Der
letzte lebende Wachmann von Theresienstadt:
Sie nannten ihn den schönen Toni
Mit Peitschen und
Knüppeln soll er Häftlinge erschlagen haben – warum Anton Malloth erst
jetzt, nach 56 Jahren, in München vor Gericht kommt
Von
Hans Holzhaider
Theresienstadt, im April – Es
ist die Kälte, die in Erinnerung bleibt. Diese dumpfe, feuchte Kälte,
die in die Knochen kriecht und die noch nachwirkt, wenn man aus den
Kasematten und den düsteren Einzelzellen der Kleinen Festung wieder
hinaustritt in den milden böhmischen Frühlingstag.
Über 200 Jahre lang hat diese
Festung, die Kaiser Josef II. in den Jahren 1780 bis 1784 zur
Verteidigung Nordböhmens errichten ließ, als Gefängnis gedient.Gavrilo
Princip, der 1914 in Sarajevo den österreichischen Thronfolger Ferdinand
erschoss, vermoderte in einer dieser Zellen, die in die mächtigen
Festungswälle eingelassen sind.
In der Großen Festung, die knapp
einen Kilometer entfernt an der Einmündung der Eger in die Elbe liegt,
richteten die Nazis im November 1941 das „Ghetto Theresienstadt“ ein,
ein Druchgangslager für deutsche und tschechische Judenstadt auf dem weg
in die Vernichtungslager. Die Kleine Festung war schon im Juni 1940 von
der Gestapo als Gefängnis übernommen worden. 27000 Männer und 5000
Frauen waren in den fünf Jahren der deutschen Okkupation hier
inhaftiert. Unter ihnen waren vor allem Mitglieder tschechischer
Widerstandsgruppen und Juden, deren Schuld zum Beispiel darin bestand,
dass sie sich ohne den gelben Stern auf der Straße blicken ließen. Etwa
2500 Gefangene kamen ums Leben – sie starben am Flecktyphus oder an
Lungenentzündung, an Erschöpfung und Unterernährung, sie wurden
hingerichtet oder von ihren Bewachern zu Tode geprügelt.
Unbehelligt in Südtirol
Von den Angehörigen der
Wachmannschaft in der Kleinen Festung Theresienstadt lebt heute nur noch
einer: Anton Malloth. Damals, vor fast sechs Jahrzehnten in
Theresienstadt, nannten sie den feschen Südtiroler den „Schönen Toni“.
Heute ist Anton Malloth 89 Jahre alt, ein kranker, gebrechlicher Greis.
Am nächsten Montag soll vor dem Landgericht MünchenI der Prozess gegen
Anton Malloth beginnen. Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord
in drei Fällen.
Es ist nicht der erste Prozess
gegen Anton Malloth. Am 24. September 1948 verurteilte das
Außerordentliche Volksgericht im tschechischen Litomerice (Leitmeritz)
Malloth in Abwesenheit zum Tod durch den Strang. „Laut übereinstimmender
Aussagen aller Zeugen“, hieß es in dem Urteil, sei Malloth „einer der
ärgsten, grausamsten und gefürchtetsten Aufseher in der Kleinen Festung“
gewesen. Hängen konnte man ihn nicht – Malloth hatte sich, wenige Tage
ehe die Rote Armee am 8. Mai 1945 Theresienstadt erreichte, nach
Österreich abgesetzt.
Wie Anton Malloth der
tschechischen Justiz entwischte, wie er Jahrzehnte lang in Südtirol ein
unbehelligtes Leben mit Frau und Tochter führen konnte, wie eine
deutsche Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte und ermittelte, das
Verfahren einstellte und wieder aufnahm und wieder einstellte, noch
einmal aufnahm und noch einmal einstellte, und wie schließlich nach so
vielen Jahren doch noch Anklage gegen Anton Malloth erhoben wurde, das
ist eine groteske und in all ihren Verästelungen kaum nachvollziehbare
Geschichte. Sie lässt sich Schirtt für Schirtt erzählen an Hand von
Ermittlungsakten der Dortmunder Staatsanwaltschaft und von Unterlagen,
welche die SZ in den Archiven Simon Wiesenthals und der Gedenkstätte
Theresienstadt fand.
