Die Vereinten Nationen praktizieren zweierlei Recht

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„Es soll aber das Recht offenbart werden wie Wasser und die Gerechtigkeit wie ein starker Strom“ (Amos 5: 24) Schon in der Bibel festgelegte Rechtsgrundsätze lässt die UNO wenn es darum geht Israel zu verurteilen nicht gelten. Wenn es um Israel geht, verzichten die Vereinten Nationen auf ihre eigenen Bestimmungen. So auch der südafrikanische Richter Richard Goldstone, der die Human Rights Council fact-finding mission on Gaza conflict leitet…

Von Karl Pfeifer

Ein beispielloses Team von 50 britischen und kanadischen Rechtsanwälten ficht die Weigerung einer UNO-Ermittlerin an, von der Untersuchung des Gaza-Konflikts (Anfang 2009) zurückzutreten. (http://blog.unwatch.org/?p=458) Sie argumentieren, dass die Beteiligung von Christine Chinkin, Professorin an der London School of Economics an der Kommission – nachdem sie Israel schuldig befunden hat bevor sie Beweise sah – “zwangsläufig die Integrität der Untersuchung und des Berichts kompromittiert”.

Am 11. Januar 2009 unterzeichnete Chinkin einen Leserbrief in Sunday Times, in dem sie Israel als Aggressor brandmarkte. Der Brief begann, mit der „kategorischen Ablehnung“ von Israels Recht auf Selbstverteidigung gegen Raketenangriffe der Hamas, so „beklagenswert die auch seien“. Am Ende des Briefes gibt es eine beiläufige Erwähnung von Verbrechen, die von Hamas begangen wurden. Doch der Rest des Briefes ist ganz der These gewidmet, dass Israel schuldig ist, derselben Beschuldigungen, welche die Kommission unparteiisch untersuchen sollte.

Arabische und Islamische Staaten hoffen, den Bericht, der diese Woche vom Menschenrechtsrat der UNO präsentiert wird, zu benützen um Israel vor dem Internationalen Gericht anzuklagen.
In einem Dokument haben prominente Rechtsanwälte von Anwaltskanzleien und Menschenrechtsorganisationen in Großbritannien und Kanada Einspruch erhoben, gegen die Ablehnung der Forderung, dass Chinkin durch die UN disqualifiziert wird, weil sie im Januar Israel verurteiltehat in der gleichen Causa, welche die Kommission unparteiisch untersuchen sollte.
Anfang Mai ist UN Watch, eine in Genf befindliche NGO, vor einer UNO Kommission aufgetreten um den Präsidenten dieser Kommission und andere ihrer Mitglieder dazu zu bewegen Chinkin zu disqualifizieren, in dem sie sich auf „das Prinzip der Unparteilichkeit, welches Goldstone versprochen hat zu wahren“ und die Bedingungen „der Moral, der Logik und des internationalen Rechts eines ordentlichen Prozesses“. Trotzdem UN Watch weitere Einsprüche im Juli und August tätigte brauchte die vom südafrikanischen Richter Goldstone geleitete Kommission drei Monate um zu antworten und summarisch die Petition abzulehnen, ohne auf deren Argumente einzugehen. (http://www.thejc.com)

In einem Interview, das im August in Business Day in Südafrika erschien gab Goldstone zu, dass “Wenn dies eine gerichtliche Untersuchung wäre, dann wäre der (von Chinkin) unterzeichnete Brief ein Grund zur Disqualifizierung.” Das implizite Argument von Goldstone ist, dass eine internationale Untersuchungskommission irgendwie ausgenommen ist von dem Gebot der Unparteilichkeit. Doch dies widerspricht seinen wiederholten Versprechungen, dass das Kennzeichen seiner Untersuchung – anders als das ursprünglich einseitige Mandat des UNO Menschenrechtsrates – Unparteilichkeit sein würde. Dies widersetzt sich der Logik, der Moral und des etablierten internationalen Rechts, wie in der Eingabe von UN Watch dokumentiert.

