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Der Judenmord in Riga

Wehrmachtsverbrechen im Spiegel des Nürnberger Nachfolgeprozesses gegen das Oberkommando der Wehrmacht (Fall XII vom 28.11.1947 bis 27.10.1948)

Jörg Wollenberg, 26.01.2002

Am 31. Juli 1941 beauftragte Hermann Göring den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD), Reinhard Heydrich, mit der Vorbereitung zur »Gesamtlösung der Judenfrage«. Ab Mitte Oktober 1941 begann die Deportation der Juden aus dem Reichsgebiet in die Ghettos Kowno, Lodz, Minsk und Riga, ab Mitte 1942 in das Ghetto Theresienstadt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde ihnen entzogen und ihr Vermögen beschlagnahmt. Das Finanzamt registrierte fein säuberlich die Umverteilung der Gegenstände und den Preis, den der Volksgenosse dafür zu zahlen hatte. Die Spur der jüdischen Mitmenschen führte in der Regel in den Tod oder sie blieben »verschollen«, landeten im Nichts. Aber der Verbleib ihrer Bettwäsche, der Teppiche, Kleiderschränke, des Küchengeschirrs oder der Klaviere wurde penibel vom Finanzamt festgehalten. Wer schlüpfte in die Leibwäsche der Familie Katz aus Lübeck? Wer tafelte vom Silbergeschirr des Oberrabbiners Joseph Carlebach aus Hamburg? Wer übernahm in Bielefeld den Besitz der nach Riga deportierten Familien Stein, Rosenthal, Oppenheimer oder Hauptmann? Allein 88 Deutsche jüdischen Glaubens wurden am 13.12.1941 von Bielefeld nach Riga deportiert.

Die SD-Hauptaußenstelle Bielefeld berichtet am 16.12.1941 über diesen »Transport«: »Abtransport von 400 Juden aus dem Regierungsbezirk Minden. Am Donnerstag, den 11.12.41 begann im hiesigen Bereich die Aktion zur Verschickung der ersten jüdischen Familien nach Riga. Gegen zehn Uhr trafen die ersten jüdischen Familien in Bielefeld ein und wurden im Kyffhäusersaal am Kesselbrink untergebracht. Nach zweitägigem Aufenthalt, der zu Durchsuchungen, Gepäckkontrolle u. dgl. benutzt wurde, ging der Transport am Samstag um 15 Uhr ab. Obwohl diese Aktion von seiten der Staatspolizei geheim gehalten wurde, hatte sich die Tatsache der Verschickung von Juden doch in allen Bevölkerungskreisen herumgesprochen. Dementsprechend war auch eine Vielzahl von stimmungsmäßigen Äußerungen zu erfassen. Es muß festgestellt werden, daß die Aktion von dem weitaus größten Teil der Bevölkerung begrüßt wurde. Einzeläußerungen war zu entnehmen, daß man dem Führer Dank wisse, daß er uns von der Pest des jüdischen Blutes befreie (...) Erstaunen zeigte man vielfach in der Bevölkerung, daß man den Juden zum Transport nach dem Bahnhof die gut eingerichteten städtischen Verkehrsautobusse zur Verfügung stellte.« (Stadtarchiv Bielefeld, M 18, Nr. 17)

Für nahezu alle der insgesamt 946 Juden aus Hamburg und Schleswig-Holstein, davon allein 753 aus Hamburg, 90 aus Lübeck und 54 aus Kiel, bedeutete der Transport vom 6. Dezember 1941 in Richtung »Ostland« den Tod. Als sie am 9.12.1941 Riga per Eisenbahn erreichten und über das Lager Skirotowa in das provisorisch eingerichtete Lager Jungfernhof (Jumpramunize) bei Riga abgeschoben wurden, waren bereits Hunderttausende sowjetischer und baltischer Juden getötet worden– von der Wehrmacht und den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD. Unmittelbar vor ihrer Ankunft fanden in Skirotowa bei Riga jene schrecklichen Ereignisse statt, die zur Ermordung von über 40 000 jüdischen Frauen und Kindern führten. Neuere Forschungsergebnisse (Vestermanis) halten diese Zahlen für überzogen und gehen von 28 000 Ermordeten aus. Im folgenden werden diese Ereignisse aus der Sicht der Generäle dargestellt, die 1947/48 vor dem Militärgericht in Nürnberg zur Verantwortung gezogen wurden.