Am 29. Dezember 1947 wurde
Malloth in Fulpmes in Tirol von der Gendarmerie verhaftet. Am 7. Januar
1948 teilte das österreichische Justizministerium mit, die tschechischen
Behörden hätten eine ihnen gesetzte Frist zur Begründung ihres
Auslieferungsantrags nicht eingehalten. Am 11. Januar übergab die
tschechische Gesandtschaft in Wien das ausführlich begründete
Todesurteil gegen Malloth. Vier Tage später hob das Landgericht
Innsbruck die Auslieferungshaft auf und setzte Malloth auf freien Fuß.
Der zögerte nicht lange und überschritt die Grenze nach Italien.
Von Beruf „Vertreter“
Im Jahr 1970 eröffnete die
Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren über Misshandlungen
und Tötungen von Gefangenen in der Kleine Festung Theresienstadt. Es war
das erste derartige Verfahren in der Bundesrepublik. Nach Kriegsende
wurden der Kommandant Heinrich Jöckel und sein Stellvertreter Wilhelm
Schmidt, die Aufseher Rudolf Burian und Albert Neubauer in Leitmeritz
zum Tode verurteilt und hingerichtet. 1963 verurteilte ein Gericht in
Graz den Wachmann Stefan Rojko zu lebenslangem Kerker, 1968 fällte das
Ostberliner Stadtgericht den Aufsehr Kurt Wachholz zum Tode.
Auch von Anton Malloth nahm die
Staatsanwaltschaft damals an, er sei in der Tschechoslowakei
hingerichtet worden. Erst 1973 stellte sich heraus, dass Malloth noch am
Leben war. In den Ermittlungsakten war sein Name allerdings mit einem
(u) gekennzeichnet – sein Aufenthaltsort, sollte das bedeuten, sei
unbekannt.
Aber Anton Malloths
Aufenthaltsort war keineswegs unbekannt. Am 12. Mai 1962 hatte er sich
in Meran polizeilich gemeldet. Als Beruf gab er „Vertreter“ an, als
Wohnsitz die Via Petrarca 30. Am 13. Februar 1968 stellte das deutsche
Generalkonsulat in Mailand für Anton Malloth den deutschen Pass mit der
Nummer 1201625 aus, der im Februar 1973 für weitere fünf Jahre
verlängert wurde. Federico Steinhaus, der Präsident der jüdischen
Kultusgemeinde in Meran, übermittelte diese Erkenntnisse im April 1973
an das Bundeskanzleramt in Bonn. Von dort wanderte der Brief an das
Bundesjustizministerium. Am 2. Mai schrieb das Ministerium an Federico
Steinhaus: „...darf ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der
Justiz keine Vorgänge über Anton Malloth ermittelt werden konnten.“
Simon Wiesenthal, der Leiter des Dokumentationszentrums für
Naziverbrechen in Wien, unterrichtete die Zentrale Stelle für die
Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg von dem Vorgang. Zwei Jahre
später versuchte die Staatsanwaltschaft Dortmund, Malloth im Wege der
Amtshilfe durch das Gericht in Meran vernehmen zu lassen – ohne Erfolg.
Die Italiener teilten mit, Malloth sei 1972 aus Italien ausgewiesen
worden. Ungeachtet dessen stellte der Leiter des Meldeamts in Meran am
6. April 1973 eine „Meldeamtliche Bescheinigung“ für Anton Malloth aus –
„für Unterstützungszwecke“.
