Elsässer gegen Ditfurth

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Am Landgericht München muss sich Jutta Ditfurth gegen eine Klage von Jürgen Elsässer wehren, nachdem sie ihn in einem Interview als glühenden Antisemiten“ bezeichnet hatte…

Elsässer sieht das ganz anders, judenfeindliche Äußerungen habe er nicht getätigt, und außerdem habe er 10 Jahre für die Jüdische Allgemeine geschrieben. Offensichtlich hält der ehemalige Linke das für einen angemessenen Persilschein.

Dabei scheint er den nicht zu brauchen, denn die Münchner Richterin hat eine sehr eigenwillige Antisemitismus-Definition und damit bereits angedeutet, wie das Urteil aussehen könnte.

Jutta Ditfurth schrieb in einer Stellungnahme:

„Ich kam eben zurück von der Brandeis University in Walthan (Mass.), von Lesungen mit meinem Buch „Der Baron, die Juden und die Nazis“, der Teilnahme an der Herbert-Marcuse-Konferenz und von Interviews mit den letzten Überlebenden der Shoa, liebenswürdigen und klugen Menschen. Den Kopf voll mit Gesprächen und neuen Erfahrungen musste ich gestern, gleich am nächsten Tag, vor’s Landgericht in München, weil Jürgen Elsässer mich verklagt, den ich aus sehr guten Gründen für einen Antisemiten halte.

Noch immer kann ich es nicht ganz fassen, wie Antisemitismus dann beim Gerichtstermin von einer Richterin in Deutschland im Jahr 2014 definiert worden ist:

„Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das III. Reich nicht verurteilt und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten vor dem Hintergrund der Geschichte.“

Um den verschwurbelten Satz klarer auszudrücken: Antisemit ist nur, wer sich positiv auf den NS-Faschismus bezieht, ihn zumindest nicht verurteilt. Die ganze Flut von sekundärem, strukturellem, verdeckten, codierten und sonstigem Antisemitismus ist zulässig. Man nimmt Täter und Ideologen vor den Opfern in Schutz und vor den Kritikern.

Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass ich den Prozess, den Jürgen Elsässer gegen mich führt, in der Ersten Instanz verlieren werde, die Richterin hat dies angedeutet. Das Urteil fällt am 19.11.2014. Natürlich mache ich weiter! Ich bin mir meiner politischen Verantwortung bewusst. Aber mein „persönliches“ Problem ist: Ich habe kein Geld und brauche dringend Ihre/Eure Unterstützung, damit ich weiter machen kann.“

Wir wünschen Jutta Ditfurth alles Gute, unsere Unterstützung sei ihr sicher. Vielleicht kreuzt in der Zwischenzeit eines der Standardwerke zu Antisemitismus und seiner Definition den Weg der Münchner Richterin.

Mehr zum Prozess und seinen illustren Besuchern

Interview mit Jutta Ditfurth zur Verhandlung bei Radio Z Nürnberg

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