Ein offener Brief der
Internationalen und zehn nationaler Organisationen der NS-Opfer,
Burger der GUS- und baltischen Staaten an die deutsche
Offentlichkeit
"Erniedrigen Sie uns nicht mit Ihren Leistungen!"
Sehr geehrte Vertreter der deutschen Offentlichkeit!
Keine einfachen mit dem in der BRD angenommenen Gesetz zur Errichtung
einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" und der
angefangenen Verwirklichung seiner wichtigsten Bestimmungen
zusammenhangenden Umstande regen uns an, uns mit diesem Brief an Sie
zu wenden.
Wir konnen nicht weiterhin schweigen. Die deutsche Offentlichkeit muss
die Wahrheit davon wissen, wie die Initiative der BRD zur
finanziellen Unterstutzung von Sklaven des braunen Reichs und
Opfern anderen nationalsozialistischen Unrechts in die Wirklichkeit
umgesetzt wird, insbesondere gegenuber Hunderttausenden von Sklaven
aus der ehemaligen Sowjetunion - Burgern der neuen unabhangigen
Staaten.
Dieses Wissen ist aus historischen und moralischen Grunden notwendig.
4,5 Millionen von sowjetischen zivilen Menschen einschliesslich
700.000 Kinder waren in den Kriegsjahren einer zwangsweisen
Verbringung aus der Heimat unterworfen und erlitten unter
unmenschlichen Lebensbedingungen grausame Misshandlung, qualten sich
hinter dem Stacheldraht der nazistischen Lager, leisteten
Zwangsarbeit unter deutscher Herrschaft. Jeder leerte den bitteren
Kelch bis zur Neige.
In der Erklarung des Bundesprasidenten Johannes Rau anlasslich
der Vereinbarung der Leistungshohe fur Zwangsarbeiter (am 17.
Dezember 1999) wurde nicht zufallig hervorgehoben, dass das
zugefuegte menschliche Leid durch finanzielle Leistungen nicht
wiedergutgemacht werden kann. Wir glaubten, deutsche finanzielle
Leistungen, die wir erwartet und fur die wir uns im Lauf vieler
Jahre eingesetzt haben, werden auf Grundlage der Gerechtigkeit,
Sachlichkeit und Durchsichtigkeit erfolgen. Ist es in der Tat so?
Schlauheit statt Gerechtigkeit, ambivalente Standards statt
Sachlichkeit, hinter den Kulissen vorgehende Schachzuege statt
Durchsichtigkeit
Wir empfinden heute eher Enttauschung und Aerger als tiefe Genugtuung.
Denn wir sehen in vielen Faellen Schlauheit statt Gerechtigkeit,
ambivalente Standards statt Sachlichkeit, hinter den Kulissen
vorgehende Schachzuege statt Durchsichtigkeit. Beginnen wir mit
Besonderheiten des Gesetzes. Erklaeren Sie bitte: wie konnte
man auf den Gedanken kommen, Sklaven- und Zwangsarbeiter aus
Osteuropa, insbesondere aus der ehemaligen Sowjetunion, die fur ihr
Leid nichts oder hoechstens laecherliche symbolische Summen
erhalten haben, und diejenigen im Westen, die laut dem Gutachten des
Anwaltsverbandes der BRD zum Entwurf des Gesetzes zur Errichtung
einer Stiftung "Erinnerung,Verantwortung und Zukunft" (Januar 2000)
uber Jahrzehnte die ihnen bereitgestellten funfstelligen
Einmalleistungen nutzen konnen oder uber Jahrzehnte monatlich 700
bis 1 200 DM erhalten, einander gleichzustellen oder beiden
Personenkreisen die gleichen Rechte einzuraeumen.
