Die Jüdische Gemeinschaft in Deutschland stärken

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Erhöhung der Staatsleistungen für den Zentralrat der Juden in Deutschland…

Heute haben der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, sowie die Vizepräsidenten Abraham Lehrer und Mark Dainow einen Vertrag unterzeichnet. Durch diesen Vertrag erhöht die Bundesregierung die jährliche Staatsleistung an den Zentralrat der Juden von 10 Millionen auf 13 Millionen Euro. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes und zum weiteren Aufbau der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Gleichermaßen unterstützt die Bundesregierung den Zentralrat der Juden bei seinen integrationspolitischen und sozialen Aufgaben. Der Zentralrat der Juden ist nach seinem Selbstverständnis für alle Richtungen innerhalb des Judentums offen.

Durch die Erhöhung der jährlichen Staatsleistung kann sich der Zentralrat der Juden insbesondere in den Bereichen Neuausrichtung der Erinnerungsarbeit, Integration und Engagement gegen Antisemitismus stärker engagieren.

Bundesminister Seehofer: „Der Zentralrat der Juden muss sich wachsenden Herausforderungen stellen. Auch der gestiegene Antisemitismus in der Gesellschaft gibt mir Anlass zur Sorge. Unsere jüdischen Bürger sollen sich in Deutschland sicher und geborgen fühlen. Denn: Wer unsere jüdischen Bürger bedroht, der bedroht uns alle. Auch daher ist mir die Erhöhung der Staatsleistung ein wichtiges Anliegen.“

Zentralratspräsident Dr. Schuster: „Das ist ein guter Tag für die jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Dank der gestiegenen Mittel können wir wichtige Projekte verwirklichen, um das jüdische Leben in Deutschland zu stärken. Dem wachsenden Antisemitismus wollen wir vor allem durch Aktivitäten im Bildungsbereich begegnen. Dazu gehören ganz zentral der Ausbau der Bildungs- und Kulturarbeit des Zentralrats.“

Die Bundesregierung gewährt dem Zentralrat der Juden seit dem Jahr 2003 eine vertraglich festgelegte, jährliche Staatsleistung. Mit der Unterzeichnung des Änderungsvertrages heute wird diese Staatsleistung zum dritten Mal erhöht. Der Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch ein Bundesgesetz in Kraft.