„In der Gesamtheit ungültig!“

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In der Hauptstadtgemeinde muss im Januar erneut gewählt werden…

Von Lutz Lorenz, Jüdische Zeitung

Die Wahl zur Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vom 4. Dezember ist in einem Wahlprüfungsverfahren in der dritten Dezemberwoche für ungültig erklärt worden.

Das mit drei Rechtsanwälten und zwei prominenten Vertretern der Berliner jüdischen Gemeinschaft besetzte Gremium gab damit einem von drei Wahlanfechtungsbegehren statt: In einem Wahllokal des Seniorenzentrums war die Zahl der abgegebenen Stimmen um vier Stimmen höher, als überhaupt Stimmzettel ausgegeben wurden. Zudem war in diesem Wahllokal nach der Stimmauszählung eine Seite des Wählerverzeichnisses verschwunden. Somit konnte auch nicht mehr nachvollzogen werden, wie viele Personen in diesem Wahllokal überhaupt abgestimmt hatten.

Laut Satzung der Hauptstadtgemeinde muss nun innerhalb von vierzig Tagen die Wahl wiederholt werden. Da eine Kandidatin den Einzug ins Gemeindeparlament nur um eine Stimme verpasst hatte, könnte die Neuwahl auch zu einer gänzlich veränderten Zusammensetzung der Repräsentantenversammlung führen.

Zwei weitere Anfechtungsbegehren wurden zurückgewiesen, da sich selbst bei einer Anerkennung der Anfechtungsgründe keine veränderte Zusammensetzung der Repräsentantenversammlung der größten jüdischen Gemeinde Deutschlands ergeben hätte.

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