»Von dieser Untat nichts gehört«

Am 18. Dezember 1948 behandelte das Amerikanische Militärtribunal im Nürnberger Prozeß gegen das OKW die Erschießung der über 40 000 Juden in Riga. Zu den Ereignissen im Ghetto von Riga vom 29.11. bis 1.12.1941 und vom 8. und 9.12.1941 hatte der Generalmajor der Pioniere, Walter Bruns, Kommandeur des Brückenstabes Riga, im Kreuzverhör folgende Aussage bezeugt:

»Die ganze Sache hat etwa drei Tage gedauert. Jede Stunde hat etwa 1 200 bis 1 500 Frauen und Kindern das Leben gekostet, und die Erschießung ging zehn Stunden am Tage.«

Frage: »Waren es lauter Frauen?«

Bruns: »Das waren nur Frauen, ja, und Kinder.«

Frage: »Hörten Sie von irgendwelchen Ausrottungsaktionen von Juden außer der, die Sie eben beschrieben haben?«

Bruns: »Es hat sich eine solche in Petrowska und in verschiedenen anderen Orten ereignet. Als ich von dem Rigaer Vorkommnis erzählte, wurde mir gesagt, es seien in dem Dreieck Kowno-Winnitza-Schitomir auch derartige Exekutionen vorgekommen. Das Exekutionskommando in Riga rühmte sich selbst, in der Ukraine mehrere hunderttausend und zuletzt bei Minsk 67 000 ›erledigt‹ zu haben, wie sich die Leute immer ausdrückten.«

Frage: »Bedeutet das getötet?«

Bruns: »Ja. Das war der übliche Ausdruck geworden.«

Ein anderer Pionier und Regimentskommandeur will davon nichts mitbekommen haben. General Wilhelm Ullersperger, Korpspionierführer des 26. Armeekorps der 18. Armee, behauptete vor dem Nürnberger Tribunal, von den Judenerschießungen in Riga nichts gehört und gewußt zu haben, obwohl er sich zu diesem Zeitpunkt in der Stadt aufhielt und zudem militärischer Kommandant Rigas war.

Der Hauptangeklagte im OKW-Prozeß, der Generalfeldmarschall Wilhelm Ritter von Leeb, zur Zeit der Judenerschießungen noch Chef der Heeresgruppe (H.Gr.) Nord, fertigte zu den Vorgängen eine Handakte an, die ihm sein Verteidiger Hans Laternser zusammengestellt haben dürfte (NOKW, 8 29 ff). Zitat aus der Akte des Generals:

»Stellungnahme: Ganz Litauen und Lettland gehörten schon seit Monaten zum Reichskommissariat Ostland. Sie waren der Einflußnahme und Befehlsgewalt der H.Gr. entzogen. In Riga befand sich der Sitz des Reichskommissariats. Die Untaten fanden also unter den Augen und durch Organe des Reichskommissariats statt.

Die militärische Sicherung des Reichskommissariats oblag dem Wehrmachtsbefehlshaber, General Bremer. Er hatte seinen Dienstsitz in Riga. Er unterstand dem OKW (Oberkommando der Wehrmacht).

Es bestand ebenso wenig ein dienstlicher Zusammenhang zwischen ihm und der H.Gr.Nord wie zwischen dem Reichskommissariat und der H.Gr.Nord.

Die Zahlenangaben von General Bruns sind unglaubwürdig. Wo sollen diese 45000 jüdischen Frauen und Kinder hergekommen sein? Schon die lettische Bevölkerung hat die Juden in Riga im Juli ausgerottet. 45000 Personen entsprechen in Vierer-Reihe einer Marschlänge von etwa 12 km! Wie hätten diese 45000 Erschossenen in drei Massengräbern bestattet werden können?

Da nach Angaben von Bruns die Exekution drei Tage zu je zehn Stunden dauerte, hätten in jeder Minute 25 Menschen erschossen werden müssen!

