Paraschat haSchawua: Nitzavim / Vajelech

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Es gibt in der Tora, und insgesamt in der Bibel, haufenweise fantastische Geschichten, Regeln und sonstige Texte, die Generationen von Esoterikern und Mystikern mit Nahrung für ihre Theorien und Spekulationen versorgen. Andererseits finden wir in unserer Parascha ein Musterbeispiel für klares und logisches Denken zu einem Problem, das bereits in der Antike, aber auch heute Philosophen und Rechtsdenker beschäftigt…

Wochenabschnitte Nitzavim / Vajelech; 5. Moses, K. 29, 9 – 31; Schabbat, 12. Sep. 2020

Es geht um Lohn und Strafe. Genauer gesagt: Die Bestrafung für Fehlverhalten, Vergehen, Sünden gegenüber einem Menschen oder der Allgemeinheit, andererseits Belohnung für gute Taten und für gerechtes Verhalten. Fast jeder weiß, dass das Leben nicht immer diesem Muster folgt. Man kennt den Spruch: Dem Bösen geht es gut und der Gerechte muss leiden. Viele Gelehrte haben diesem Thema Abhandlungen gewidmet. Die Bibel widmet diesem Problem ein ganzes Buch: Hiob.

Jedoch geht der Mensch im Allgemeinen davon aus, dass dieses Phänomen eine Ausnahme ist. Er baut sein Leben darauf auf, dass er frei in seinen Handlungen ist, dass er seinen Lebenswandel selbst bestimmen kann, dass er einen freien Willen hat. Auch die Idee von Lohn und Strafe kann nur auf diesem Prinzip basieren. Denn sollte der Mensch in seinem Handeln nicht frei sein, keine eigenen Entscheidungen treffen können, kann er auch nicht für begangene Missetaten verantwortlich gemacht werden.

Die Tora hat dieses Problem ausgesprochen logisch angegangen: Siehe, ich lege dir heute das Leben und das Gute vor, den Tod und das Böse (Kap. 30, 15). Und im Vers 19 wird es noch deutlicher: Den Himmel und die Erde rufe ich heute als Zeugen auf. Leben und Tod lege ich dir vor, Segen und Fluch. Wähle also das Leben, damit du lebst, du und deine Nachkommen.

Zauber, Hexerei, Astrologie, kurzum alles Irreale oder Irrationale, wie auch der Götzendienst und der Dienst fremder Götter, wird von der Tora streng verboten, dabei argumentiert die Tora mit verständlichen Mustern. Der Mensch hat die freie Wahl, er kann das Gute aber auch das Böse wählen, allerdings soll er wissen, dass die richtige Wahl Leben und Segen nach sich zieht, wobei böse Taten Fluch und Tod verursachen. Die Tora zwingt den Menschen nicht ein bestimmtes Handeln auf, und schon gar nicht einen Glauben. Von Glauben ist in der ganzen Bibel keine Rede, von Liebe allerdings schon: Du sollst JHWH, deinen Gott, lieb haben von ganzem Herzen, von ganzer Seele und mit all deiner Kraft (5. M., Kap. 6, 5).

Das richtige und geforderte Verhalten des Menschen besteht aus zwei Komponenten. Mit der guten Tat allein ist es nicht getan. Die Tora ergänzt sie mit einer weiteren Eigenschaft. Und zwar sollte die gute Tat oder die gute Handlung auch noch die richtige oder wie die Tora sich ausdrückt, die rechte sein: …, dass du tust, was recht und gut ist vor den Augen von JHWH, auf dass es dir wohl ergehe (Kap. 6, 18) … denn du tust, was gut und recht ist vor JHWH, deinem Gott (5. M., Kap. 12, 28).

Gelehrte und Exegeten haben zu diesen zwei kurzen Sätzen unterschiedliche Erklärungen und Deutungen beigesteuert. Raschi (11. Jhd.), der bekannteste Bibel-Kommentator, der für seine knappen und präzisen Erklärungenbekannt ist, schrieb ganz lakonisch: Gut in den Augen von Gott und Recht in den Augen der Menschen. Die Tat soll nicht nur Gott gefallen, sie soll auch den Menschen recht sein. Damit gewinnen die Handlungen, die die Tora von den Menschen erwartet, die Gutes tun wollen, eine neue Dimension. Nicht Gott ist allein der entscheidende Mitspieler bei der Beurteilung von menschlichen Handlungen. Die Gesellschaft gewinnt hier eine wichtige Rolle. Für die Tora liegt die Beurteilung von dem, was gut und böse ist, nicht ausschließlich bei Gott, die Mitmenschen entscheiden wesentlich mit (wobei man nebenbei bemerkt zu den einzelnen Taten Gott nicht befragen kann, die Mitmenschen allerdings schon).

Schabbat Schalom

Dr. Gabriel Miller absolvierte umfangreiche rabbinische und juristischen Studien, war Leiter der Forschungsstelle für jüdisches Recht an der Universität zu Frankfurt am Main, Fachbereich Rechtswissenschaft. Außerdem gibt er die bei den Lesern von haGalil längst gut bekannte Website juedisches-recht.de heraus.

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