-- Schwerpunkt: Europa und die Welt
Judentum und Israel
haGalil onLine - http://www.hagalil.com

haGalil online

Krieg gegen Terror: Die Schweiz stellt sich gegen Menschenrechte und Antifolter-Konvention

Seit Dezember 2005 sitzt Mehmet Esiyok, ehemaliges hochrangiges Kader der PKK in Auslieferungshaft. Der bisherige Verfahrensverlauf zeigt eine Praxisänderung der Schweizer Regierung, die die Positionen von NGOs im Menschenrechts- und Antifolter-Bereich massiv untergraben. Neu wird diese Politik auch vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten getragen...

Gruppe augenauf, Zürich

Mehmet Esiyok schloss sich 1989 im Alter von 23 Jahren, kurz vor Abschluss seines Studiums, der PKK an. 1994 wurde er ins Zentralkomitee der PKK gewählt. Seit Ende der 90er Jahre setzte er sich für den Waffenstillstand und eine politische Lösung der Kurdenfrage in der Türkei ein. Im November 2003 wurde er an der Gründungsversammlung in den Vorstand des Kongra-Gel, der Nachfolgeorganisation der PKK, gewählt.

Am 15. Dezember 2005 flüchtete Mehmet Esiyok unter falscher Identität mit gefälschten Papieren von Moskau kommend in die Schweiz. Am Flughafen Zürich-Kloten stellte er ein Asylgesuch. Seit dem Jahr 2000 ersuchte Interpol Ankara die Schweiz mehrfach um Verhaftung von Mehmet Esiyok. Gestützt auf eine Haftanordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) wurde er am 20. Dezember 2005 am Flughafen Zürich-Kloten verhaftet und befindet sich seither in Auslieferungshaft.

Stand der juristischen Verfahren

Am 26. und 30. Januar 2006 ersuchte die türkische Botschaft in Bern die Schweiz formell um Auslieferung von Mehmet Esiyok. Dem türkischen Auslieferungsbegehren liegen insgesamt fünf Anklagen an zwei türkische Gerichte zugrunde. In diesen Anklageschriften werden Mehmet Esiyok insgesamt 31 einzelne Straftaten vorgeworfen, die sich auf den Zeitraum zwischen 1990 und 2005 beziehen.

Auf der Grundlage diplomatischer Zusicherungen, auf die noch näher eingegangen wird, bewilligte das Bundesamt für Justiz mit dem Entscheid vom 29. August 2006 die Auslieferung von Mehmet Esiyok an die Türkei für einen einzigen Anklagesachverhalt und lehnte das Auslieferungsersuchen für alle übrigen Anklagepunkte ab. Die Auslieferung wurde unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines rechtskräftigen ablehnenden Asylentscheids bewilligt.

Gegen diesen Auslieferungsentscheid hat Mehmet Esiyok Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht erhoben. Dort ist das Beschwerdeverfahren zurzeit noch hängig. Ebenfalls noch ausstehend ist der Entscheid des Bundesgerichts über die Einsprache des politischen Delikts. In Anwendung von Art. 1 F lit. b der Genfer Flüchtlingskonvention lehnte das Bundesamt für Migration mit dem Entscheid vom 14. November 2006 das Asylgesuch von Mehmet Esiyok ab, indem es ihn aus der Flüchtlingseigenschaft ausschloss. Gleichzeitig entschied es, dass die Wegweisung von Mehmet Esiyok in die Türkei in Anbetracht der im Auslieferungsverfahren von der türkischen Botschaft abgegebenen diplomatischen Zusicherungen völkerrechtlich zulässig sei. Es ordnete deshalb den Vollzug der Wegweisung im Rahmen der Auslieferung von Mehmet Esiyok an die Türkei an.

Dagegen wird Mehmet Esiyok heute fristgerecht Beschwerde bei der Schweizerischen Asylrekurskommission einreichen.

Beurteilung der bisherigen Entscheide

Die bisher gefällten Entscheide stellen in zweifacher Hinsicht einen radikalen Paradigmawechsel dar. Zum einen widerspricht die Schweiz der bisher immer öffentlich vertretenen Position, dass diplomatische Zusicherungen kein brauchbares Mittel zur Verhinderung von Folter und Misshandlung sind. Darauf wird weiter unten noch ausführlicher eingegangen.

Zum andern ist der Ausschluss aus der Flüchtlingseigenschaft allein aufgrund von Mitgliedschaft und Rang in der PKK in der Schweizer Asylpraxis ein Novum. Derartige Ausschlüsse wurden bisher immer mit Anschuldigungen von konkret begangenen Taten begründet. Mit dem jetzigen Entscheid wird die türkische Sichtweise der PKK als rein terroristischer Organisation vollumfänglich und kritiklos übernommen. Wenn hochrangigen Mitgliedern der PKK, die im diplomatischen und politischen Bereich eingesetzt wurden, die Flüchtlingseigenschaft
abgesprochen wird, wird die offensichtliche politische Dimension dieses Konfliktes ignoriert und der gesamten Organisation werden rein verbrecherische Motive attestiert.