Inzwischen ist dieser Gedanke entstanden und hat sich gefestigt. Ist
es normal? Oder noch eine Besonderheit. § 2 des Gesetzes legt fest,
dass "Zweck der Stiftung ist es, uber Partnerorganisationen
Finanzmittel zur Gewahrung von Leistungen an ehemalige
Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des
Nationalsozialismus Betroffene bereitzustellen". Es scheint
ausreichend und klar zu sein. Aber in der Liste der
Leistungsberechtigten (§11) findet man kein Wort von Zwangsarbeitern
in der Landwirschaft, von Kindern unter 12 Jahren, sowie von
den am Zwangsarbeitsort der Eltern geborenen Kinder, als waren diese
Opfer der nationalsozialistischen rechtswidrigen Unrechtsma?nahmen
nicht inhaftiert oder haftahnlichen Bedingungen nicht unterworfen
sondern an einem Kurort gewesen. Das hei?t, dass am Ende vergessen
wird, was am Anfang des Gesetzes verkundet wurde. Das eine wird
gesagt, das andere gemacht. Wie soll man sich dazu verhalten? Wie
soll man Inkonsequenz, Widerspruchlichkeit, "Selektivitat" des
Gesetzes verstehen? Wir denken an die Erklarungen der deutschen
Seite darueber, dass echtes Einvernehmen und Aussohnung nur durch
die Wahrung von Interessen nicht nur einzelner, sondern aller
Betroffenen zu erreichen sind. Ein wichtiger Grundsatz blieb auf
Papier stehen. Einzelne Paragraphen des Gesetzes enthalten
komplementaere Bestimmungen. Sie verbessern die Lage jedoch
wesentlich nicht. Es heisst z.B., die Partnerorganisationen durfen
Leistungen auch denen gewahren, die es auf der Liste der
Leistungsberechtigten nicht gibt. Die Regelung ist gleichsam
gro?zugig. Was bedeutet sie aber in Wirklichkeit? Da die Regelung
keine finanzielle Ausstattung erhalten hat, mussen die Mittel
dazu aus dem jedem Land zugeteilten Gesamtbetrag bereitgestellt
werden. Den Partnerorganisationen wird direkt gesagt: Wollen Sie
diesen zahlen, dann zahlen Sie jenen weniger. Unzulanglichkeit
dieses beschamenden Vorschlages liegt auf der Hand. Die Opfer
verschiedener Kategorien werden - mit oder ohne Absicht -
miteinander zusammengestossen. Es kommen Spannung in Beziehungen,
Beleidigung und Entfremdung auf. Zwangsarbeiter in Industrie, deren
Interessen vor allem geschmalert werden, fragen: Auf welcher
Rechtsgrundlage werden Leistungen fur die Kinder erfolgen, wenn sie
im Gesetz nicht einmal erwahnt sind? Und warum will man gerade auf
unsere Kosten zahlen? Erklaren Sie uns, Unverstandigen! In
Verlegenheit sind auch ehemalige Kinder, die schutzloseste,
empfindlichste und am meisten betroffene Gruppe der Opfer, deren
tragisches Schicksal der Gesetzgeber den Prinzipien der Vierten
Konvention uber die Regeln der Landskriegsfuhrung in Den Haag 1907
und den Bestimmungen der Genfer Deklaration der Kinderrechte 1923
zuwider vollig ignoriert. Sie, ehemalige Kinder, sind sehr
erstaunt:
Wie kam es dazu, dass man uns, Opfer des Nationalsozialismus, in
klagliche Bettler und Gnadenbrotempfanger, fur die den Anderen Geld
weggenommen wird, verwandelt hat? Gesetzliche Unvollkommenheit
brachte moralische Folgen mit sich. Von welcher moralischen
Verantwortung kann hier die Rede sein? Viele Fragen haben die Opfer,
potentielle Leistungsberechtigte, an den deutschen Gesetzgeber und
an die deutsche Stiftung. Wir konnen nicht umhin, einige dieser
Frage hier zu stellen. Dies sind:
Warum unterscheidet sich (nicht zu seinem Vorteil, sondern zum
Nachteil) das deutsche Gesetz ueber Leistungen in allen bei uns Anstoss
erregenden Punkten gravierend von dem entsprechenden osterreichschen
Gesetz? An dieses erheben wir keine Anspruche. Zu den
Leistungsberechtigten des osterreichischen Versohnungsfonds gehoren
Zwangsarbeiter in der Landwirschaft, Kinder und Minderjahrige, die zum
Schwangerschaftsabbruch genotigten Zwangsarbeiterinnen. Auszahlungen
werden als Einmalleistungen geleistet, was unter Berucksichtigung des
Alters und des Gesundheitzustandes der meisten Opfer besonders
lobenswert ist. Hat sich etwa der blinde Zufall, der jemals uber die
Person und das Land ihrer Zwangsarbeit entschied, gegen Gerechtigkeit
und Humanitat durchgesetzt?