Gleichzeitig macht das stillschweigende Eingeständnis von Goldstone, dass sein Bericht ein Produkt von etwas anderem als einer unparteiischen Kommission ist, die rechtliche Möglichkeit, dass irgendein Gericht oder Staatsanwalt diesem Bericht ein Gewicht oder Glaubwürdigkeit zubilligt, fragwürdig.

Abgesehen von Chinkin, haben die anderen drei Mitglieder der Kommission – Goldstone, Hina Jilani und Col. Desmond Travers – ebenfalls israelische Schuld impliziert, bevor sie irgendeinen Beweis sahen, als sie im März erklärten, dass „Die Ereignisse in Gaza haben uns bis in die Grundfesten erschüttert“. Niemand hat jemals bestritten, dass der Menschenrechtsrat der UN mit Absicht Personen ausgewählt hat, die sich ihre Meinung schon vornherein bildeten – nicht nur das Israel schuldig ist, sondern auch, dass ein demokratischer Staat mit einem mangelhaften jedoch respektierten Rechtssystem gleich oder noch schlimmer als eine Terrorgruppe beurteilt werden sollte. Solche moralische Gleichsetzung kennzeichnet auch die Blitzkampagne von Human Rights Watch, die verlangt, dass die westlichen Staaten die arabische Kampagne unterstützten, den Goldstone Bericht zu einer Anklageerhebung beim International Criminal Court (ICC) zu verwenden.

HRW hat in einem an die EU und das südafrikanische Aussenministerium gerichteten offenen Brief Israel und Hamas“ – ohne eine Miene zu verziehen – vorgeworfen „poor records“ zu haben, um gründliche und unparteiische Untersuchungen über angebliche ernste Verletzungen der Kriegsgesetze“ zu bewerkstelligen.

Der Vergleich ist sowohl dem Maßstab als auch dem Prinzip nach pervers: Zivilisten während eines Kampfes zu töten ist für Israel, die USA und andere Nato Alliierte eine nicht beabsichtigte Tragödie des Kriegs, die sie verhindern wollen; für Hamas, HizbAllah oder Al-Kaida ist es ein Triumph der ihre Existenzberechtigung und Modus operandi verkörpert. Den Unterschied zu verwischen ist moralische Blindheit, Unfug oder böser Vorsatz. Und Appelle, die vorgeben, dass terroristische Gruppen unabhängige Gerichtsinstanzen haben, die fähig wären „Rechtsverletzungen“ festzustellen – Rechtsverletzungen die logisch für diese Gruppen gar nicht existieren, da sie alle westlichen oder israelische Zivilisten als legitime Ziele erachten – sind einfach unsinnig.

13 Kommentare

  1. Nein Koshiro, sie fälschen die Aussage dieser britischen und kanadischen Juristen. Das kann jeder feststellen, der englisch lesen kann.
    Die Untersuchungen der israelischen Armee, der unabhängigen Kommissionen, wie z.B.  derjenigen, die sich mit der Abschlachtung von Menschen in Sabra und Shatila in Beirut befaßte und die Urteile des Obersten Gerichts sind – ob Koshiro und seinesgleichen das anerkennen oder nicht – beispielhaft.
    Koshiro schreibt: „Ich habe Sie nicht gefragt, ob Sie sich von einer “Schreibweise” distanzieren, sondern von diesen persönlichen Beleidigungen. Wenn Sie das nicht wollen, sondern im Gegenteil noch nachtreten, indem Sie mir unterstellen, ich würde mich selber beschimpfen, dann eben nicht.“
    Wieder eine typische Fälschung meiner Aussage von Koshiro, denn ich schrieb : „Ich pflege nicht in diesem Stil zu schreiben. Ich könnte auch fragen cui bono? Wem nützen solche Beschimpfungen und zum Schluss kommen, dass sie dem Angegriffenen nützen. Ich habe mich bereits in der Vergangenheit auf Hagalil von solcher Schreibweise distanziert, bin aber kein Oberlehrer und muss das nicht tun immer wieder tun, die Leser können sich darüber selbst ein Bild machen.“
    Muss ich Ihnen Koshiro eine Lektion erteilen, wie ein Konjuktiv gebraucht wird?  Ich schrieb „Ich könnte auch fragen“. Wenn ich hätte behaupten wollen, dass ich Sie verdächtige, diese Beleidigungen selbst geschrieben zu haben, dann hätte ich kein Konjunktiv verwendet. Damit Klarheit herrscht, es ist mir schnurzegal, wer diese Beleidigung geschrieben hat. Ich denke, damit hat er/sie der Sache der er vorgibt dienen zu wollen, keinen guten Dienst geleistet.
    Und Koshiro, ich habe nur auf Ihre Frage reagiert: „Wenn Sie es sind, der hier unter anderem Namen mit Verleumdungen und Beleidigungen nachtritt, dann machen Sie das doch bitte direkt.“
    Also bitte nicht den Spieß umdrehen.
     
