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Aktuelle Bilanz:
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Pressemitteilung 01/2004; www.stiftung-evz.de

1. Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter

Bisher wurden für 1,516 Millionen Leistungsberechtigte insgesamt 2,738 Milliarden Euro (5,355 Milliarden DM) an die Partnerorganisationen ausgezahlt. 7,65 Prozent der Zahlungen erfolgten bisher an Sonderrechtsnachfolger, d.h. an Personen, die aufgrund des Versterbens des ursprünglichen Berechtigten die Leistungen erhalten (ca. 116.000 Empfänger).

Die Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die Partnerorganisationen:
- Weißrussland: 129.000 Empfänger, 234.000.000,00 Euro
(hiervon: Weißrussland: 119.000 Empfänger, 219.700.000,00 Euro )
(hiervon: Estland: 9.000 Empfänger, 14.300.000,00 Euro)
- Internationale Organisation für Migration (IOM): 74.000 Empfänger,
201.100.000,00 Euro
- Jewish Claims Conference (JCC): 138.000 Empfänger, 698.100.000,00 Euro
- Polen: 447.000 Empfänger, 797.800.000,00 Euro
- Russland: 212.000 Empfänger, 138.600.000,00 Euro
(hiervon: Russland: 189.000 Empfänger, 123.500.000,00 Euro)
(hiervon: Lettland: 11.000 Empfänger, 8.200.000,00 Euro)
(hiervon: Litauen:10.000 Empfänger,6.200.000,00 Euro)
(hiervon: GUS-Staaten: 1.000 Empfänger, 700.000,00 Euro)
- Tschechien: 75.000 Empfänger, 199.800.000,00 Euro
- Ukraine: 470.000 Empfänger, 538.100.000,00 Euro

In Tschechien, Polen und Weißrussland hat bereits die Zahlung der 2. Rate begonnen. Die übrigen Partnerorganisationen werden im Laufe des Jahres folgen.

Insgesamt geht die Bundesstiftung von bis zu 1,7 Mio. Berechtigten aus. Die Auszahlungen für diesen Bereich können voraussichtlich im Laufe des Jahres 2005 im wesentlichen abgeschlossen werden.

2. Sonstige Personenschäden

Neben den Leistungen für Zwangsarbeit sieht das Stiftungsgesetz die Berücksichtigung weiterer Opfergruppen vor, die unter dem Begriff "Sonstige Personenschäden" zusammengefasst und aus einem eigenen Plafond von 25,56 Mio. Euro (50 Millionen DM) ausgezahlt werden. Dies sind insbesondere die Opfer medizinischer Versuche unter dem NS-Regime sowie die Opfer der sogenannten Zwangsarbeiterkinderheime. Das Kuratorium der Stiftung hat aufgrund der geschätzten Gesamtzahl der Leistungsberechtigten für diese beiden Opfergruppen, die bei etwa 6800 Fällen liegen wird, im September 2003 den Auszahlungsbetrag pro Berechtigten auf 4.240,- Euro festgelegt.

Von Mitte Oktober 2003 an bis Mitte März 2004 konnten die Auszahlungen zu "Sonstigen Personenschäden" an alle sieben Partnerorganisationen durchgeführt werden. Anschließend werden noch nachträglich ermittelte Leistungsberechtigte, Beschwerdefälle sowie bisher ungeklärte Sonderrechtsnachfolgefälle auszuzahlen sein. Die Bundesstiftung und die Partnerorganisationen wollen diese Auszahlungen weitgehend bis zur Jahresmitte 2004 abschließen.

3. Stand der Antragsbearbeitung bei Vermögensschäden

Vermögensschäden nach dem Stiftungsgesetz sind Schäden, die unter wesentlicher, direkter und schadensursächlicher Beteiligung deutscher Unternehmen entstanden sind.

Bei der für die Bearbeitung von Anträgen wegen Vermögensschäden zuständigen Internationalen Vermögenskommission sind insgesamt 33.200 Anträge wegen Vermögensschäden eingegangen. Davon sind mittlerweile rund 14.000 Anträge (43 %) entschieden worden. Von den bisher versandten Entscheidungen sind knapp ein Viertel (22,5 %) positiv.

In den Entscheidungen wird festgestellt, ob und in welcher Höhe ein Vermögensschaden entstanden ist, der unter den Voraussetzungen des EVZ-Stiftungsgesetzes zu einer Leistung berechtigt. Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde möglich. Im Gegensatz zu den Auszahlungen für Zwangsarbeiter gilt für die Vermögensschäden im Gesetz eine Besonderheit: Da für alle Leistungsberechtigten nur bestimmte Gesamtsummen zur Verfügung stehen (für Vermögensschäden aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung rund 75 Millionen Euro, für "sonstige Vermögensschäden" 25 Millionen Euro), kann die endgültige Leistungshöhe erst festgestellt werden, nachdem die Vermögenskommission über alle Anträge und über alle Beschwerden entschieden hat.

Die Vermögenskommission erwartet, dass sie bis zum Juli 2004 über alle Anträge entscheiden kann. Die Beschwerdeverfahren sollen dann bis Ende des Jahres bearbeitet sein, so dass mit den Auszahlungen für Vermögensschäden voraussichtlich Anfang 2005 begonnen werden kann.

4. Stand der Leistungen wegen entzogener Lebensversicherungen aus der NS-Zeit

Das Stiftungsgesetz sieht ferner eine Leistung für während der Nazizeit entzogene und nicht anderweitig entschädigte Lebensversicherungspolicen vor.

