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Internationale Aufsicht:
Was nützen Beobachter?

Die Erfahrung mit dem Einsatz von internationalen Kräften im arabisch-israelischen Konflikt weist darauf hin, daß die Erfolgsaussichten ihrer Mission grundsätzlich vom Willen beider Parteien, die Vereinbarungen einzuhalten, abhängt.

Es hat zwei Fälle von erfolgreichen Einsätzen internationaler Kräfte in der Gegend gegeben – der eine war die UNDOF, die Beobachterkräfte der Vereinten Nationen für Auseinanderrücken, die in 1974 nach der Vereinbarung über die Auseinanderrückung entlang der Grenze zwischen Syrien und Israel eingesetzt wurden; der andere war die MFO, die multinationale Einsatztruppen und Beobachter (an der die UNO nicht teilnahm und gegen die viele ihrer Mitglieder sich wehrten), die als Teil des Friedensvertrages mit Ägypten eingesetzt wurden.

Der Erfolg dieser zwei internationalen Kräfte war auf die Tatsache zurückzuführen, daß es in beiden Fällen darum ging, Vereinbarungen aufrechtzuerhalten und zu beaufsichtigen, die von souveränen Staaten mit regulären Armeen abgeschlossen worden waren. Bei ihren Missionen ging es nicht darum, sporadische aber andauernde Kämpfe zu beobachten. Beide Seiten hatte ein offensichtliches Interesse an der Einhaltung der von ihnen abgeschlossenen Vereinbarungen und an der Vermeidung von Verstössen und Feindseligkeiten. In beiden Fällen gab es als Teil der Vereinbarungen Pufferzonen zwischen den Armeen . Weiterhin unternahmen die Parteien intensive Maßnahmen, um jegliche Provokationen, die von Dritten Parteien eingeleitet wurden, zu unterdrücken.

Dagegen kann die Gesamtleistung der UNIFIL, die Interim Kräfte der Vereinten Nationen in Libanon als anhaltender Mißerfolg definiert werden. Diese internationale Einsatzkraft – 1978 in Anschluß an die Litani Operation [welche von Israel gegen Ziele der palästinensischen Befreiungsorganisation in Süd Libanon ausgeführt wurde] von der UNO eingesetzt und zwar ohne Israels Zustimmung – hat in der Gegend keine bedeutende Rolle gespielt, und ihre Anwesenheit ist umstritten.

UNIFIL konnte keinerlei Autorität über das komplexe und wechselhafte Gleichgewicht zwischen den Kräften in Süd Libanon erlangen. Die UNEF, die nach dem Sinai Krieg in 1956 eingesetzten Notstandstruppen der Vereinten Nationen, endete ebenfalls erfolglos, nachdem Ägypten in 1967 ihren Rückzug forderte und die Tiran Meerenge sperrte.

Die 1994 nach dem Massaker von betenden Palästinenser durch Baruch Goldstein eingesetzte TIPH, die zeitweilige internationale Anwesenheit in Hebron, bildet zwar keine Quelle von Problemen, konnte jedoch Gewalttaten nicht vermeiden. Trotz ihrer Anwesenheit ist Hebron die umstrittenste und gewaltätigste Stadt geblieben. Der internationale Monitorausschuß, der in 1996 in Anschluß an Israels “Trauben des Zorns” Operation in Libanon eingesetzt wurde kann ebenfalls keine großen Erfolge aufweisen, ausgenommen die Tatsache, daß er zum Ausschuß für die Einreichung von Klagen und deren oberflächliche Überprüfung wurde.

Es kommt also nicht als Überraschung, daß weder die vom Mitchell Ausschuß vorgelegten Schlußfolgerungen noch der Bericht von CIA Direktor George Tenet Empfehlungen für den Einsatz internationaler Truppen oder eines Beobachterverbands umfaßt, jedenfalls nicht ohne dem beidseitigen Willen oder die beidseitige Zustimmung für ihre Anwesenheit. Ohne volle Kooperation beider Seiten haben internationale Beobachter keine wahre Aussicht, in ihrem Amt erfolgreich zu sein. Weiterhin ist es für ihren Erfolg unumgänglich, daß ein deutliches Einverständnis zwischen den Parteien und ein vitales Interesse an der ehrlichen Verwirklichtung des Vertrages besteht. Auch müssen beide Parteien bereit sein, die Vereinbarung auf alle Elemente in ihren jeweiligen Seiten aufzuerlegen – die regulären und halb-regulären Elemente, Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen.

Es ist daher schwierig, viel Hoffnung auf den Einsatz von internationalen Beobachtern in Spannungszonen zu setzen. Beide Seiten, sowohl die Israelis als die Palästinenser, werden von der Anwesenheit einer Dritten Partei in einer Gegend, die erst einen Stabilisierungsprozeß durchgehen muß, keinen Nutzen ziehen. Falls ihre Anwesenheit bei der Erleichterung und Stabilisierung der Situation nicht hilft, könnte sie sie sogar noch mehr komplizieren.

Ha’aretz Leitartikel, Montag, den 23. Juli

haGalil onLine 13-08-2001

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