon: Weißrussland: 119.000 Empfänger, 219.700.000,00 Euro )
(hiervon: Estland: 9.000 Empfänger, 14.300.000,00 Euro)
- Internationale Organisation für Migration (IOM): 74.000 Empfänger,
201.100.000,00 Euro
- Jewish Claims Conference (JCC): 138.000 Empfänger, 698.100.000,00 Euro
- Polen: 447.000 Empfänger, 797.800.000,00 Euro
- Russland: 212.000 Empfänger, 138.600.000,00 Euro
(hiervon: Russland: 189.000 Empfänger, 123.500.000,00 Euro)
(hiervon: Lettland: 11.000 Empfänger, 8.200.000,00 Euro)
(hiervon: Litauen:10.000 Empfänger,6.200.000,00 Euro)
(hiervon: GUS-Staaten: 1.000 Empfänger, 700.000,00 Euro)
- Tschechien: 75.000 Empfänger, 199.800.000,00 Euro
- Ukraine: 470.000 Empfänger, 538.100.000,00 Euro
In Tschechien, Polen und Weißrussland hat bereits die Zahlung
der 2. Rate begonnen. Die übrigen Partnerorganisationen werden im Laufe des
Jahres folgen. Insgesamt geht die
Bundesstiftung von bis zu 1,7 Mio. Berechtigten aus. Die Auszahlungen für
diesen Bereich können voraussichtlich im Laufe des Jahres 2005 im
wesentlichen abgeschlossen werden. 2. Sonstige
Personenschäden Neben den Leistungen für
Zwangsarbeit sieht das Stiftungsgesetz die Berücksichtigung weiterer
Opfergruppen vor, die unter dem Begriff "Sonstige Personenschäden"
zusammengefasst und aus einem eigenen Plafond von 25,56 Mio. Euro (50
Millionen DM) ausgezahlt werden. Dies sind insbesondere die Opfer
medizinischer Versuche unter dem NS-Regime sowie die Opfer der sogenannten
Zwangsarbeiterkinderheime. Das Kuratorium der Stiftung hat aufgrund der
geschätzten Gesamtzahl der Leistungsberechtigten für diese beiden
Opfergruppen, die bei etwa 6800 Fällen liegen wird, im September 2003 den
Auszahlungsbetrag pro Berechtigten auf 4.240,- Euro festgelegt.
Von Mitte Oktober 2003 an bis Mitte März 2004 konnten die
Auszahlungen zu "Sonstigen Personenschäden" an alle sieben
Partnerorganisationen durchgeführt werden. Anschließend werden noch
nachträglich ermittelte Leistungsberechtigte, Beschwerdefälle sowie bisher
ungeklärte Sonderrechtsnachfolgefälle auszuzahlen sein. Die Bundesstiftung
und die Partnerorganisationen wollen diese Auszahlungen weitgehend bis zur
Jahresmitte 2004 abschließen. 3. Stand der
Antragsbearbeitung bei Vermögensschäden
Vermögensschäden nach dem Stiftungsgesetz sind Schäden, die unter
wesentlicher, direkter und schadensursächlicher Beteiligung deutscher
Unternehmen entstanden sind. Bei der
für die Bearbeitung von Anträgen wegen Vermögensschäden zuständigen
Internationalen Vermögenskommission sind insgesamt 33.200 Anträge wegen
Vermögensschäden eingegangen. Davon sind mittlerweile rund 14.000 Anträge
(43 %) entschieden worden. Von den bisher versandten Entscheidungen sind
knapp ein Viertel (22,5 %) positiv. In
den Entscheidungen wird festgestellt, ob und in welcher Höhe ein
Vermögensschaden entstanden ist, der unter den Voraussetzungen des
EVZ-Stiftungsgesetzes zu einer Leistung berechtigt. Gegen diese Entscheidung
ist eine Beschwerde möglich. Im Gegensatz zu den Auszahlungen für
Zwangsarbeiter gilt für die Vermögensschäden im Gesetz eine Besonderheit: Da
für alle Leistungsberechtigten nur bestimmte Gesamtsummen zur Verfügung
stehen (für Vermögensschäden aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung
rund 75 Millionen Euro, für "sonstige Vermögensschäden" 25 Millionen Euro),
kann die endgültige Leistungshöhe erst festgestellt werden, nachdem die
Vermögenskommission über alle Anträge und über alle Beschwerden entschieden
hat. Die Vermögenskommission erwartet,
dass sie bis zum Juli 2004 über alle Anträge entscheiden kann. Die
Beschwerdeverfahren sollen dann bis Ende des Jahres bearbeitet sein, so dass
mit den Auszahlungen für Vermögensschäden voraussichtlich Anfang 2005
begonnen werden kann. 4. Stand der Leistungen wegen
entzogener Lebensversicherungen aus der NS-Zeit
Das Stiftungsgesetz sieht ferner eine Leistung für während
der Nazizeit entzogene und nicht anderweitig entschädigte
Lebensversicherungspolicen vor. Nach
dem Stiftungsgesetz erfolgen diese Zahlungen in Zusammenarbeit mit dem
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der
International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC). Für
diese Zahlungen sowie für weitere humanitäre Zwecke wurden aus dem
Stiftungsvermögen insgesamt 281 Mio. Euro bereitgestellt, wobei der weitaus
größere Teil dieser Summe humanitären Zwecken dient.