     
     
     
     
     

  2. Die Entgegnung dieser Leute auf die – leider nicht zu leugnende – Tatsache, daß sich der Brief eben nicht auf ius in bello bezogen hat, läßt sich wie folgt zusammenfassen: „Ja, aber was Sie da schreiben, zeigt, daß Sie trotzdem voreingenommen sind.“
    Das kann man natürlich behaupten. Aber dabei bleibt es auch. Und wenn Sie behaupten, die Dame sei schon vor der Untersuchung zu einem Urteil gekommen, dann ist und bleibt das falsch. Weil, und das streitet die Entgegnung der „50“ ja gar nicht ab, es in der Untersuchung um etwas anderes ging.
    Ein wenig selbstironisch wird es, wenn Sie dann schreiben, daß Israel ja selber viele Untersuchungen durchführt. Diese Untersuchungen, welche die IDF an sich selbst vornimmt, sind dann Ihrer Logik zufolge nicht voreingenommen? Das läßt mich doch milde lächeln.

    P.S.: Ich habe Sie nicht gefragt, ob Sie sich von einer „Schreibweise“ distanzieren, sondern von diesen persönlichen Beleidigungen. Wenn Sie das nicht wollen, sondern im Gegenteil noch nachtreten, indem Sie mir unterstellen, ich würde mich selber beschimpfen, dann eben nicht.

  3. Fangen wir beim Schluss an. Ich pflege nicht in diesem Stil zu schreiben. Ich könnte auch fragen cui bono? Wem nützen solche Beschimpfungen und zum Schluss kommen, dass sie dem Angegriffenen nützen. Ich habe mich bereits in der Vergangenheit auf Hagalil von solcher Schreibweise distanziert, bin aber kein Oberlehrer und muss das nicht tun immer wieder tun, die Leser können sich darüber selbst ein Bild machen. Ich denke auch, dass die Moderatoren, bei solchen persönlichen Beleidigungen von ihrem Recht Gebrauch machen könnten, diesen Beitrag zurückzuweisen.

    Ius ad bellum.oder Ius in bello. Dazu hat UN Watch ausreichend Stellung genommen.
    Hier der relevante Teil, den ich nicht übersetze:
    Die 50 Anwälte und Rechtswissenschaftler wenden sich an Prof Chinkin:
    “When you were asked about this during a May 2009 meeting with Geneva NGOs, you denied that your impartiality was compromised, saying that your Sunday Times letter only addressed jus ad bellum, and not jus in bello. (Audio recording at http://www.youtube.com/watch?v=BfiHbvTpmKQ.)
    However, your letter to The Sunday Times was not limited to Israel’s decision to conduct a military operation in Gaza. It also expressed the categorical view that the Palestinians killed in the operation were “mostly civilians”, that humanitarian relief was blockaded by Israel, and that the operation was contrary to international humanitarian and human rights law. It concluded that “the manner and scale of [Israel’s] operations in Gaza amount to an act of aggression and is contrary to international law”.
    All these issues clearly bear on the fact-finding mission in which you are engaged. As you know, all are disputed. As a professor of international law at the London School of Economics, you must recognize that your actions have given rise to a reasonable apprehension of bias. As colleagues in the law and academia, each of us committed to fairness and the principle that justice must be seen to be done, we are disappointed that you have refused to step down. Your continued participation necessarily compromises the integrity of this inquiry and its report.”
    Diese Vorwürfe sitzen. Ein Mitglied einer Kommission, der bevor der Untersuchung schon zum Urteil kommt, ist nicht unparteiisch.
    Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob der Leserbrief nur von ihr allein oder auch von anderen unterzeichnet wurde. Von einem Richter oder Untersuchungskommissionsmitglied erwartet man nicht vor der Verhandlung bzw. vor der Untersuchung schon zu wissen was die Verhandlung bew. Untersuchung ergeben wird.
    Das Koshiro mag in vielen arabischen und in einigem muslimischen Ländern der Brauch sein, auch war das so bei der Rechtssprechung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft bzw. im “realen Sozialismus”, Doch in Demokratien und auch in der UNO bekennt man sich zum von mir genannten. Prinzip der Unparteilichkeit. Das hat nichts mit der politischen Meinung des Richters oder des Kommissionsmitglied zu tun, sondern ist ein Prinzip der Rechtssprechung..

