Am 19. März 2010 wollte die Mutter von Andrei Zhuk im Gefängnis von Minsk ein Paket mit Lebensmitteln für ihren Sohn abgeben. Die Beamten wiesen sie ab und teilten ihr mit, ihr zum Tode verurteilter Sohn sei „verlegt“ worden…
Man wies sie an, ihren Sohn nicht mehr zu besuchen. Drei Tage später erfuhr sie von Gefängnismitarbeitern, dass ihr Sohn erschossen wurde.
Belarus (Weißrussland) ist der letzte Staat in Europa, der nach wie vor die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 sollen etwa 400 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sein. Informationen über die Todesstrafe gelten in Belarus als Staatsgeheimnis. Aufgrund der Geheimhaltung gibt es keine verlässlichen Daten über die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen.
„Sie haben mich drei Tage pausenlos geschlagen, und dann habe ich ein Geständnis unterschrieben.“
Ein junger Mann unter Mordanklage, Oktober 2008
Das Risiko, jemanden unschuldig hinzurichten, ist in Belarus besonders hoch, da das Justizsystem schwere Mängel aufweist. Prozesse finden oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Geständnisse“ werden zum Teil unter Folter und Misshandlung erzwungen.
„Todeskandidaten hassen Türen. Solange die Türen verschlossen sind, leben sie. Der Tod wartet immer hinter der Tür.“
Oleg Alkajew, ehem. Leiter des Untersuchungsgefängnisses in Minsk, Belarus.
Die Vollstreckung eines Todesurteils erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Verhängung der Strafe. Todeskandidaten werden erst direkt vor der Hinrichtung darüber informiert. Daher müssen sie ständig damit rechnen, zur Hinrichtung abgeholt zu werden. Nach Verkündung des Hinrichtungsbefehls wird dem Betroffenen eine Augenbinde angelegt und das Todesurteil unverzüglich durch einen Pistolenschuss in den Hinterkopf vollstreckt; manchmal sind mehrere Schüsse erforderlich. Der Körper des Hingerichteten wird der Familie nicht übergeben. Familien erfahren oft erst nach der Exekution vom Tode ihres Angehörigen, der Bestattungsort wird ihnen aber nicht mitgeteilt.
Fordern Sie bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Belarus einen sofortigen Hinrichtungsstopp. Alle anhängigen Todesurteile müssen in Haftstrafen umgewandelt werden.
Lesen Sie hier den Appell an den belarussischen Präsidenten Lukaschenko:
Sehr geehrter Präsident Lukaschenko,
Belarus ist das letzte Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das die Todesstrafe noch vollzieht. Im Justizsystem kommt es immer wieder zu Fehlern, internationale Standards für faire Gerichtsverfahren werden nicht eingehalten: „Geständnisse“ werden zum Teil unter Folter erzwungen, die Gefangenen haben oftmals keinen Zugang zu effektiven Berufungs- und Beschwerdeinstanzen. In der Regel erfahren sie den Hinrichtungstermin erst direkt vor der Vollstreckung.
Amnesty International, das nichtstaatliche belarussische Menschenrechtszentrum „Viasna“ sowie das belarussische „Helsinki Komitee“ lehnen die Todesstrafe ohne Ausnahme ab, denn sie verletzt das Recht auf Leben und ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe.
Bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Belarus fordern wir einen sofortigen Hinrichtungsstopp. Alle anhängigen Todesurteile müssen in Haftstrafen umgewandelt werden.
Amnesty International, das nichtstaatliche belarussische Menschenrechtszentrum „Viasna“ sowie das belarussische „Helsinki Komitee“ lehnen die Todesstrafe ohne Ausnahme ab, denn sie verletzt das Recht auf Leben und ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe. Gemeinsam und mit Ihrer Unterstützung wollen wir bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember weltweit 100.000 Unterschriften sammeln, die dann der Regierung in Minsk übergeben werden.
Verhelfen Sie dieser Aktion zum Erfolg – Informieren Sie ihre Freunde und Bekannten über die Aktion.
Vielen Dank.
scheisse man
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