Solidarität mit den Betroffenen – keine Bühne dem Täter!

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Überlebende des rechten Anschlags auf die Synagoge in Halle kommen ab dem 8. Verhandlungstag am Landgericht Magdeburg zu Wort…

Nach dem Angriff auf die Synagoge und den Kiez-Döner-Imbiss in Halle (Saale) am 9. Oktober 2019, dem Tag des jüdischen Feiertages Jom Kippur, hat der Prozess gegen den Attentäter vor dem Landgericht Magdeburg Ende Juli begonnen. Bei dem Anschlag wurden Jana Lange und Kevin Schwarze ermordet, zudem versuchte er 69 weitere Menschen zu töten. 43 Betroffene treten nun vor Gericht als Nebenkläger:innen auf.

Ab Dienstag, dem 1. September 2020, werden im Prozess gegen den rechtsterroristischen Attentäter erstmals Menschen als Zeug:innen befragt, die sich am 9. Oktober 2019 in der Synagoge befanden. Dabei werden die Überlebenden also im Zeug:innenstand in einer Konstellation mit dem Attentäter konfrontiert, in der er den Betroffenen auch Fragen stellen kann.

In der vergangenen Woche versuchten extrem rechte Akteur:innen den Gerichtssaal als Bühne zu nutzen. So saßen am 25.8.2020, dem 6. Prozesstag, kurzzeitig Personen aus dem Umfeld der rechtsterroristischen „Gruppe Freital“ in der ersten Reihe der Zuschauer:innenplätze. Bereits der NSU-Prozess zeigte, dass rechte Akteur:innen auf diese Weise den Angeklagten unterstützen, aber auch versuchen Nebenkläger:innen und andere Menschen einzuschüchtern.

„Durch den solidarischen Besuch der Verhandlung kann den Zeug:innen gezeigt werden, dass eine kritische Öffentlichkeit sich auch weiterhin für eine Aufarbeitung des Anschlages vom 9. Oktober 2019 interessiert und sie im Gerichtssaal nicht allein sind.“, sagt Yasmina Hamid, Pressesprecher:in der Initiative Solidarität mit den Betroffenen – keine Bühne dem Täter!. „Die Hinterbliebenen der Ermordeten und den Überlebenden dürfen nicht wie im NSU-Prozess durch das Gericht und die Berichterstattung in den Hintergrund gerückt und unsichtbar gemacht werden.“

Das Bündnis der Auftaktveranstaltung Solidarität mit den Betroffenen – keine Bühne dem Täter! organisiert mit solidarischen Gruppen aus der Bundesrepublik an jedem Prozesstag eine Mahnwache vor dem Landgericht, die zeitgleich zur Verhandlung im Gericht stattfindet. „Die Präsenz vor Ort und besonders außerhalb des Gerichts ist wichtig, damit die Überlebenden sich mit dem juristischen Verfahren nicht alleine fühlen, sondern eine Anteilnahme der Gesellschaft sichtbar stattfindet“, betont Prozessbeobachterin und
Autorin Esther Dischereit. Deshalb rufen die Organisator:innen dazu auf, insbesondere in den Prozesstagen ab dem 1. September, den Prozess und die Kundgebung zu besuchen und die Überlebenden zu unterstützen.