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Wiener Praxis:
Österreich verschärft seine Asylgesetze

Von Hito Steyerl
Jungle World, 05.11.2003

Was restriktive Asylgesetzgebung angeht, wird Österreich zum Spitzenreiter in Europa. Doch mit der Asylgesetznovelle, die das Parlament gerade verabschiedete, entsteht nicht nur in Österreich eine einzigartige Situation, sondern die Novelle widerspricht in weiten Teilen auch geltendem Recht.

In dieses neue Gesetz wurden auch genau die Regelungen des alten Asylrechts wieder aufgenommen, die vom Obersten Gerichtshof bereits als verfassungswidrig zurückgewiesen wurden.

Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes protestierten daher nicht nur NGO, sondern auch solche Einrichtungen wie der UNHCR, der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, das Völkerrechtsbüro des Außenamtes und der Menschenrechtsbeirat des Innenministeriums wegen gravierender Verstöße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Doch all das blieb ohne Erfolg.

Denn schon mit dem alten Asylgesetz herrschte die in der EU einzigartige Praxis, Asylbewerberinnen auf die Straße zu setzen. Nach Angaben der Asylkoordination waren rund zwei Drittel aller AsylbewerberInnen davon betroffen. Alle Flüchtlinge aus Staaten wie etwa Armenien oder der Türkei
wurden prinzipiell von der Unterbringung und Versorgung durch Bundesstellen ausgeschlossen. Unter die Regelung fielen auch Flüchtlinge, die einfach als "nicht hilfsbedürftig" eingestuft wurden.

Innenminister Ernst Strasser von der ÖVP hatte eine entsprechende Richtlinie kurz vor den Neuwahlen im vergangenen Jahr erlassen und wollte damit den Wählern signalisieren, dass nicht nur die FPÖ, sondern auch die christliche Volkspartei ÖVP eine rabiate und am Rande der Legalität operierende Abschreckungspolitik gegen Flüchtlinge befürwortet und auch realisiert. Doch der Ausschluss aus den Hilfseinrichtungen führte im Winter zu Scharen obdachloser Flüchtlinge – eine Situation, die die NGO mit verzweifelten Aktionen zu mildern versuchten, indem sie etwa Flüchtlinge in besetzten Kirchen und privat angemieteten Unterkünften unterbrachten.

Der Oberste Gerichtshof erklärte die Regierungspraxis in zwei Urteilen eindeutig für illegal. Anstatt jedoch die Flüchtlinge endlich unterzubringen und zu versorgen, wurden von der Regierung auch noch die Regressforderungen der NGO, die Notunterkünfte organisiert hatten, ausgeschlagen. Nach österreichischer Lesart genügt es, um einen Flüchtling als "nicht hilfsbedürftig" einzuschätzen, wenn er von einer NGO Leistungen bezog.

Mit dem neuen Asylgesetz ist diese Praxis beschlossen worden. Dabei stört sich in der Regierung niemand daran, dass es eindeutig gegen die Genfer Konvention verstößt, denn es erlaubt es, Flüchtlinge schon während ihrer Berufung abzuschieben, wenn sie aus so genannten sicheren Drittländern eingereist sind. Darüber hinaus haben Flüchtlinge alle Beweise für ihre Verfolgung bei der ersten Vernehmung zu präsentieren. Später vorgelegte Dokumente werden nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Obwohl das Gesetz nach Ansicht der meisten Experten keine Chance hat, eine Prüfung durch den Obersten Gerichtshof zu überstehen, lassen sich die Volksvertreter in ihrem Eifer weder beirren noch bremsen.

Der nächste Vorstoß der FPÖ liegt schon vor: ein Kopftuchverbot auf öffentlichen Plätzen.

hagalil.com 10-11-2003

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