Warum sind nach einem Jahr nach dem Abschluss der Verhandlungen viele
grundsaetzliche Fragen der Leistungen immer noch nicht gelost? Ohne
deren Losung hatte man uberhaupt mit den Auszahlungen nicht
anfangen durfen. Heute ist es beispielsweise nicht bekannt, welche
Summen nicht nur Insassen der sog. "anderen Haftstatten", sondern
auch Betroffene solcher gro?en Vernichtungslager wie das beruchtigte
"litauische Auschwitz" - Alitus, in dem uber 90 000 Menschen, darunter
60 000 zivile Burger, ums Leben gekommen sind. Genauso steht es mit
Salaspils. Und der Burokratismus im Zusammenhang mit der Beseitigung der
Widerspruche im Erbrecht. Aus welchem Grund stellt man die Auszahlung an
die Verwandten und Angehorigen der verstorbenen Opfer zuruck?
Warum wird ihnen die Moglichkeit entzogen, Graber der Opfer in Ordnung
zu bringen und Grabmaler daruber aufzustellen. Welche Beweisgrunde mu?
man dafur liefern, um Vernachlassigung des nationalen Erbrechts zu
rechtfertigen?
Warum verlangt die deutsche Seite heute, nachdem sie bei den Verhandlungen
einen Vorschlag zur Auszahlung an die in den Lagern auf dem
besetzten Gebiet der Sowjetunion schmachteten Zwangsarbeiter (Ma?stab
und Intensitat des Arbeitseinsatzes von zivilen Burgern auf dem
besetzten Gebiet der SU wurden an zahlreichen Beispielen gezeigt)
abgelehnt hat, Leistungen an diese Personen zu erbringen? Es handelt
sich um Hunderttausende von Menschen. Es erhebt sich die Frage: aus
welchen Mitteln sollen diese Auszahlungen geleistet werden? Die Frage
ist angebracht, weil die fur diese Lander vorgesehenen Gesamtbetrage
nicht vergro?ert werden.
Warum konnen wir seit langem von der deutschen Stiftung keine objektive
und konkrete Information erhalten, wie das Grundkapital, 10 Milliarden
DM , verwaltet wird? Wir mochten wissen, wo und unter welchen
Bedingungen dieses Kapital angelegt ist, wie und fur welche Zwecke
Zinseinnahmen verwendet werden? Ist der Beitrag der deutschen Wirtschaft
in Hohe von 5 Milliarden DM bereits eingegangen? Welche Vorkehrungen
werden gegen Entwertung der Gelder getroffen? Sollte zu diesem
Zweck nichts vorgenommen werden, erhalten die Opfer um 10-12 Prozent
weniger Geld als vereinbahrt ist. Und zuletzt: wie wird weiterhin
Durchsichtigkeit und Offenheit der Verwaltung von Stiftungsvermogen
gesichert? Wie ist es beabsichtigt, Opfer umfassend daruber zu
informieren? Ein Buch mit sieben Siegeln darf es hier nicht geben.
Warum verlangt der Spender vom jedem, ohne einen eizigen Pfennig noch
nicht ausgezahlt zu haben, einen schriftlichen Verzicht auf alle
Rechtanspruche an Deutschland? Sieht er etwa nichts Schandliches und
Erniedrigendes an der von ihm auferlegten Voraussetzung fur die
Personen, fur die er gleichsam sorgt. Was bedeutet dieser Verzicht auf
alle Anspruche einschlie?lich moralische? Konnen und durfen wir Tod
unserer Verwandten, Verbrennung unserer Heimstatten, Blutvergie?en,
Ausschreitungen und Verhohnung vertierter Gewalttater, massives
Verschleppen und Versklavung vergessen? Kein Wunder, dass einige
der Opfer gegen Schande dieser Voraussetzung protestieren und
somit auf Leistung verzichten, obwohl sie Geld dringend brauchen.