Anders als bei den anderen Zahlungen nach dem Stiftungsgesetz
handelt es sich bei den Leistungen wegen entzogener Lebensversicherungen um
echte Entschädigungen. Aufgrund dessen ergibt sich die Notwendigkeit, die
Schadenshöhe jedes Antrages im einzelnen genau zu prüfen, insbesondere
danach, ob die Police nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschädigt
wurde (abgeschlossenes Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz BEG).
Insgesamt sind bei der ICHEIC 86.000 Anträge eingegangen, die
zur Zeit von den europäischen Versicherungsunternehmen geprüft werden. Ein
Großteil dieser Anträge sind jedoch vage Anfragen, in denen kein konkretes
(deutsches) Unternehmen benannt wird. Für den deutschen Versicherungsmarkt
sind bislang insgesamt 4000 konkrete, d.h. auf deutsche
Versicherungsunternehmen bezogene Anträge, eingegangen. Bislang wurden über
das vereinbarte Verfahren 460 Anträge im Wert von 4,1 Mio. Dollar
entschädigt, weitere 480 Fälle sind in der Bearbeitung. In 1860 Fällen wurde
der Antrag abgelehnt, da entweder der Nachweis einer
Lebensversicherungspolice nicht geführt werden konnte, bzw. diese bereits in
früherer Zeit entschädigt wurde. Die
Finanzmittel, die nicht zur Entschädigung von Lebensversicherungen und für
die administrativen Kosten der ICHEIC verwendet werden, sind nach dem Gesetz
für soziale Zwecke zugunsten von jüdischen Holocaustopfern vorgesehen. Die
Bundesstiftung geht davon aus, dass die Bearbeitung aller Fälle gegen Ende
2005 abgeschlossen sein wird. 5. Der Fonds
"Erinnerung und Zukunft" Der Fonds
"Erinnerung und Zukunft" ist auf Dauer angelegt und arbeitet als
Förderstiftung. Sein gesetzlicher Auftrag besteht darin, Projekte zu
fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des
nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen
Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und
Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem
Gebiet dienen. Die bisherige Fördertätigkeit des
Fonds "Erinnerung und Zukunft" Seit Beginn
seiner Tätigkeit hat der Fonds "Erinnerung und Zukunft" insgesamt 120
Projekte mit 8,5 Mio. Euro gefördert. Darunter sind über 80 Projekte von
Vereinen und Schulen, die Begegnungen von Jugendlichen mit über 1.200
Zeitzeugen aus Osteuropa, Israel und den USA ermöglichen. Allein für diese
Projekte wurden bisher 1,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ferner hat die
Stiftung 3,5 Mio. Euro für 19 Projekte zur psychosozialen und medizinischen
Betreuung von ehemaligen NS-Opfern bewilligt. Die überwiegende Zahl dieser
Projekte wird in den Ländern Mittel- und Osteuropas, die unter der deutschen
Besatzung besonders gelitten haben, sowie in Israel, wohin viele
Holocaustüberlebende emigrierten, realisiert. Im Förderprogramm "Geschichte
und Menschenrechte" wurden bisher 12 Projekte mit 300.000 Euro unterstützt.
Der Fonds möchte in diesem Programm innovative Projekte fördern, in denen
sich junge Menschen aus Deutschland, den Ländern Mittelosteuropas und aus
Israel mit der Geschichte des Nationalsozialismus, des Holocaust und des 2.
Weltkrieges auseinandersetzen, um daraus Lehren für die Gestaltung Europas
zu ziehen. Für solche Projekte stehen in diesem Jahr insgesamt 1,2 Mio. Euro
zur Verfügung. Außerdem realisiert der Fonds zusammen mit Partnern fünf
Stipendienprogramme mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Mio. Euro. Nähere
Informationen über die Tätigkeit des Fonds gibt es unter:
www.zukunftsfonds.de
Der Fonds "Erinnerung und Zukunft" schreibt im April 2004 einen
internationalen Schulförderwettbewerb aus
Der 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 2005 wird in Deutschland und in
den Nachbarländern unterschiedlich erinnert und begangen werden. Vor diesem
Hintergrund schreibt die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Anfang April 2004 einen internationalen Schulförderwettbewerb aus unter dem
Titel: "Was lernen wir aus der Geschichte? - 60 Jahre nach Kriegsende
erforschen junge Menschen die Bedingungen von Frieden in Europa und in der
Welt und beraten sich mit Zeitzeugen".
Mit diesem Wettbewerb, der im Frühjahr 2005 abgeschlossen sein soll, möchte
die Stiftung Schüler, Schülerinnen und Jugendliche aus Deutschland, aus den
mittel- und osteuropäischen Ländern sowie aus Israel zu gemeinsamer
Projektarbeit zu diesem Thema ermutigen und Begegnungen im Rahmen
internationaler Schulpartnerschaften und Jugendwerkstätten fördern. Die
Erinnerung an das Kriegsende soll dabei mit einem Dialog zwischen den
Generationen über die Erfahrungen im Ringen um Frieden in Europa in den
vergangenen 60 Jahren verbunden werden.
Insbesondere Projektpartner aus Deutschland und Mittel- und
Osteuropa sowie Israel können sich mit einer Projektskizze für eine
Förderung bewerben. Für die Verwirklichung von 100 Projektideen stellt die
Stiftung insgesamt 1,1 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung wird im
April 2004 veröffentlicht. Projektideen können bis Ende Juni 2004
eingereicht werden. Die Projekte sollen im Schuljahr 2004/2005 stattfinden.
hagalil.com 21-03-2004 |