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Deutsche Industrie will keine Klagen mehr hören:
Der Trick mit dem Rechtsfrieden

Absurde Vorwände sollen Zahlungen an 
Nazizwangsarbeiter weiter hinauszögern 

Von Ulla Jelpke


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Der Leiter der tschechischen Verhandlungsdelegation in Sachen NS-Opfer, Jiri Sitler, hat »von so einer juristischen Verrenkung sein Lebtag noch nicht gehört«. Für den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum, der mittlerweile russische Zwangsarbeiter berät, wird der Entschädigungsfond für NS- ZwangsarbeiterInnen bald zu einer »Hinterbliebenenstiftung«.

Der Grund der Empörung ist in beiden Fällen derselbe: Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, allen voran deren Sprecher Wolfgang Gibowski und die Rechtsabteilung der Stiftungsinitiative, vertreten durch Dr. Klaus Kohler, Deutsche Bank AG Frankfurt, lassen sich immer neue Vorwände einfallen, um die überfälligen Zahlungen der Wirtschaft für NS-Zwangsarbeit noch weiter hinauszuschieben.

Bereits Ende Januar hatten Gibowski und die Stiftungsinitiative eine nagelneue Definition von »Rechtssicherheit« präsentiert. Während das Stiftungsgesetz und die am 14. Juli 2000 von der Stiftungsinitiative der Wirtschaft, allen an den Verhandlungen beteiligten Regierungen und den Anwälten der NS-Opfer unterzeichnete »internationale Vereinbarung« ausdrücklich festlegt, Rechtssicherheit für die Wirtschaft bestehe dann, wenn alle am 14. Juli 2000 vorliegenden Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen eingestellt seien, fordern Gibowski, Kohler und die Wirtschaft nun, daß es überhaupt keine Klagen mehr geben dürfe.

Für sie ist »Rechtssicherheit« identisch mit Abschaffung des Rechtswegs. Erst wenn es keine einzige Klage mehr gibt, sollen die Zahlungen an die Opfer beginnen. Diese absurde Interpretation hätte zur Folge, daß jede Klage, die irgendwer - womöglich auf Wunsch einer deutschen Firma? - vor US- Gerichten einlegt, die Auszahlung an die Opfer blockieren würde.

Frechheit Nr. 2 ist ein Memorandum, daß die »Rechtsabteilung« der Stiftungsinitiative am 13. Februar 2001 den Abgeordneten des Bundestags zukommen ließ. Darin bekräftigt Dr. Kohler die absurde »Rechts«-Position der Wirtschaft von Ende Ja nuar. Zur Begründung zitiert er dann aus einer Beschlußempfehlung des Innenausschusses des Bundestags vom 4. Juli 2000, worin dieser der Wirtschaft zusichert, eine Entscheidung zur Rechtssicherheit und zur Auszahlung an die NS-Opfer werde »nic ht über den Kopf der Wirtschaft hinweg« getroffen. Die von Kohler angeführte Passage besagt aber lediglich, daß der Bundestag vor seiner im Gesetz geforderten Entscheidung über den Beginn der Auszahlungen an die Opfer noch einmal mit der Wirtschaft reden wird. Mehr nicht.

Das Pikante daran: Die von Kohler und der Stiftungsinitiative zitierte Passage findet sich in einem Abschnitt, in dem der Innenausschuß bereits im Sommer letzten Jahres noch einmal das Gezerre kritisierte, daß die Wirtschaft schon damals auff ührte, um ihre fünf Milliarden DM noch nicht in die Bundesstiftung einzuzahlen. Der Innenausschuß forderte die Wirtschaft deshalb auf, »ihre Zusage möglichst umgehend einzulösen« und die fünf Milliarden DM zu überweise n, zumal nach Meinung des Innenausschusses schon damals »für die deutschen Firmen ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit gegeben ist.« (alle Zitate aus: Drucksache 14/3758, Seite 22).

Im weiteren wollen die Herren der Wirtschaft in ihrem neuen Memorandum die Abgeordneten auf »einige neuere Entwicklungen« hinweisen, die nach Meinung der Wirtschaft den Rechtsfrieden noch immer gefährden. Als erstes Beispiel dafür nennen sie da nn ein Gesetz in Kalifornien, das deutsche Versicherer »zu sehr weitreichenden und aufwendigen Berichtspflichten über Versicherungspolicen mit zeitlichem Bezug zur NS-Zeit« (Memorandum der Stiftungsinitiative, 13.2.2001, Punkt 3a) verpflichtet. Gege n dieses Gesetz klagt gegenwärtig die Gerling-Versicherung. Deren Klage sei noch nicht entschieden. Das läßt nur einen Schluß zu: Rechtssicherheit soll in den Augen der Wirtschaft erst dann bestehen, wenn auch deutsche Firmen gegen niemanden mehr klagen müssen wegen ihrer Nazi-Vergangenheit.

Und solange deutsche Versicherungskonzerne noch gegen US-Gesetze prozessieren, weil diese von ihnen verlangen, ihre schmutzige braune Vergangenheit offenzulegen, besteht nach dieser Definition eben keine »Rechtssicherheit«, gibt es also auch kein Geld f& uuml;r die Opfer! Deutlicher kann man die Absicht der Wirtschaft, einen »Schlußstrich« unter ihre braune Vergangenheit zu ziehen, nicht formulieren.

Für die Herren der deutschen Wirtschaft ist »Rechtssicherheit« offenbar erst dann gegeben, wenn die Opfer ihrer Verbrechen in der Nazi-Zeit völlig rechtlos sind und selbst einfache Fragen nach ihrer braunen Vergangenheit möglichst verboten sind.

Ulla Jelpke, PDS-MdB, ist Mitglied im Kuratorium der Bundesstiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«


junge Welt, 20. Februar 2001

haGalil onLine 13-03-2001

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