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Rechtsextremer Parlamentarier verurteilt:
Erstmals Holocaust-Leugner im Gefängnis?

Von Bernhard Schmid, Paris

Der 65jährige Lyoner Regionalparlamentarier des rechtsextremen Front National (FN), Georges Theil, könnte der erste Franzose werden, der wegen eines Tatbestands im Zusammenhang mit der Verbreitung der "Auschwitzlüge" ins Gefängnis muss. Am Dienstag, 3. Januar 06 wurde er – zum wiederholten Male – wegen solcher Äußerungen verurteilt.

Theil hatte am 14. Oktober 2004 im Parlament der Region Rhône-Alpes, in Lyon, auf dem Flur gegenüber einem lokalen Fernsehteam wörtlich erklärt, die Gaskammern seien "abgeschottete Kammern zur Desinfektion" gewesen und: "Je mehr Zyklon B die Deutschen benutzten, desto mehr Leben retteten sie" (sic). Die Vergasung von Menschen sei "eine chemische und physikalische Unmöglichkeit". Dafür erhielt er jetzt vor dem Strafgericht erster Instanz in Lyon sechs Monate Haft ohne Bewährung plus 10.000 Euro Geldstrafe und muss zusätzlich 33.000 Euro an elf Antirassismus- oder Menschenrechtsgruppen (die alle als Nebenkläger aufgetreten waren) bezahlen.

Die Auslassungen des Abgeordneten des Front National erfolgten drei Tage, nachdem dessen "Generalbeauftragter" (délégué général) Bruno Gollnisch – "Nummer zwei" in der Parteihierarchie hinter dem "Chef" Jean-Marie Le Pen – auf einer Pressekonferenz in Lyon erklärt hatte, ob und wie viele Menschen in den NS-Vernichtungslagern gestorben seien, müsse Gegenstand einer "freien Debatte unter Historikern" sein. Durch diese Äußerungen, für die er nicht einmal irgendeinen "Anlass" hatte (die Pressekonferenz war eigens anberaumt worden), wollte Gollnisch sicht mutmaßlich innerparteilich im Rennen um die Nachfolge des alternden "Chefs" und Gründervaters Le Pen profilieren. Doch für diese offene Anzweiflung des Holocaust, oder jedenfalls seiner realen Dimensionen, wird Gollnisch selbst sich am 23. Mai dieses Jahres vor einem Strafgericht in Lyon verantworten müssen. Bruno Gollnischs Immunität als Angehöriger des Europaparlamentarier wurde in dieser Sache im Dezember 05 aufgehoben, und als Juraprofessor an der Universität Lyon-III erhielt Gollnisch aufgrund derselben Angelegenheit vor einem Jahr ein fünfjähriges Lehrverbot (faktisch bis zu seiner Pensionierung) bei Halbierung seines Gehalts auferlegt. Sein (sicherlich erheblich primitiverer) "Parteifreund" Georges Theil, der in seinen Äußerungen noch viel weiter ging als Gollnisch, fühlte sich daraufhin durch die Ausfälle des Fraktionsvorsitzenden und Juraprofessors offenkundig ermutigt.

Es handelt sich nicht um die Erstlingstat des rechtsextremen Regionalpolitikers Georges Theil. Aufgrund ähnlicher Äußerungen ist er bereits im Jahr 2001 zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe, und am 7. Oktober 2005 im westfranzösischen Limoges zu einer Haftstrafe von sechs Monaten (diesmal ohne Bewährung) verurteilt worden. Letztere Verurteilung ist zur Zeit noch nicht rechtskräftig, da Theil Berufung eingelegt hat. Sobald das letztinstanzliche Urteil in dieser Sache fällt und zusätzlich das jetzt am 3. Januar ergangene Urteil bestätigt wird, dürfte Theil der erste Holocaustleugner sein, der nicht nur verurteilt wird, sondern auch tatsächlich im Gefängnis übernachten muss. Die beiden Urteile gegen ihn sind die ersten, bei denen Haftstrafen im Zusammenhang mit dem Strafgesetz gegen die "Leugnung oder Relativierung von Verbrechen gegen die Menschheit" von 1990 ohne Bewährung verhängt worden sind.

Das französische Strafgesetz gegen Holocaustleugnung

Die Holocaustleugnung steht in Frankreich seit der "Loi Gayssot" vom 13. Juli 1990, einem Zusatzgesetz zum Antirassismus-Strafgesetz von 1972 (das den Namen des damaligen KP-Parlamentariers und späteren Ministers Jean-Claude Gayssot trägt), als spezifischer Tatbestand unter Strafe. Die Verabschiedung dieses Gesetzestext war damals als Reaktion auf die Schändung des jüdischen Friedhofs im südfranzösischen Carpentras vom 08. Mai 1990 erfolgt, die eine Welle von Mobilisierungen gegen Antisemitismus und Negationismus (französischer Ausdruck für Geschichtsrevisionismus oder Holocaustleugnung) auslöste. Allein in Paris hatten im Mai 1990 rund 200.000 Menschen demonstriert, unter Beteiligung aller Parteien mit Ausnahme des Front National.