Warum hat der Gesetzgeber, wahrend er die Partnerorganisationen zur
Zusammenarbeit mit Verfolgtenverbanden verpflichtet (§ 10), die
Bundesstiftung dieser Verpflichtung enthoben? Mochte die Bundesstiftung
unsere Meinung zu einzelnen Aspekten der Auszahlung nicht wissen? Warum
hat der Gesetzgeber, wahrend er Vertreter einzelner internationaler
Organisationen (die von Sinti und Roma, Juden) in das Kuratorium
eingeschlossen hat, "vergessen", Vertreter anderer internationaler
Organisationen in das genannte Organ einzugliedern, vor allem Vertreter
der gro?ten davon, die eine Million Leistungsberechtigte aus
den mitteln der deutschen Stiftung aus den GUS- und baltischen
Staaten umfasst. Ist diese "Vergesslichkeit" zulassig? Beleidigt das
nicht Vergangenheit und Gegenwart der Opfer aus der ehemaligen UdSSR,
ist es nicht eine Form der Diskrimination unserer gesellschaftlichen
Organisationen, deren Leiter an allen 12 Runden der Verhandlungen mit
ihren Reden beteiligt waren, sich mit ihren Schreiben auch
bezuglich auf die Zusammensetzung des Kuratoriums an Vorsitzende der
Sitzung Herrn O.Lambsdorff (BRD) und Herrn S.Eizenstat (USA) gewandt?
Warum, warum... Unsere Worte blieben in der Luft schweben. Man durfte
sie als reine Rhetorik empfunden haben. Der Gesetzgeber entzog sich
offenbar auch von der Behandlung der genannten Probleme. In der Antwort
der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses fur innere
Angelegenheiten, der Abgeordneten vom Kreis Pforzheim, Frau Ute Fogg, an
die wir uns noch wahrend der Behandlung des Gesetzentwurfes
gawandt haben, wird bemerkt, dass geaußerte Wunsche nicht immer
umgesetzt werden konnten. Ist aber wenigstens etwas aus dem
Ausgesprochenen umgesetzt worden? Die Antwort datiert vom 4.
August 2000. Die deutsche Stiftung ubt ihre Tatigkeit vollig geschlossen
fur Hunderttausende von Opfern aus den GUS-Staaten und baltischen
Staaten aus.
In jedem Fall sind unsere Fragen noch nicht gelost. Die Funktionare der
Stiftung sind von den Verfolgtenverbanden isoliert und
allem Anschein nach nicht im Begriff, mit diesen Kontakt aufzunehmen
und einen fruchtbaren Dialog anzuknupfen. Arbeitsstil der "gro?en"
Stiftung "Erinnerung,Verantwortung und Zukunft" ahmt der "kleine"
Fonds "Erinnerung und Zukunft" nach, der gema? § 2 (2)
Stiftungsgesetz dazu gebildet wird, um "Projekte zu fordern, die der
Volkerverstandigung, den Interessen von Uberlebenden des
nationalsozialistischen Regimes... dienen". Die gleiche
Entfremdung, die gleiche Unlust, mit Opfern aus osteuropaischen
Landern Kontakt aufzunehmen. Wir haben bei uns niemand gesehen oder
gehort. Der Fonds "Erinnerung und Zukunft" ist fur uns eine Art
terra incognita. Von welcher Volkerverstandigung und Forderung
der Projekte von Opfern kann hier bei diesem Sachverhalt im
Ernst die Rede sein?
Sehr geehrte Vertreter der deutschen Oeffentlichkeit!