Am 23. April 1979 stellte
Oberstaatsanwalt Weissing in Dortmund das Ermittlungsverfahren gegen
Anton Malloth ein. „Der Aufenthalt der mit (u) gekennzeichneten
Beschuldigten konnte trotz umfangreicher Nachforschungen nicht geklärt
werden. Die Fahndungsmöglichkeiten sind erschöpft“, hieß es in der
Abschlussverfügung.
Nun ruhten die Akten im Fall
Malloth bis zum Jahr 1988. Am 5. August dieses Jahres erreichte den
Dortmunder Oberstaatsanwalt Klaus Schacht ein Anruf seines Kollegen
Tarfusser aus Bozen: Die Polizei habe Anton Malloth in seinem Haus in
der Via Petrarca „aufgegriffen“. In Dortmund war man nicht besonders
scharf auf Malloth. Oberstaatsanwalt Schacht bot an, er könne nach Meran
kommen, um Malloth zu befragen: „Sollte die Vernehmung eventuell gar
einen dringenden Tatverdacht ergeben, könnte ein Haftbefehl beantragt
werden.“ Die Formulierung lässt den Schluss zu, dass der Staatsanwalt
diese Möglichkeit für eher fern liegend hielt. Aber fünf Tage später
landete Malloth auf dem Flughafen München-Riem – die Italiener hatten es
plötzlich mächtig eilig, den 76-Jährigen loszuwerden. Wohl oder übel
musste Schacht nun die Ermittlungen wieder aufnehmen. Am 22. August
begab er sich ins Städtische Krankenhaus München-Harlaching, um den
Beschuldigten zu vernehmen.Aus dem Vernehmungsprotokoll entsteht zum
ersten Mal ein Bild des Menschen Anton Malloth.
Am 13. Februar 1912 in Innsbruck
geboren, als uneheliches Kind der Weißnäherin Maria Malloth. „Meinen
Vater kannte ich nicht.“ Die Mutter konnte sich nicht um das Kind
kümmern, Anton wuchs bei „Zieheltern“ auf, Bauersleuten in Schenna bei
Meran. Acht Jahre Volksschule, dann eine dreijährige Lehre als
Fleischhauer.
1933 wurde Malloth zur
italienischen Armee eingezogen, diente 18 Monate bei den Bersaglieri in
Siena, arbeitete dann vier Jahre als Barmixer in einer Meraner
Weinhandlung, wurde 1939 wieder eingezogen, und nahm dann im Herbst
1939, als Hitler Südtirol an Italien abtrat, die Gelegenheit wahr,
deutscher Staatsbürger zu werden. Prompt wurde er für die Wehrmacht
gemustert, und nach einer Ausbildung in der Grenzpolizeischule als
Gefängnisaufseher nach Prag geschickt. Am 2. Juni 1940 trat er seinen
Dienst in Theresienstadt an.
Über seine Tätigkeit in
Theresienstadt schwieg Malloth in der Vernehmung durch Staatsanwalt
Schacht. Er schildert seine Festnahme in Österreich („was mir genau
vorgeworfen wurde, kann ich nicht sagen“), seine Flucht nach Italien,
sein Leben in Meran. Er habe als Vertreter für eine Elektrofirma
gearbeitet, bis er 1972 in Rente ging. In diesem Jahr sei er aus Italien
ausgewiesen worden und habe seither im Verborgenen gelebt. „Ich habe
mich nicht sehen lassen. Ich habe das Haus nur nachts verlassen. Auf
diese Weise lebte ich die letzten etwa 18 Jahre.“ Jetzt sei er ein
schwer kranker und mittelloser Mann. In Deutschland sei er auf fremde
Hilfe angewiesen, er werde von der Fürsorge leben müssen.
Ein Zimmer im Altenheim
Hilfe wurde ihm zuteil: Im
Auftrag des Vereins „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte
e.V.“ besorgte Gudrun Burwitz, die in München lebende Tochter Heinrich
Himmlers, ein Zimmer in einem Altenheim in Pullach. Familie Malloth war
dankbar: Ehefrau und Tochter setzten Frau Burwitz zur alleinigen Erbin
der persönlichen Dinge ein, die Anton Malloth im Falle seines Todes
hinterlassen würde.