Politische Beurteilung

Die bisherigen Entscheide des Bundesamtes für Justiz und des Bundesamtes für Migration (BFM), die bezüglich der Einschätzung der diplomatischen Zusicherungen auch vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gestützt wird, lassen nur eine Interpretation zu: Es wurde ein politischer Entscheid gefällt, versuchsweise Auslieferungen von Mitgliedern der in der Türkei verbotenen Organisationen durchzuführen.

Danach wurden Begründungen für diesen Entscheid zusammengebastelt. Die Folgen sind verschiedentlich sichtbar. Zuerst zu den Begründungen der behördlichen Entscheide:

- Die Tatsache, dass die Türkische Botschaft erst im dritten Anlauf eine für das EDA befriedigende diplomatische Zusicherung abgegeben hat, wird positiv bewertet. Dies zeige den „ernsthaften Willen zur Einhaltung“.

- Die Türkei führt 30 vorgeworfene Straftaten an, aufgrund derer die Auslieferung erfolgen soll. 26 davon sind so allgemein beschrieben, dass nicht festgestellt werden kann, um was für ein Delikt es sich überhaupt konkret handelt. Ausser einem Vorwurf gelten die übrigen als verjährt. Trotz diesem wirren Sammelsurium wird ausgeschlossen, dass die Türkei eine politische Motivation haben könnte, die zum Auslieferungsbegehren geführt hat.

- Auch der Tatsache, dass in einem Fall eine Einvernahme unter Zwang erwähnt wird stärkt die Glaubwürdigkeit der Türkei, ist aber kein Indiz für eine potentielle Gefährdung nach Auslieferung.

- Auch dass andere Europäische Länder Auslieferungen in ähnlichen Fällen immer verweigert haben, lässt sich positiv darstellen: Es ist kein Fall bekannt, bei dem solche Zusicherungen missachtet wurden. Dazu hatte die Türkei ja auch keine Gelegenheit.

Dass nicht neutrale Erwägungen zu den Entscheiden geführt haben, sondern das Prozedere umgekehrt lieft, zeigen noch deutlicher die Auslassungen:

- Auf ein offizielles Monitoring wird verzichtet. Laut der Direktion für Völkerrecht, die an der Ausarbeitung der diplomatischen Zusagen beteiligt war, wurde kein Einverständnis für ein Monitoring verlangt, weil bekannt war, dass die Türkei nicht zustimmen würde. Die Zusicherungen wurden der Bereitschaft der Türkei angepasst, gewisse Bedingungen zuzulassen.

- Das ganze Prozedere der EU-Annäherung soll eine zusätzliche Garantie sein, dass die Türkei die Zusicherungen einhalten wird. Dass dieses Land aber unter gewissen Umständen bereit ist, Sanktionen der EU in Kauf zu nehmen, scheint im EDA nicht bekannt zu sein.

- Mit keinem Wort wird erwogen, ob sich die politische Situation in der Türkei, zB. bei einer Verzögerung der EU-Integration, so ändern könnte, dass den eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr nachgelebt wird.

- Vollkommen unter den Tisch gewischt wird die Tatsache, dass diplomatische Zusicherungen dieser Art generell sehr umstritten sind. Eine ganze Reihe internationaler Menschenrechtsinstitutionen haben sich allein dieses Jahr explizit gegen die Anwendung dieses Mittels ausgesprochen. Obwohl dies der Politischen Abteilung 4 des EDA, die sich unter anderem mit Menschenrechtsfragen befasst, bekannt ist, scheint diese Tatsache keine Erwähnung Wert zu sein. Zu diesem zentralen Punkt weiter unten mehr.

Diese Beispiele zeigen: Um den neuen politischen Entscheid durchzuführen wird einfach alles nach Gusto zurechtgebogen oder ignoriert.

Diplomatische Zusicherungen zum Schutz gegen Folter und Misshandlung

Es gibt eine Tendenz, mit diesen Zusicherungen Auslieferungen von Terrorverdächtigen oder Staatsfeinden an Staaten zu ermöglichen, die bekanntermassen systematisch oder sporadisch Folter und Misshandlungen einsetzen oder zulassen. Diese Praxis wird weitherum massiv kritisiert, unter anderem von Amnesty International, Human Rights Watch, dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und dem Hochkommissar für Menschenrechte des Europarates. Diese alle rufen dazu auf, keine Auslieferungen aufgrund solcher Zusicherungen durchzuführen.

