Umbenennung des Hindenburgdamms straffrei – Hindenburg-Überkleber werden nicht strafverfolgt
Berlin möchte daran festhalten, dem Steigbügelhalter Hitlers, dem Kriegsverbrecher Paul von Hindenburg per Straßennahmen ein ehrendes Andenken zu bewahren – anders als Städte wie Bonn, Frankfurt, Hannover, Kiel, München und Stuttgart. So ließ der Regierende Bürgermeister Kai Wegner verlauten „Ich würde es besser finden, wenn wir offensiv damit umgehen und deutlich machen, dass das unsere Geschichte ist.“ Brauchen wir dann auch eine Hitlerstraße und eine Stalinallee?
Eine Gruppe von Bürgern, die am 4. Juli 2024 in einer symbolischen Aktion das Straßenschild „Hindenburgdamm“/Ecke Drakestraße, mit dem Namen der jüdischen Ärztin an der Charité, Widerstandskämpferin und Psychoanalytikerin, Edith Jacobson, überklebt hatte, wurde vor Ort polizeilich festgehalten und erkennungsdienstlich behandelt.
Großer Polizei-Einsatz mit vier Einsatzwagen und neun Polizeibeamten, Ermittlungen, Papierbergen und schließlich nach einem halben Jahr die Mitteilung der Amtsanwaltschaft, dass von einer Strafverfolgung („Sachbeschädigung“ und „Amtsanmaßung“) wegen geringer Schuld abgesehen werde. Die Mitteilung schloss mit dem Vermerk „ln einem Wiederholungsfall können Sie nicht nochmals mit der Einstellung des Verfahrens rechnen.“
Damit ist der Casus „Demokratie-Zerstörer-Ehrung“ in Deutschlands Hauptstadt nicht abgeschlossen. Vielmehr werden wir sowohl am Hindenburgdamm in Steglitz-Zehlendorf als auch am Hindenburgplatz im Olympiapark mit öffentlichen Versammlungen und Aktionen darauf hinweisen, dass die Ehrung des Demokratiezerstörers in der Bundeshauptstadt beendet werden muss.
Wir haben dafür weit über 10.000 Unterschriften – auch von namhaften Persönlichkeiten – erhalten.
Selbst die Bundeswehr befindet sich in einem „Umbenennungsprozess“ für die Kaserne in Munster, weil Hindenburg „basierend auf neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen (…) nicht mehr die wertegebundenen Anforderungen der ZDv A-2600/1-, Anlage 7.3, vom 28. März 201,8 („Die Tradition der Bundeswehr. Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege“) uneingeschränkt erfüllt.“
Wie ist es mit „wertegebundenen Anforderungen“ der Bundeshauptstadt Berlin?
Wolfram P. Kastner – Dr. Gisela Notz – Claus-Peter Lieckfeld