Im selben Sommer 1988 kauft sich
der Journalist Peter Finkelgruen im Hafen von Piräus eine deutsche
Zeitung und liest darin die Meldung, der in der CSSR als
Kriegsverbrecher zum Tode verurteilte Anton Malloth sei von Italien in
die Bundesrepublik abgeschoben worden. Finkelgruen weiß, dass sein
Großvater Martin in der Kleinen Festung Theresienstadt erschlagen worden
ist. Er archiviert den Zeitungsausschnitt. Ein halbes Jahr später
besucht er seine 90-jährige Tante Bela in einem Altersheim bei Prag. Sie
erzählt ihm unter Tränen, was sie über den Tod von Martin Finkelgruen
weiß: „Dieser Malloth hat ihn erschlagen.“ „Mit diesem Juden“, soll
Malloth gesagt haben, während er auf dem alten Mann herumtrampelte,
„werden wir auch noch fertig“.
Aber Tante Bela hat die Tat nicht
selbst gesehen. Ein anderer Gefangener hat es ihr erzählt. Peter
Finkelgruen, dessen Eltern vor den Nazis nach Shanghai geflohen waren,
lässt die Sache keine Ruhe mehr. Er nimmt sich einen Anwalt, bekommt
schließlich Einsicht in die Akten des Dortmunder Ermittlungsverfahrens.
Er findet in der Einstellungsverfügung aus dem Jahr 1979 einen Hinweis
auf den Tod seines Großvaters: Es ist Fall Nummer 39. Tatzeit: zweite
Hälfte des Jahres 1942. Tatort: Block A der Kleinen Festung
Theresienstadt. Täter: Malloth. Opfer: Ein alter Jude. Tötungsart:
Erschlagen.
In den Akten findet Finkelgruen
auch den Namen des Zeugen, der zu dieser Tat ausgesagt hat. Am 10.
November 1989 sucht er den damals 76-jährigen Josef K. in Prag auf. Er
geht mit Josef K. ins staatliche Notariat und lässt sich eine
eidesstattliche Versicherung geben. K. schildert, wie der Kommandant
Jöckel einen neu angekommenen Häftling zu Boden warf, wie Malloth auf
den Mann eingeschlagen habe und auf ihm herumgesprungen sei, bis ihm das
Blut aus dem Mund spritzte. Später habe er den Mann in der Totenkammer
liegen sehen. Finkelgruen legt dem Zeugen ein Foto seines Großvaters
vor. K. sagt, er könne beschwören, dass es sich um den Mann handele, den
Malloth erschlagen habe.
Aber Oberstaatsanwalt Schacht
glaubt dem Zeugen nicht. Er hat K. schon selbst vernommen, ihm liegen
Protokolle früherer Vernehmungen vor. Schacht verweist auf Widersprüche
in den verschiedenen Aussagen. Einmal hat der Zeuge gesagt, er habe das
Geschehen von Hof aus gesehen, ein anderes Mal vom Garten aus. Einmal
war es Mitte 1942, ein anderes mal „um den 10. Dezember herum“. Eine
solche Eingrenzung der Tatzeit nach 47 Jahren begründe „erhebliche
Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung“. Am 17. Januar 1990 stellt
Staatsanwalt Schacht das Ermittlungsverfahren gegen Anton Malloth erneut
ein.
Schacht hat sich die Sache
durchaus nicht leicht gemacht. Die Einstellungsverfügung ist 186 Seiten
stark, sie listet akribisch 105 Fälle auf, in denen Malloth durch Zeugen
belastet wurde. Keine einzige dieser Zeugenaussagen begründet nach
Ansicht des Ermittlungsbeamten einen für eine Anklage ausreichenden
Tatverdacht. Seit 1979 sind alle NS-Verbrechen mit Ausnahme von Mord
verjährt. Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge können, so
haarsträubend die Tatumstände sein mögen, nicht mehr verfolgt werden.