Wir moechten diesen Brief folgenderweise abschliessen. Wir schaetzen sehr
hoch deutsche Leistungsinitiative, nehmen ein gutes Zeichen der
deutschen Seite zur Versoehnung, sehen ganz deutlich die
Bemuehungen der Deutschen, die Erinnerung an das begangene Unrecht des
Nationalsozialismus fur kommende Generationen wach zu halten. Daneben
mussen wir uber die Ambivalenz unserer Gefuhle und Schmalerung der
Interessen von Opfern aus Osteuropa, uber unrichtige, erniedrigende,
"halblegale" Lage der ganzen Gruppen potentieller Empfanger von
finanzieller Entschadigung, uber die Diskrimination unserer Verbande und
den Burokratismus bei der Losung akuter Fragen, uber krankende
Verschiedenheit von Wort und Tat, von hohem, edlem Zweck der
Stiftung und Mitteln seiner Erfullung sprechen. Damit sich deutsche
Leistungsintiative den Opfern von der besten Seite her zeigt und zum
gro?ten Ergebnis in der Sache der Herstellung freundschaftlicher
Beziehungen zwischen den Volkern fuhrt, mu? man unserer
Uberzeugung nach: 1. das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung
"Erinnerung,Verantwortung und Zukunft" im Sinne unserer
Ausfuhrungen andern und erganzen. Es mu? hervorgehoben werden,
dass von der deutschen Seite zugewiesene Mittel keine Entschadigung,
sondern finanzielle Einmalleistungen darstellen; 2. an die Stiftung
"Erinnerung,Verantwortung und Zukunft" und den Fonds "Erinnerung und
Zukunft" die Forderung offener, durchsichtiger Arbeit stellen, um eine
rechtsfahige Stiftung des offentlichen Rechts (§ 1) mit allen Gruppen
von Opfern aus allen Landern naherzubringen, damit sie erfolgreich
eine ihr auferlegte humanitare Mission erfuellen kann. Wir erhoffen Ihre
Verstaendigung und Unterstuetzung.
Im Namen des Internationalen Verbandes ehemaliger minderjaehriger
Haeftlinge des Faschismus und der zehn ihm angehoerigen nationalen
Opferorganisationen (die 90 Prozent Opfer nationalsozialistischen
Unrechts aller Altersschichten - Buerger der GUS- und baltischen Staaten
- umfassen):
MACHUTOW N.A. - Vorsitzender des Internationalen Verbandes ehemaliger
minderjaehriger Haftlinge des Faschismus (IVEMH), korrespondierendes
Mitglied der Russischen Akademie der Wissenschaften (Moskau);
LITWINOW W.W. - Vorsitzender der internationalen Bewegung
ehemaliger minderjahriger Haftlinge des Faschismus (Kiew);
DOROSHINSKI N.N. - Vorsitzender des Russischen Verbandes von Haftlingen
(Moskau);
DEMIDOW M.D. - Vorsitzender des Ukrainischen Verbandes von
Haftlingen - Opfer des Nationalsozialismus (Kiew); LYTSCH N.A. -
Prasident der Belarussischen Assoziation der Haftlinge (Minsk);
TSCHELPAN W.A. - Vorsitzeder des Moldauischen Verbandes der
Haftlinge (Kischinjow);
DENYSJUK W.M. - Vorsitzender des Verbandes der Haftlinge von
Kasachstan (Almaty); MOLDAWANOW N.T. - Vorsitzender des Usbekischen
Verbandes der Haftlinge (Taschkent);
GRIGORJAN S.S. - Vorsitzender der Armenischen Vereinigung der Haftlinge
(Jerewan);
ILJACHINA E.M. - Vorsitzende der Lettischen Gemeinschaft der
Haftlinge (Riga);
WITAITE A.J. - Vorsitzender des Litauischen Verbandes der Haftlinge
(Vilnius);
NIKITINA J.I. - Vorsitzende des Estnischen Verbandes der
Haftlinge (Tallinn).
Der offene Brief wird gema? dem Beschlu? der erweiterten Plenarsitzung
des Zentralrates des InternationalenVerbandes ehemaliger
minderjahrger Haftlinge des Faschismus, die in Minsk stattfand,
gerichtet.
Unsere Telefonummern: in Moskau 095 135 77 71 in Kiew 044 296 44
22 in Minsk 10 37517 246 35 30
Unsere Faxnummern: in Moskau 095 135 77 71 in Kiew 044 462 50 06
in Minsk 10 37517 211 38 25
Stellvertretender Leiter des Arbeitszentrum des IVEMH Dubowik A.M.
Wir stimmen dem offenen Brief zu:
KATSCHANOWSKI W.A. - Vorsitzender der Ukrainischen Organisation
der Kampfer antifaschistischen Widerstandes
KOGAN I.I. - Vorsitzender der ukrainischen
Organisation von Juden - ehemaliger KZ- und Ghettohaftlinge
haGalil onLine 10-01-2002 |