Ich kann nur bedauern, von dieser Untat nichts gehört zu haben. Wenn ich auch nicht die Möglichkeit gehabt hätte, sie durch Befehl zu verhindern, so konnte ich doch beim Ob.d.H. auf die Unmöglichkeit einer solchen Politik der Gewalt und der Ausrottung hinweisen und vorstellig werden.

Gerade in den ersten Tagen des Dezember war ich von schwerer Sorge über die Frontlage erfüllt. Die Lage bei Tychwin hatte sich so entwickelt, daß ein Rückzug hinter den Wolchow unvermeidlich geworden war. Das Schicksal von drei bis vier Divisionen hing hiervon ab. Ich hatte mit Hitler schwer zu ringen, ihm diesen Entschluß abzuringen.«

Nichtwissen, Unzuständigkeit und militärische Notwendigkeit, das sind die Worthülsen, die immer wieder von den Generälen zur Verteidigung ihrer Taten bemüht wurden. Wie Leeb gingen auch die anderen Angeklagten vor. Wenn Verbrechen in ihre Zuständigkeit fielen, haben sie nichts davon erfahren; wenn sie davon erfahren hatten, fielen sie nicht in ihre Zuständigkeit; wenn aber die Zuständigkeit bewiesen werden konnte und die Kenntnis aktenkundig war, dann handelten die Generäle aus militärischer Notwendigkeit.

In diesem Fall stammte das belastende Material von einem General selbst, der zu den allzu wenigen mutigen Offizieren gehörte, die gegen das Verbrechen demonstrierten. Der General der Pioniere Bruns hatte eine schriftliche Dienstmeldung über die ihm »unerklärliche Schießerei und Schreierei« angefertigt und diese Admiral Canaris, dem Chef der Abwehr, und dem Generalobersten Halder im Oberkommando des Heeres noch im Dezember 1941 zugeleitet. Das Ergebnis dieser Intervention: Der Vertreter des zivilen Gebietskommissars informierte den General Bruns – diskret und heimlich – über den Befehl, der den Bedürfnissen des Heeres nach Entlastung Rechnung trug: »Derartige Massenerschießungen müssen in Zukunft in unauffälliger Form erfolgen.«

Ausrottung »unnützer Esser«

Wenige Wochen vor dem Judenmord in Riga belagerte die 18. Armee Leningrad. Dazu wurden die Generäle von Leeb, Warlimont und von Küchler in Nürnberg vernommen. Worum ging es?

Nach fünf Wochen Belagerung erhielt von Leeb im Oktober 1941 den Führerbefehl, eine Kapitulation Leningrads weder zu fordern noch anzunehmen. Das hieß faktisch: Errichtung eines Vernichtungslagers mit drei Millionen zum Tode Verurteilter, also mindestens zweimal so viel Opfer wie in Auschwitz. Erst im Nürnberger Kreuzverhör will von Leeb seine Rolle durchschaut haben – nachdem eine bedrückende Last an Beweisstücken seine Schuld dokumentiert hatte. Unter anderem hatte ihm ein Stabsoffizier der 18. Armee den Plan zur Ausrottung dieser Millionen »unnützer Esser« folgendermaßen begründet:

»Vorteile: a) Ein großer Teil der kommunistischen Bevölkerung Rußlands, der gerade unter der Bevölkerung Leningrads zu suchen ist, wird ausgerottet. b) Wir brauchen 4 Mio. Menschen nicht zu ernähren. Nachteile: a) Seuchengefahr, b) die seelische Einwirkung durch die vor unserer Front verhungernden Massen auf unsere Truppe ist groß. c) Der feindlichen Presse wird ein wirksames Propagandamittel in die Hand gegeben«.