    Koshiro, bislang hat Israel viele Vorwürfe, durch Gerichte bwz. durch Kommissionen untersuchen lassen und siehe da, die Israelbasher pflücken sich das heraus was in ihren Kram passt. Ein gutes Beispiel ist Sabra und Shatila. Da wurde dann festgestellt – ich verkürze es – was Ariel Sharon hätte wissen müssen/können. Es waren aber israelischen Soldaten, die darauf hinwiesen und es gab in Tel Aviv eine Protestkundgebung mit 100.000 Teilnehmern. Doch die Verleumdung, dass IDF diese Gräueltaten begangen hat bleibt eine Verleumdung. Die dort geschlachtet haben waren maronitische Katholiken. Und das war nicht die erste Gräueltat in diesem Lager oder im Libanon.
     

    Über “Operation Cast Lead and the Ethics of Just War“ hat Prof. Asa Kasher ein ausgezeichnete Essay geschrieben, dass ich allen empfehle, die sich mit dem Thema beschäftigen.
    http://www.azure.co.il/article.php?id=502
    Im Vorwort las ich den Satz, der mir oft einfällt, wenn ich Israel bashende Texte lese:
    ” Though understandable and perhaps inevitable, this heated debate is unfortunately founded, in most cases, on insufficient and flawed information, semantic confusion, and the misuse of moral principles. The main purpose of this article, written by one of Israel’s leading philosophers, is to try to deal with some of these shortcomings. At the very least, it points us toward the proper moral, ethical, and legal standards by which the Gaza operation should be evaluated.”

    Auch Ihnen Koshiro empfehle ich diesen Artikel zu lesen.

     

    Über “
     

  4. Ach, Sie wollen wissen, was an Ihrem Artikel falsch ist. Fangen wir vorne an: Sie behaupten, die UNO beachte ihre eigenen Grundsätze nicht. Welche? Und wo stehen die?
    Ich meine, Sie können schließlich nicht allen Ernstes verlangen, daß jeder, der eine Meinung zum Gaza-Krieg hat, an der Untersuchung nicht teilnehmen darf – auch wenn Sie das später implizit sagen. Jeder, der die ersten paar Monate dieses Jahres nicht in einer Höhle verbracht hat, hat eine Meinung dazu.
    Zweitens geht es in dieser Untersuchung mitnichten um das, worum es in Chinkins „Leserbrief“ ging. In diesem Brief ging es kurz gesagt um das Ius ad bellum. Bei der Untersuchung geht es um Ius in bello. Das sind zwei verschiedene Dinge. Daß die Ereignisse einen erschüttert haben, ist natürlich schon gar kein Grund, die Unparteilichkeit anzuzweifeln. Dann könnte es gar keine Untersuchungen von Kriegsgeschehnissen mehr geben, denn die erschüttern jeden empfindsamen Menschen.
     
    Drittens ist es zumindest unvollständig, es so hinzustellen, als hätte Chinkin hier einen privaten Leserbrief geschrieben – es handelt sich um ein Sammelschreiben, unter das sie, wie viele andere auch, lediglich ihre Unterschrift gesetzt hat.
     
