Der Antisemit Ernst Zündel wurde heute vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt...
Dem 67-jährigen Zündel wurde vorgeworfen, über seine Internet-Homepage und mit Hilfe von Rundbriefen die "Auschwitz-Lüge" verbreitet zu haben, bei der der Massenmord an den Juden im Nationalsozialismus geleugnet wird.
Einen ersten Prozess gegen Zündel hatte das Landgericht Mannheim im November 2005 eröffnet, nachdem der Angeklagte im Frühjahr des selben Jahres von Kanada nach Deutschland ausgeliefert wurde.
Seit der Neuauflage des Verfahrens im Februar 2006 provozierten Zuschauer und Anwälte aus der rechten Szene immer wieder Eklats. Unter anderem versuchten die Verteidiger Zündels, durch zahlreiche "Beweisanträge", das Verfahren mehr und mehr in die Länge zu ziehen. Daraufhin wurde die Wahlverteidigerin Sylvia Stolz wegen "prozessfremden Verhaltens", des Verdachts der versuchten Strafvereitelung zugunsten des Angeklagten und wegen fortwährender Leugnung des Holocaust bei Rede im Gerichtssaal, vom Verfahren ausgeschlossen. Die Beschwerde gegen diesen Ausschluss spickte die Rechtsanwältin mit Zitaten aus Adolf Hitlers "Mein Kampf", Drohungen gegen das Gericht und unterschrieb sie mit "Heil Hitler".
Nicht nur wegen ihres Verhaltens im Zündel-Prozess, sondern auch wegen ihren "Beweisanträgen" bei Strafverfahren gegen andere Holocaustleugner, wird sich die Rechtsanwältin aus dem bayerischen Ebersberg, demnächst vor Gericht verantworten müssen.
Vor der Urteilsverkündung:
Prozess bizarr
Die Anklage fordert fünf Jahre Haft für den Holocaust-Leugner Ernst Zündel. Sein Verteidiger meint, Zündel könne nichts geleugnet haben, weil er immer geglaubt habe, was er sagte...