Paraschat haSchawua: Mischpatim

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Liest man den Tora-Text, insbesondere unsere Parascha, wörtlich, stößt man auf missverständliche, um nicht zu sagen verstörende, Weisungen. Da heißt es, dass man für das Verfluchen der Eltern mit der Hinrichtung bestraft wird, oder einer Frau, wenn sie ihrem Ehemann bei einem Streit zu Hilfe kommt und den Gegner bei seinen Hoden packt, die Hand abgehackt wird und eine andere Regel, die allgemein bekannt ist und sich bei Juden-Gegnern großer Beliebtheit erfreut, lautet „Auge um Auge“. Dieser Satz ist fast zu einem Schlachtruf bei Attacken gegen den Charakter des jüdischen Glaubens und des jüdischen Charakters im allgemeinen geworden.

Exodus, Kap. 21-24 Parascha Mischpatim Schabbat 13. Feb. 2021

Es sollte nicht verwundern, dass die Attackierten genötigt waren, sich zu wehren. Die gängige Erklärung lautete, der Text sei nicht wörtlich zu verstehen, gemeint sei der Wert des Auges für das Zerstörte. Jüdische Gelehrte waren schon immer erfindungsreich bei Bibeldeutungen, und so haben sich im Laufe der Jahrhunderte neue Deutungen übereinander gehäuft, wie die Schalen einer Zwiebel, wobei das tiefe Innere unerschütterlich geblieben ist.

Es gibt aber trotzdem eine Lösung für das „Problem“, und diese hat nichts mit einer raffinierten Deutung zu tun, ist auch keine neue zeitgemäße Interpretation des Tora-Textes, sie liegt einfach im Text selber. Die Maxime lautet: Man muss den lesen und verstehen, so wie er dasteht. Das hat vor eintausend Jahren Maimonides (nach meiner Meinung der bedeutendste jüdische Religionsphilosoph) getan. Maimonides sagt: In der Tora steht: „Man muss den Verbrecher genauso behandeln, wie er selbst gehandelt hat, wenn er den Körper eines anderen beschädigt hat, so beschädige man seinen Körper“. Das heißt also, die Regel Auge um Auge ist so gemeint, wie sie da steht.

Was nun? Fragt sich der Leser. Soll man für ein absichtlich oder zufällig ausgestochenes Auge dem Täter das Auge ausstechen? Diese Frage muss uns, nach Maimonides, nicht bekümmern. Was in der heiligen Tora steht ist das eine, und wenn das Gericht sich in solch einem Fall für einen Geldersatz entscheidet, ist es ebenso gerechtfertigt.

Die Tora ist die „Schriftliche Lehre“, während das seit dem 2. Jhd. v.d.Z. entwickelte Rechtsschrifttum, die „Mündliche Tora“ ist. Es könnten also Differenzen zwischen der schriftlichen und der mündlichen Tora auftauchen. Könnte das nicht zu einer kognitiven Dissonanz führen?

Zur Klarstellung kann man einen der einflussreichsten jüdischen Gelehrten des 18. Jhd. zitieren. Rabbi Elijah Ben Salomon, genannt der Gaon von Wilna (1720 – 1797), war ein bereits zu seinen Lebzeiten hoch geschätzter, vielseitig gebildeter jüdischer Gelehrter und wurde mit Maimonides verglichen. Er gilt als die bekannteste Autorität in Fragen des jüdischen Rechts in der Zeit nach Maimonides und als der ideale Repräsentant des gelehrten Judentums. Seine Kommentare zu Tora und Talmud, die sich mit einem breiten Spektrum religiöser und gesellschaftlicher Fragen beschäftigten, sind heute Standardwerke jüdischer Gelehrsamkeit.

Der Gaon von Wilna prägte einen der bedeutendsten Sätze der jüdischen Hermeneutik: Die Halacha – das ist das Recht und Gesetz der mündlichen Tora – entwurzelt die Tora. Wenn also das mündliche Recht, die von den Gerichten und den Rechtsgelehrten im Laufe der Zeit entwickelte und sich weiter entwickelnde Rechtsauffassung und eine Vorschrift in der Tora im Widerspruch stehen, bleibt die Tora-Vorschrift unbeachtet. Sie wird „entwurzelt“, gilt als unwichtig und ist nichtig.

Auch wenn diese Klarstellungen von Maimonides und dem Gaon von Wilna nicht besonders alt sind, kann man in der ganzen jüdischen Geschichte, soweit sie schriftlich zurückverfolgt werden kann, keine Hinrichtung wegen der in der Tora genannten Delikte (z.B. Homosexualität, Ehebruch, Verfluchung der Eltern) feststellen.

Schabbat Schalom

Dr. Gabriel Miller absolvierte umfangreiche rabbinische und juristischen Studien, war Leiter der Forschungsstelle für jüdisches Recht an der Universität zu Frankfurt am Main, Fachbereich Rechtswissenschaft. Außerdem gibt er die bei den Lesern von haGalil längst gut bekannte Website juedisches-recht.de heraus.

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