Wenn es sich um eine von anderer Stelle angeordnete Hinrichtung handelt,
fehlt das für Mord notwendige Tatmerkmal der niedrigen Beweggründe. Wenn
ein Zeuge nur vom Hörensagen berichtet, wenn er den Täter nicht
eindeutig identifizieren konnte, ist es unsinnig, Anklage zu erheben.
Aber da ist auch der Fall Nummer
117: Der Zeuge Vojtech S. schildert „in mehreren Fällen
übereinstimmend“, so Schacht, wie fünf Aufseher, unter ihnen Malloth,
regelmäßig am Samstag jüdische Häftlinge im Hof im Kreis laufen ließen
und dabei so lange mit Peitschen und Knüppeln auf sie einschlugen, bis
einer oder zwei tot liegen blieben. Der Staatsanwalt kommentiert: „Aus
der Tatsache allein, dass der Beschuldigte gemeinsam mit anderen auf die
Juden eingeschlagen hat, kann nicht verlässlich gefolgert werden, dass
der Tod des Opfers auf ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aller
beteiligten Aufseher zurückzuführen ist.“ Oder der Fall Nummer 569: Der
Zeuge Frantisek S. berichtet, wie Malloth im 4. Hof der Festung mehrere
Häftlinge mit einem Gummiknüppel derart verprügelt habe, dass einer von
ihnen an den Verletzungen gestorben sei. „Sichere Rückschlüsse auf einen
bedingten Tötungsvorsatz“ erkennt der Staatsanwalt nicht. Die Verwendung
eines Gummiknüppels, schreibt er, „spricht eher gegen einen solchen
Vorsatz“.
Noch einmal, im Jahr 1993, nimmt
Oberstaatsanwalt Schacht die Ermittlungen wieder auf: In Stasi-Akten
sind Unterlagen aus einem Ostberliner Prozess aufgetaucht, die auch bis
dahin unbekannte Zeugenaussagen über die Taten Anton Malloths enthalten.
Im April 1999 wird auch dieses Verfahren ergebnislos eingestellt. Am 18.
Juni erhält Peter Finkelgruen den letzten Bescheid der
Generalstaatsanwaltschaft in Hamm: Es gebe weiterhin keine Erkenntnisse,
die für einen hinreichenden Tatverdacht gegen Malloth ausreichten. „Dies
gilt auch für den beklagenswerten Tod Ihres Großvaters Martin
Finkelgruen.“
Der unbekannte Zeuge
Im Februar 2000 meldet sich bei
den tschechischen Behörden ein bis dahin unbekannter Zeuge. Er sagt, er
habe gesehen, wie Malloth bei Erntearbeiten einen Gefangenen erschoss,
der einen Blumenkohlkopf unter seiner Jacke versteckt hatte. Das
Protokoll wird nach Dortmund geschickt, aber dort ist man des Falles
endgültig leid geworden. Man schickt das Material nach München – er
wohnt ja schließlich in Pullach. Die Münchner Staatsanwaltschaft handelt
schnell. Weitere Zeugen werden ermittelt und vernommen, am 25. Mai 2000
wird Malloth in Untersuchungshaft genommen, im Dezember erhebt die
Staatsanwaltschaft MünchenI Anklage wegen Mordes in drei Fällen. Der
Fall Finkelgruen ist nicht dabei; der Zeuge K. ist inzwischen gestorben.
Peter Finkelgruen wird den
Prozess nicht als Zuschauer miterleben. „Wenn ich Nebenkläger sein
könnte“, sagt er, „würde ich plädieren: Lebenslänglich auf Bewährung.
Ich würde den Prozess machen, ich würde ihn verurteilen, und dann würde
ich sagen: „Da ist die Tür.“ |