Die Generäle rechtfertigten ihr Tun vor dem Militärtribunal in Nürnberg mit der allgemeinen Lebensmittelknappheit, die im Winter 1941 auch das deutsche Heer in Versorgungsschwierigkeiten brachte. Bei der Verteilung der knappen Nahrung kam den Generälen wie von selbst die Theorie der »nutzlosen Esser« in den Sinn. Der dem Widerstand zugerechnete Generalstabschef des Heeres Franz Halder, in Nürnberg Verteidigungszeuge, notierte damals in sein Tagebuch: »Was tun mit Insassen der Irrenanstalten im besetzten Gebiet? Russen sehen Geistesschwäche als heilig an. Trotzdem Tötung notwendig.«

Im Befehlsbereich der 18. Armee, die unter dem Kommando des ebenfalls in Nürnberg angeklagten Generalfeldmarschall Georg von Küchler stand, befand sich im Gebäude eines ehemaligen Klosters ein Asyl, das 230 unheilbar kranke Frauen beherbergte: Epileptikerinnen und Syphilitikerinnen. Nahrung und Medikamente waren fast verbraucht und da keine Zuteilung beabsichtigt war, rechnete die Abwehrabteilung Küchlers damit, daß die hungrigen Frauen im Gelände streunen und deutsche Soldaten infizieren könnten: »Diesem ausgesprochenen Gefahrenherd zu erlauben, unmittelbar hinter den vorgeschobenen Linien der Winterstellung zu verbleiben, erscheint untragbar. Es kommt hinzu, daß die Insassen der Anstalt auch im Sinne deutscher Auffassung Objekte nicht mehr lebenswerten Lebens darstellen.« Am 1. Weihnachtstag des Jahres 1941 ordnete v. Küchler an, die Frauen einem Erschießungskommando des Sicherheitsdienstes auszuhändigen. Am 3. Januar meldete der Generalstabschef des 18. Armeekorps: »Die Angelegenheit ist bereinigt.«

Mit Hilfe einer Notiz des Nachrichtenoffiziers des 28. Armeekorps versuchte die Verteidigung in Nürnberg, v. Küchler aus dieser Schlinge zu ziehen. Die Notiz betraf ein Telefongespräch mit dem Armeekommando. Und aus der Notiz wird sichtbar, daß hinter der Vernichtung der 230 kranken Frauen ein profanes Interesse stand: Das Asyl Makarewskaja war zum Zeitpunkt der Kontaktierung des 28. Armeekorps mitten in die Frontlinie geraten. Es war höllisch kalt und das Armeekorps suchte zur Unterbringung von Truppen dringend Herberge. Darüber konferierten die Nachrichtenoffiziere am Telefon unverblümt. Beide interessierten sich für das Gebäude des Asyls, nicht für die Kranken. Sie waren ihnen völlig gleichgültig. Da die Liquidierung von Kranken zwecks Quartierbeschaffung für Soldaten militärisch illegal ist, bemüht der Abwehroffizier des 28. Armeekorps für sein elendes Räumungsinteresse eine ideologisch hochtrabende Floskel, das »lebensunwerte Leben«.

Konsequenz des totalen Krieges

Im Nürnberger Prozeß gegen die Einsatzgruppen der SS stammte das Hauptbelastungsmaterial von den Tätern selbst. 90 selbstverfaßte Tätigkeitsberichte der angeklagten 22 Einsatzgruppenführer um den SS-Intellektuellen Ohlendorf stellten Anklage und Gericht vor ein menschliches Rätsel. Die Angeklagten nannten sich unschuldig, weil sie ihr Töten als eine Notwendigkeit begriffen hätten. »Wir müssen bedenken«, heißt es im Anklageplädoyer von General Edward Taylor, »daß die Einsatzgruppen kleine Verbände von 500 bis 800 Leuten waren. Vier dieser kleinen Verbände, zusammengenommen nicht mehr als 3000 Mann, töteten mindestens eine Million Menschen innerhalb einer Spanne von zwei Jahren. Diese Zahlen ermöglichen Schätzungen, die es sehr erleichtern, diesen Fall zu verstehen. Sie zeigen, daß die vier Einsatzgruppen durchschnittlich 1350 Morde am Tag über eine zweijährige Periode hinweg vollbrachten. 1350 Menschen an einem normalen Tag abgeschlachtet, sieben Tage die Woche, durch mehr als hundert Wochen.«

