„Wiedergutmachungseinbürgerung“ ist Geste des Anstands

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Die Bundesregierung hat eine historisch angemessene gesetzliche Lösung im Staatsangehörigkeitsrecht für frühere NS-Verfolgte und deren Nachkommen gefunden. Der Gesetzentwurf wurde am heutigen Mittwoch im Kabinett verabschiedet. Bisher war die so genannte Wiedergutmachungseinbürgerung nur durch einen Erlass unzureichend geregelt.

Der Zentralrat der Juden hatte sich seit längerem intensiv für einen gesetzlichen Anspruch eingesetzt. Dass er nun beschlossen wurde, ist das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen zwischen Zentralrat, Bundesinnen- und –justizministerium.

Dazu erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster: „In der Nazi-Zeit wurden unzählige deutsche Juden in die Flucht getrieben oder ausgebürgert. Außerdem waren Juden aufgrund rassistischer Gesetzgebung grundsätzlich vom Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. . Dieses Unrecht lässt sich nicht ungeschehen machen. Doch es ist eine Geste des Anstands, wenn ihnen und ihren Nachkommen rechtliche Möglichkeiten eröffnet werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu erlangen. Wenigstens die Nachkommen jener Menschen, die Deutschland damals nicht wollte, sollen nun ihren Platz als Staatsbürger hier finden können. Es ist ein großer Vertrauensbeweis für Deutschland, dass heute wieder vermehrt NS-Verfolgte und deren Kinder oder Enkel die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten. Dem kommt Deutschland mit der gesetzlichen Neuregelung nun entgegen.“

Berlin, 24.03.2021 / 11. Nissan 5781, Zentralrat der Juden in Deutschland