Nach dem Stiftungsgesetz erfolgen diese Zahlungen in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC). Für diese Zahlungen sowie für weitere humanitäre Zwecke wurden aus dem Stiftungsvermögen insgesamt 281 Mio. Euro bereitgestellt, wobei der weitaus größere Teil dieser Summe humanitären Zwecken dient.

Anders als bei den anderen Zahlungen nach dem Stiftungsgesetz handelt es sich bei den Leistungen wegen entzogener Lebensversicherungen um echte Entschädigungen. Aufgrund dessen ergibt sich die Notwendigkeit, die Schadenshöhe jedes Antrages im einzelnen genau zu prüfen, insbesondere danach, ob die Police nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschädigt wurde (abgeschlossenes Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz BEG).

Insgesamt sind bei der ICHEIC 86.000 Anträge eingegangen, die zur Zeit von den europäischen Versicherungsunternehmen geprüft werden. Ein Großteil dieser Anträge sind jedoch vage Anfragen, in denen kein konkretes (deutsches) Unternehmen benannt wird. Für den deutschen Versicherungsmarkt sind bislang insgesamt 4000 konkrete, d.h. auf deutsche Versicherungsunternehmen bezogene Anträge, eingegangen. Bislang wurden über das vereinbarte Verfahren 460 Anträge im Wert von 4,1 Mio. Dollar entschädigt, weitere 480 Fälle sind in der Bearbeitung. In 1860 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, da entweder der Nachweis einer Lebensversicherungspolice nicht geführt werden konnte, bzw. diese bereits in früherer Zeit entschädigt wurde.

Die Finanzmittel, die nicht zur Entschädigung von Lebensversicherungen und für die administrativen Kosten der ICHEIC verwendet werden, sind nach dem Gesetz für soziale Zwecke zugunsten von jüdischen Holocaustopfern vorgesehen. Die Bundesstiftung geht davon aus, dass die Bearbeitung aller Fälle gegen Ende 2005 abgeschlossen sein wird.

5. Der Fonds "Erinnerung und Zukunft"

Der Fonds "Erinnerung und Zukunft" ist auf Dauer angelegt und arbeitet als Förderstiftung. Sein gesetzlicher Auftrag besteht darin, Projekte zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen.

Die bisherige Fördertätigkeit des Fonds "Erinnerung und Zukunft"

Seit Beginn seiner Tätigkeit hat der Fonds "Erinnerung und Zukunft" insgesamt 120 Projekte mit 8,5 Mio. Euro gefördert. Darunter sind über 80 Projekte von Vereinen und Schulen, die Begegnungen von Jugendlichen mit über 1.200 Zeitzeugen aus Osteuropa, Israel und den USA ermöglichen. Allein für diese Projekte wurden bisher 1,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ferner hat die Stiftung 3,5 Mio. Euro für 19 Projekte zur psychosozialen und medizinischen Betreuung von ehemaligen NS-Opfern bewilligt. Die überwiegende Zahl dieser Projekte wird in den Ländern Mittel- und Osteuropas, die unter der deutschen Besatzung besonders gelitten haben, sowie in Israel, wohin viele Holocaustüberlebende emigrierten, realisiert. Im Förderprogramm "Geschichte und Menschenrechte" wurden bisher 12 Projekte mit 300.000 Euro unterstützt. Der Fonds möchte in diesem Programm innovative Projekte fördern, in denen sich junge Menschen aus Deutschland, den Ländern Mittelosteuropas und aus Israel mit der Geschichte des Nationalsozialismus, des Holocaust und des 2. Weltkrieges auseinandersetzen, um daraus Lehren für die Gestaltung Europas zu ziehen. Für solche Projekte stehen in diesem Jahr insgesamt 1,2 Mio. Euro zur Verfügung. Außerdem realisiert der Fonds zusammen mit Partnern fünf Stipendienprogramme mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Mio. Euro. Nähere Informationen über die Tätigkeit des Fonds gibt es unter: www.zukunftsfonds.de

Der Fonds "Erinnerung und Zukunft" schreibt im April 2004 einen internationalen Schulförderwettbewerb aus

Der 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 2005 wird in Deutschland und in den Nachbarländern unterschiedlich erinnert und begangen werden. Vor diesem Hintergrund schreibt die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Anfang April 2004 einen internationalen Schulförderwettbewerb aus unter dem Titel: "Was lernen wir aus der Geschichte? - 60 Jahre nach Kriegsende erforschen junge Menschen die Bedingungen von Frieden in Europa und in der Welt und beraten sich mit Zeitzeugen".

Mit diesem Wettbewerb, der im Frühjahr 2005 abgeschlossen sein soll, möchte die Stiftung Schüler, Schülerinnen und Jugendliche aus Deutschland, aus den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie aus Israel zu gemeinsamer Projektarbeit zu diesem Thema ermutigen und Begegnungen im Rahmen internationaler Schulpartnerschaften und Jugendwerkstätten fördern. Die Erinnerung an das Kriegsende soll dabei mit einem Dialog zwischen den Generationen über die Erfahrungen im Ringen um Frieden in Europa in den vergangenen 60 Jahren verbunden werden.

Insbesondere Projektpartner aus Deutschland und Mittel- und Osteuropa sowie Israel können sich mit einer Projektskizze für eine Förderung bewerben. Für die Verwirklichung von 100 Projektideen stellt die Stiftung insgesamt 1,1 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung wird im April 2004 veröffentlicht. Projektideen können bis Ende Juni 2004 eingereicht werden. Die Projekte sollen im Schuljahr 2004/2005 stattfinden.

hagalil.com 21-03-2004

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