Nach den Tätigkeitsberichten der Einsatzgruppen wurde »erschossen, ... beseitigt, ... erfaßt und liquidiert, ... exekutiert, ... hingerichtet, ... entledigt, erledigt, ... unschädlich gemacht, ... entsprechend behandelt, ... von Juden gereinigt, ... die jüdische Frage gelöst.«

All das aus folgenden Anlässen: Jüdische Frauen haben ein »besonders aufsässiges Verhalten an den Tag gelegt, ... Ungehorsam gegen die deutschen Behörden gezeigt, ... zugewiesene Arbeiten mit Widerwillen ausgeführt«. Andere Juden tragen »die vorgesehenen Abzeichen nicht«, sie fielen als »durchaus minderwertige Elemente« oder als »verwahrloste Jugendliche« auf oder stellten eine »drohende Seuchengefahr« dar.

Welche Tötungsdimensionen sich damit verbanden, läßt sich an dem Lagebericht »UdSSR 133« verdeutlichen. Dieser verzeichnete in den Zeiten der Belagerung Leningrads und des Judenmassakers in Riga 133 Operationen, durchgeführt von der Armeegruppe B, die SS-Brigadeführer Erich Naumann leitete:

»83 von mehreren hundert Insassen eines Zwangsarbeiterlagers in Mogilew wurden am 25. Oktober 1941 als rassisch minderwertige Elemente mit asiatischem Einschlag liquidiert. Die Verantwortung für ihre Beibehaltung im rückwärtigen Heeresgebiet war nicht länger tragbar. Als Resultat zahlreicher Beschwerden über ihr aufreizendes Verhalten wurde eine Gesamtzahl von 2200 Juden nordöstlich von Mogilew in Gorki und Umgebung im Zuge einer Razzia erledigt. Die Operation wurde in enger Zusammenarbeit mit der Militärpolizei durchgeführt. Am 19. Oktober 1941 wurden in Mogilew Judenaktionen größeren Ausmaßes mit Unterstützung durch das Polizeiregiment Mitte gestartet. Hierdurch wurden 3726 Juden beiderlei Geschlechts und jeden Alters liquidiert. Diese Maßnahmen waren notwendig, weil die Juden seit der Besetzung von Mogilew durch deutsche Truppen die Autorität der Besatzungsmacht herausforderten und trotz der bereits gegen sie ergriffenen Maßnahmen es nicht nur versäumten, sich solcher Aktionen zu enthalten, sondern ihre anti-deutsche Tätigkeit (Sabotage, Unterstützung von Partisanen, Weigerung zu arbeiten) in solchem Ausmaß und mit solcher Hartnäckigkeit fortsetzten, daß dies im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung in den rückwärtigen Gebieten nicht länger geduldet werden konnte.«

Die Liquidierungen im Berichtzeitraum belaufen sich auf folgende Ziffern:

Stab und Vorkommando Moskai 2457
Sonderkommando 7a 1517
Sonderkommando 7b 1822
Ersatzkommando 8 28219
Ersatzkommando 9 11452
_________________________________
Gesamtzahl der von der Einsatzgruppe B
liquidierten Personen: 45467

Als Otto Ohlendorf im Nürnberger Verhör von seinem Verteidiger gefragt wurde, wie er sich den Abscheu erkläre, mit dem die ganze Welt die Judenvernichtung im Osten betrachte, antwortete er, daß diese Taten in der Öffentlichkeit als isolierte Exzesse beschrieben würden, vollbracht von der SS. »Man hat sie aus ihrem Zusammenhang genommen und die SS allein verantwortlich gemacht. In Wirklichkeit sind diese Exekutionen im Osten eine Konsequenz des totalen Krieges gewesen.«

Dem ist nicht zu widersprechen. Als Ohlendorf sich am 15. Oktober 1947 hierüber vernehmen ließ, ging es ihm um das Vernichtungskonzept des Rußlandfeldzugs, das von den Generälen der Wehrmacht mit verfaßt worden war. Unter ihrer Oberhoheit wurde die alles entscheidende Schwelle der nazistischen Judenpolitik genommen: die von der Rassendiskriminierung zur Rassenausrottung.

haGalil onLine 28-01-2002

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