Die rechtsextreme Partei hatte in den Folgejahren versucht, die Erinnerung daran zu ihrer Rehabilitierung zu nutzen, da die Täter zunächst jahrelang nicht gefasst werden konnten und u.a. ein Teil der Sensationspresse deswegen Zweifel an den tatsächlichen antisemitischen Motiven hinter der Friedhofsschändung weckte. Die entsprechenden Presseberichte tendierten im Nachhinein eher zu einer Tat "einer satanistischen Sekte" oder einer seltsamen Mutprobe drogenberauschter Jugendlicher. Dagegen sprach die extreme Rechte von Anfang an von einer "Manipulation" gegen den Front National, beschuldigte "Moslems" oder "Kommunisten".

Am 11. November 1995, die Täter waren noch ungefasst, charterte der Front National eigens einen "Zug der Wahrheit" von Paris nach Carpentras und demonstrierte dortselbst, um eine "Entschuldigung von Staats wegen" zu fordern, da er in dieser Sache zu Unrecht an den Pranger gestellt worden sei. Aber am 31. Juli 1996 stellte sich einer der Täter, ein ehemaliger Neonazi, der mittlerweile zu Buddhismus und Gewaltlosigkeit konvertiert war und die barbarische Schändung (bei ihr war die frisch beerdigte Leiche des 83jährigen Félix Germon auf den Stil eines Sonnenschirms aufgespießt worden) bereute. Daraufhin konnten die wirklichen Täter gefasst werden, und vier (ehemalige) Neonazis wurden verurteilt – keine Mitglieder des Front National zwar. Aber der reuige Urheber des Geständnisses, das die Verhaftungen ausgelöst hatte, sprach sehr wohl von Anfang an davon, er sei damals "durch den Diskurs des Front National beeinflusst gewesen".

Der Lyoner Prozess

In dem jüngsten Prozess in Lyon, der mit dem Schuldspruch vom 3. Januar 06 zu Ende ging, wurde Georges Theil durch den berüchtigten Negationisten-Anwalt (und ehemaligen Parlamentskandidaten, der 1997 nördlich von Paris für den Front National kandidiert hatte) Eric Delcroix vertreten, der selbst geschichtsrevisionistischen Thesen aktiv anhängt.

Zu seiner gerichtlichen Anhörung im Rahmen des Prozesses am 29. November 05 ließ Theil niemand anderen als den wohl prominentesten französischen Auschwitzleugner laden, den ehemaligen Hochschullehrer Robert Faurisson. Faurisson versuchte den Prozess in ein Tribunal gegen die angeblich erlogene Existenz der Gaskammern umzukehren (vgl. dazu den ausführlichen Bericht in Libération vom 30. 11. 2005). Aufgrund dessen wurde die Einstellung des Gerichts aber nicht eben positiv für Theil beeinflusst, wohl eher im Gegenteil.

Kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember 05, versuchte der auf Holocaustleugner-Prozesse spezialisierte Anwalt Eric Delcroix eine erneute gerichtliche Anhörung seines Mandanten durchzusetzen. Dieses Mal berief der Verteidiger sich in seinem Brief an den Vorsitzenden der 6. Strafkammer auf die Äußerung von Präsident Jacques Chirac vom 9. Dezember 2005: Anlässlich einer Ansprache hatte der Staatspräsident betont, es sei "nicht Aufgabe des Staates, die Geschichte zu schreiben", sondern dies sei vielmehr Aufgabe der Historiker. Das hatte Chirac aber lediglich zur Beruhigung der Polemik rund um das Gesetz vom 23. Februar 2005 (das Lehrer und Forscherinnen verpflichten soll, eine "positive Rolle" des französischen Kolonialismus anzuerkennen, und das von Wissenschaftlern und Historikern als "Aufzwingen einer offiziellen Geschichtsversion" attackiert wurde und wird) geäußert.

Eine Petition von 19 prominenten Historikern, die am 12. Dezember 2005 veröffentlicht wurde, forderte ferner die Abschaffung aller Gesetze, die die Debatte um geschichtliche Ereignisse regulieren sollen. Ihre Forderung betrifft das äußerst kritikwürdige Gesetz vom 23. Februar 05, aber auch die "Loi Gayssot" (siehe oben) sowie zwei Gesetzestexte aus dem Jahr 2001, mit denen das französische Parlament damals den Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg sowie die Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschheit anerkannte. Dieses Amalgam wurde deswegen z.T. scharf kritisiert, auch wenn es den 19 Historikern sicherlich nicht um eine Beförderung von Holocaustleugnung ging, und rief wiederum eine Gegenpetition von 32 Prominenten hervor.

Selbstverständlich bezog Eric Delcroix sich ebenfalls auf die Petition der 19 Historiker und versuchte, auch diese für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Dies war sicherlich nicht im Sinne der Unterzeichner, obwohl sich damit im Prinzip nur ein Risiko verwirklichte, mit dem dieselben hätten rechnen müssen. Vor der Lyoner 6. Strafkammer kam der rechtsextreme Verteidiger damit freilich nicht durch, es lehnte den Antrag auf Neueröffnung der gerichtlichen Debatte ab (der "mediale Schaum" vermöge dies allein nicht zu rechtfertigen). Stattdessen wurde wenige Tage später das Urteil gegen Theil bekannt gegeben.

Nunmehr bleibt zu hoffen, dass der rechtsextreme Regionalparlamentarier wirklich, in absehbarer Zeit, sein Haupt hinter Gittern betten müssen wird. Seine "Auffassungen", die mit Sicherheit aufklärungs- und faktenresistent sein dürften, lassen sich so zumindest für alle Anderen sichtbar sanktionieren.

hagalil.com 05-01-2006

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