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  25.10.2000 - Mittwoch

Net-Nazi verurteilt

Nazis und das Internet, der leidigen Geschichte jüngster Teil: 
Am 4. Oktober 2000 wurde ein 57jähriger burgenländischer 
Weinbauer wegen Wiederbetätigung verurteilt.

Von as / http://www.telekom-presse.at


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DER STANDARD
Donnerstag, 5. Oktober 2000, Seite 11


GERICHT:
Ein Weinbauer mit NS-Virus

Daniel Glattauer

Der burgenländische Weinort ist berühmt. Der nach dem Verbotsgesetz angeklagte Weinbauer trägt einen prominenten Namen. Er kommt sich im Wiener Gerichtssaal ideologisch unter seinem Wert verkauft vor. Sein Verteidiger hat ihn so weit gebracht, dass er wenigstens so tut, als würde er wissen, was er verbrochen hat. Reue gelingt ihm nicht.

"Er hat sich zur falschen Zeit mit den falschen Büchern beschäftigt", bemüht sich der Anwalt. ("Mein Kampf", "Freispruch für Hitler"). Und er hat seine falschen Thesen am falschen Ort von sich gegeben: nicht am heimischen Stammtisch, wo Alltagsfaschismus unter Denkmalschutz steht und der alte NS-Virus Laborbedingungen vorfindet. Sondern im Internet. "Er hat sich dort immer tiefer in seine Ideen hineinverrannt", meint sein Anwalt.

"Sie sind während des Krieges geboren worden", weiß die Richterin, "haben also bewusst nichts miterlebt". - "Mein Vater hat sich immer geweigert, mit uns Kindern darüber zu sprechen", erinnert sich der Weinbauer.

Im Zuge der Waldheim-Affäre ist er hellhörig geworden. Das rote Burgenland machte ihn rebellisch. Er las verbotene Honsik-Bücher und zog daraus seine Lehren. Vor drei Jahren erwarb er einen Computer, entdeckte das Internet und fand sich im "Jüdischen Forum", einem Chatroom, in dem über Politik und Geschichte diskutiert wurde. "Die haben mich provoziert", sagt er: "Ich bin fürchterlich beschimpft worden." - Dabei hatte er lediglich behauptet, dass es niemals Vergasungen gab; dass "nur 200.000 und nicht sechs Millionen Juden" umgekommen sind; dass es ihn ehrt, "mit Hitler, dem größten Führer der deutschen Nation in einem Atemzug genannt zu werden"; dass Österreich als Ostmark ein Teil Deutschlands ist; dass es ihn nicht wundert, wenn es geheißen hat, die Juden sollten verrecken.

"Ich hab aber niemals ein Verbrechen gutgeheißen", versichert der Weinbauer: "Und ich hab auch nicht gewusst, dass das in die Öffentlichkeit geht." Er wird wegen NS-Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren bedingt verurteilt. "Tun S' lieber Wein machen", rät der beisitzende Richter.


Wien, 4.10.2000 - Eineinhalb Jahre Haft wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, lautete das Urteil des Schwurgerichts. Die Strafe wurde dem Weinbauern mit einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Burgenländer trieb seit Februar 1999 auf der Web-Site einer in Deutschland beheimateten jüdischen Vereinigung sein Unwesen. "Weinbau Meister" oder "Werwolf" nannte sich der 57-Jährige, wenn er in den Chat einstieg. 

Ursprünglich hatte er sich den PC für seine Buchhaltung besorgt. Doch bald diente er ihm dazu, seine kruden Gedanken zu verbreiten: Er bezweifelte die Anzahl der im Zweiten Weltkrieg vernichteten Juden bzw. stellte überhaupt die Existenz von Gaskammern in Abrede. Hitler nannte er "den größten Führer, den Deutschland je hatte". Österreich sei kein selbstständiger Staat, sondern als "Ostmark" Teil Deutschlands.

Auf seine Spur war man gekommen, weil er bei seinen Auftritten eine E-Mail-Adresse angegeben hatte. Den Account hatte er unter seinem richtigen Namen angemeldet.


Professor fand NS-Parolen im Internet: 
Winzer verurteilt

Englischer Wissenschafter erstattete bei Staatspolizei Anzeige wegen Wiederbetätigung 

Andrea Wasinger / kurier

Ein Universitätsprofessor aus Cambridge übermittelte der Staatspolizei jene Texte, die er im Internet gefunden hatte: Aufsätze, "garniert mit massiven, radikalen antisemitischen Parolen und Anschauungen, wie sie im Nazionalsozialismus geherrscht haben" (Staatsanwalt). 

Auch die eMail-Adresse eines Burgenländers schickte der englische Professor mit. Sogar die Präsidentschaftskanzlei wurde davon in Kenntnis gesetzt. Es war ein 57-jähriger Weinbauer, der diese Texte ins Internet gebracht hatte. Der Burgenländer hatte sich auf der deutschen Homepage einer jüdischen Vereinigung eingeklinkt und im "Chat-Room" seine ideologischen Anschauungen wortreich verteidigt. 

Mittwoch war in Wien Prozess wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Und der 57-Jährige meinte zunächst: "Ich hab' doch nix Böses getan, keine Gewalttat verübt oder gutgeheißen, da kann einem doch nichts passieren . . ." Sein Verteidiger Ralf Mösslacher (Kanzlei Doczekal) beruhigt: Nein, nein. Es sei schon so, dass sich sein Mandant dessen bewusst sei, etwas Falsches, etwas Verbotenes gemacht zu haben. "Er hat zur falschen Zeit die falschen Bücher gelesen und sich ein falsches Geschichtsbild zurechtgebastelt. Sich in eine Idee hineinverrannt", sagt der Verteidiger.

"Ich hab' mich selber erschreckt, als ich gelesen habe, was ich alles geschrieben habe", sagt der Angeklagte. Sein Vater hätte sich immer geweigert, über den Krieg zu sprechen. Und er selber habe Hilfstransporte nach Rumänien und in die Ukraine organisiert und sei dafür vom burgenländischen Rotkreuz geehrt worden.

"Falsche Bücher zur falschen Zeit": Während der Diskussion um Kurt Waldheims Vergangenheit in der NS-Zeit habe er sich mit einschlägigen Büchern eingedeckt und sei nach deren Lektüre plötzlich "verunsichert gewesen", ob während der Hitlerzeit wirklich alles so war, wie man es im Geschichtsunterricht vermittelt bekommt. Das Urteil fiel (bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren Haft) milde aus: 18 Monate bedingt, rechtskräftig.


Ausgerechnet im jüdischen Online-Dienst haGalil:
Revisionistische Polemik

Erfolge gegen Rechts:
Mehr als 90 erfolgreiche Strafanzeigen gegen Rechtsextreme innerhalb von zwei Jahren

Jüdisches Internetforum
Erfolgreiche Ermittlungen wegen rechtsradikalen Mordaufrufes

haGalil onLine 24-10-2000

 

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