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	Kommentare zu: Ein Völkermord der nicht vergeht	</title>
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	<description>Jüdisches Leben online</description>
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		<title>
		Von: TLV-01		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[TLV-01]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Mar 2015 20:12:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.hagalil.com/2015/03/ilias-uyar/#comment-57005&quot;&gt;nussknacker56&lt;/a&gt;.

Antwort von Ilias Uyar:

Der VerkÃ¼nder der erlesenen Worte ist die Deutsche Bundesregierung:
Die kleine Anfrage der Fraktion â€žDie Linkeâ€œ vom 09.12.2014 (Drucksache 18/3533) beantwortete die Bundesregierung 13.01.2015 (Drucksache 18/3722) unter anderem mit folgender Feststellung:
â€žZur vÃ¶lkerrechtlichen Bewertung und zur Frage, ob es sich bei den Ereignissen um einen VÃ¶lkermord gehandelt habe, verweist die Bundesregierung auf die Konvention Ã¼ber die VerhÃ¼tung und Bestrafung des VÃ¶lkermordes von 1948, die 1951 in Kraft getreten sei. â€žFÃ¼r die Bundesrepublik Deutschland ist sie seit dem 22. Februar 1955 in Kraft. Sie gilt nicht rÃ¼ckwirkend.â€œ

Wenige Tage spÃ¤ter, am 21.01.2015, gab der Bundestag eine entsprechende Meldung heraus, hier ein Auszug:

Gedenken an das Leid der Armenier
&quot;.... Die Bundesregierung begrÃ¼ÃŸe alle Initiativen, â€ždie der weiteren Aufarbeitung der geschichtlichen Ereignisse von 1915/1916 dienenâ€œ und sei der Auffassung, dass die Aufarbeitung der Massaker und Vertreibungen in erster Linie Sache der beiden betroffenen LÃ¤nder TÃ¼rkei und Armenien ist. â€žVor diesem Hintergrund zollt die Bundesregierung sowohl der tÃ¼rkischen als auch der armenischen Seite Respekt fÃ¼r die mutigen Schritte, die sie bereits zur Normalisierung ihrer bilateralen Beziehungen unternommen habenâ€œ. Man ermutige beide Seiten regelmÃ¤ÃŸig, den laufenden AnnÃ¤herungsprozess, der auch die Bildung einer Historikerkommission einschlieÃŸe, beharrlich fortzusetzen.
Zur vÃ¶lkerrechtlichen Bewertung und zur Frage, ob es sich bei den Ereignissen um einen VÃ¶lkermord gehandelt habe, verweist die Bundesregierung auf die Konvention Ã¼ber die VerhÃ¼tung und Bestrafung des VÃ¶lkermordes von 1948, die 1951 in Kraft getreten sei. â€žFÃ¼r die Bundesrepublik Deutschland ist sie seit dem 22. Februar 1955 in Kraft. Sie gilt nicht rÃ¼ckwirkend.â€œ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.hagalil.com/2015/03/ilias-uyar/#comment-57005">nussknacker56</a>.</p>
<p>Antwort von Ilias Uyar:</p>
<p>Der VerkÃ¼nder der erlesenen Worte ist die Deutsche Bundesregierung:<br />
Die kleine Anfrage der Fraktion â€žDie Linkeâ€œ vom 09.12.2014 (Drucksache 18/3533) beantwortete die Bundesregierung 13.01.2015 (Drucksache 18/3722) unter anderem mit folgender Feststellung:<br />
â€žZur vÃ¶lkerrechtlichen Bewertung und zur Frage, ob es sich bei den Ereignissen um einen VÃ¶lkermord gehandelt habe, verweist die Bundesregierung auf die Konvention Ã¼ber die VerhÃ¼tung und Bestrafung des VÃ¶lkermordes von 1948, die 1951 in Kraft getreten sei. â€žFÃ¼r die Bundesrepublik Deutschland ist sie seit dem 22. Februar 1955 in Kraft. Sie gilt nicht rÃ¼ckwirkend.â€œ</p>
<p>Wenige Tage spÃ¤ter, am 21.01.2015, gab der Bundestag eine entsprechende Meldung heraus, hier ein Auszug:</p>
<p>Gedenken an das Leid der Armenier<br />
&#8222;&#8230;. Die Bundesregierung begrÃ¼ÃŸe alle Initiativen, â€ždie der weiteren Aufarbeitung der geschichtlichen Ereignisse von 1915/1916 dienenâ€œ und sei der Auffassung, dass die Aufarbeitung der Massaker und Vertreibungen in erster Linie Sache der beiden betroffenen LÃ¤nder TÃ¼rkei und Armenien ist. â€žVor diesem Hintergrund zollt die Bundesregierung sowohl der tÃ¼rkischen als auch der armenischen Seite Respekt fÃ¼r die mutigen Schritte, die sie bereits zur Normalisierung ihrer bilateralen Beziehungen unternommen habenâ€œ. Man ermutige beide Seiten regelmÃ¤ÃŸig, den laufenden AnnÃ¤herungsprozess, der auch die Bildung einer Historikerkommission einschlieÃŸe, beharrlich fortzusetzen.<br />
Zur vÃ¶lkerrechtlichen Bewertung und zur Frage, ob es sich bei den Ereignissen um einen VÃ¶lkermord gehandelt habe, verweist die Bundesregierung auf die Konvention Ã¼ber die VerhÃ¼tung und Bestrafung des VÃ¶lkermordes von 1948, die 1951 in Kraft getreten sei. â€žFÃ¼r die Bundesrepublik Deutschland ist sie seit dem 22. Februar 1955 in Kraft. Sie gilt nicht rÃ¼ckwirkend.â€œ</p>
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		Von: nussknacker56		</title>
		<link>https://www.hagalil.com/2015/03/ilias-uyar/#comment-57005</link>

		<dc:creator><![CDATA[nussknacker56]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Mar 2015 21:31:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&quot;... argumentiert die Bundesregierung, der Genozid an den Armeniern kÃ¶nnen nicht als VÃ¶lkermord anerkannt werden weil die UN-VÃ¶lkermord-Konvention spÃ¤ter in Kraft getreten sein.&quot;

Das klingt so unglaublich, dass es wahr sein muss. Wie heiÃŸt der VerkÃ¼nder dieser erlesenen Worte?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;&#8230; argumentiert die Bundesregierung, der Genozid an den Armeniern kÃ¶nnen nicht als VÃ¶lkermord anerkannt werden weil die UN-VÃ¶lkermord-Konvention spÃ¤ter in Kraft getreten sein.&#8220;</p>
<p>Das klingt so unglaublich, dass es wahr sein muss. Wie heiÃŸt der VerkÃ¼nder dieser erlesenen Worte?</p>
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