Wir empfehlen zu diesem Thema die Lektüre von Human Rights Watch, "Diplomatische Zusicherungen" gegen Folter – Fragen und Antworten.

Normalerweise bestreiten Staaten, dass sie Folter anwenden. Dies nachzuweisen ist jedoch je nach angewandter Methode nicht einfach. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Opfer nach Erleiden der Folter dies mitteilen. Erstens stehen sie selbst noch unter Drohung weiterer Folter, oder es wird mit Misshandlung von Familienmitgliedern und Freunden gedroht. Durch Kontrollbesuche können sich Angehörige sogar einer erhöhten Gefahr von Repressalien aussetzen. Die Zusicherungen sind auch nicht rechtlich bindend, es kann nicht rechtlich gegen einen Bruch der Zusicherung vorgegangen werden. Auch ein Monitoring des Entsendestaates wird als überaus problematisch angesehen, da dieser Staat genauso wenig Interesse daran hat
festzustellen, dass er eine Person der Folter ausgeliefert hat.

Folgen dieses Vorgehens

Zwei Fragen stehen im Zusammenhang dieses Verfahrens zentral im Raum.
1. Welchen Stellenwert haben Konventionen zum Schutz der persönlichen Unversehrtheit im Rahmen der Terrorismus-Bekämpfung?
2. Werden diplomatische Zusicherungen das übliche Mittel, um Auslieferungen unter Umgehung des absoluten Schutzes vor Folter und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung trotzdem in Staaten durchzuführen, die die Einhaltung der Menschenrechte nicht gewährleisten?

Mit ihrem Vorgehen bezieht die Schweiz in beiden Fragen klar Position für eine Abschwächung der entsprechenden Verpflichtungen, jedes Individuum vor Folter und Misshandlung zu schützen. Sie setzt damit nicht nur ihren eigenen Ruf aufs Spiel, sondern untergräbt aktiv die Positionen der genannten internationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Zur Dokumentation dieser Problematik haben wir die Erlaubnis erhalten, den soeben veröffentlichten offenen Brief von Human Rights Watch an den Bundesrat dieser Pressemappe beizulegen. Dieser belegt eindrücklich, welche Irritation das fragliche Vorgehen der Schweiz auslöst. Der offene Brief ist befindet sich auf der Website von HRW.

augenauf fordert eine Revision der getroffenen Entscheide und Einschätzungen

Aus obgenannten Gründen fordern wir dringend dazu auf, den eingeschlagenen Weg nochmals zu überdenken. Auch wenn das gewählte Vorgehen eventuell vom Bundesgericht oder spätestens von internationalen Gremien (UN-Komitee gegen Folter, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) korrigiert wird, entspricht das Vorgehen weder den eingegangenen internationalen Verpflichtungen, noch der Vorbildfunktion, die immer öffentlich vertreten wird.

Weitere Informationen und Kontakt:
http://www.augenauf.ch

Category: Schweiz
Posted 12/17/06 by: admin

Comments

wrote:
Terror darf sich einfach nicht auszahlen und sollte wo auch immer, mit aller Härte bekämpft werden.
Ich hoffe das die Schweiz das genauso sieht und diesen Terroristen ausliefert, damit dieser nie wieder das Tageslicht erblickt !

Gruss Ömer Celik
12/18/06 11:40:26

wrote:
Es ist schon pervers wie Terrororganisationen verharmlost werden. Die PKK ist nicht nur von der Türkei sondern auch von der EU und den USA als terroristische Vereinigung eingestuft,dies gilt für ALLE Unterorganisationen der PKK. Es ist daher schwachsinnig zu argumentieren, dass jemand nicht Mitglied im bewaffneten Arm der PKK ist.Nach dieser schwachsinnigen Logik wäre Adolf Hitler ja auch kein Massenmörder,er hat ja nie selbst Hand angelegt! Also sofortige Auslieferung jeglicher Mitglieder von Terrororganisationen! Es kann nicht sein, das man Menschenrechte einfordert (Asyl),zuvor aber durch Terror Menschenrechte verletzt!!!
12/18/06 12:24:52

wrote:
Die Türkei hat kein recht einfach leute herzuholen und sie zu verklagen. Sogar wenn sie sich politisch und demokratisch für die kurdische Frage einsetzten werden sie verklagt.
Wer hier die Terroristen und verletzter der Menschenrechte sind das ist eindeutig klar unzwar der Türkische Staat.
Und über die Pkk wirde ein neues verfahren sowohl ind der USA und in der EU stattfinden das sie von der Terrorliste gestrichen werden.
Das Türkische Millitär müsste nach Menschenrechten als Terroristisch eingestuft werden.
12/18/06 14:33:26

Add Comments








- - -