    Viertens mögen Sie recht haben, wenn Sie sagen, daß Israel nicht gezielt Zivilisten angreife – das ist aber unwichtig für die eigentlichen Vorwürfe. Vorgeworfen wird nämlich Israel wie der Hamas gleichermaßen, daß sie bei Untersuchungen eigener potentieller Verfehlungen unzureichenden Maßstäben folgen – und da ist es ohne Belang, ob es wahrscheinlicher um fahrlässige oder um absichtliche Vergehen geht. Es ist auch falsch, wenn sie unterstellen, der Hamas würde die Fähigkeit zu rechtsstaatlichen Untersuchungen zugesprochen. Das Gegenteil ist der Fall.
    P.S.: Wenn Sie es sind, der hier unter anderem Namen mit Verleumdungen und Beleidigungen nachtritt, dann machen Sie das doch bitte direkt. Keine Bange, dafür werden Sie hier nicht moderiert. Falls nicht, dann würde ich Sie bitten, sich von so etwas zu distanzieren.

  5. Die Logik von Koshiro erinnert mich an die alte jüdische Geschichte. Ein Chassid erzählt in der Synagoge, Gott hätte in der Nacht mit seinem Rabbiner gesprochen. Ein Rationalist fragt, von wo willst Du das wissen? Der Chassid: Mein Rabbiner sagte das. Der Rationalist: Vielleicht lügt Dein Rabbiner. Der Chassid: würde Gott mit einem Lügner reden?
    Um es auch Koshiro klar zu machen.  Im Menschenrechtsrat der UNO sind einige Diktaturen maßgeblich vertreten. Wenn wir also deren Beschlüsse anschauen, werden wir feststellen können, dass die meisten dieser Beschlüsse Israel betreffen.  Und in den meisten Fällen haben diese nur eine Funktion, abzulenken vom Scheitern der meisten arabischen Regime.
    Koshiro anstatt solche Diskussionen zu führen, sollten Sie konkret kritisieren, was an meinem Artikel (ich habe die Quellen angegeben) Ihrer Meinung nach falsch ist. Dann können wir darüber diskutieren.
    Doch wenn wir sehen, welche krasse Menschenrechtsverletzungen in arabischen und gewissen muslemischen Ländern die UNO stillschweigend duldet, dann habe die meisten Beschlüsse keine objektive Berechtigung.
    Ein konkretes Beispiel: Jedes Jahr feiert die UNO den Tag der unveräußerlichen Rechte der Palästinenser.  Doch die UNO sagt – meines Wissens nach – kein Wort, wenn Araber, deren Groß oder Urgroßeltern in den Libanon flüchteten, in diesem Staat diskriminiert werden. Andererseits aber erkennt die UNO nur bei Palästinensern an, dass der Flüchtlingsstatus vererbbar ist.
     

  6. Ich befürworte nichts dergleichen. Aber daß in Bezug auf Israel diskriminiert wird, ist natürlich offensichtlich. Soviele Verstöße gegen internationales Recht würde man keinem anderen Staat durchgehen lassen – es sei denn, einem permanenten Sicherheitsratmitglied, das per Veto seinen eigenen Hals aus der Schlinge ziehen kann.

  7. Koshiro befürwortet also die Diskriminierung des jüdischen Staates.
    Nun habe ich natürlich nicht gefordert, dass die UNO die schon in der Bibel festgelegten Prinzipien des Rechts anerkennt, aber wenn sie einen Maßstab für Israel und einen anderen für andere Staaten hat, dann verletzt sie ja ihre eigenen deklarierten Prinzipien.

  8. Schon in der Bibel festgelegte Rechtsgrundsätze lässt die UNO wenn es darum geht Israel zu verurteilen nicht gelten.
    Das wäre ja auch noch schöner.
     
    Der Vergleich ist sowohl dem Maßstab als auch dem Prinzip nach pervers
    Das mit dem Maßstab stimmt allerdings. Nicht so, wie Sie das meinen. Aber es stimmt.

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