Bis heute weigert sich der deutsche Staat, den Überlebenden des Massakers von Distomo, bei dem am 10. Juni 1944 218 Zivilisten von der SS ermordet wurden, Entschädigungen zu zahlen, obwohl das oberste griechische Gericht die Bundesrepublik dazu im Jahre 2000 rechtskräftig verurteilt hat. Am Donnerstag voriger Woche entschied das Kassationsgericht in Rom, dass sich Deutschland in Entschädigungsfragen nicht auf die Staatenimmunität berufen darf, und bestätigte damit das griechische Urteil. Einer der Kläger in Rom war Argyris Sfountouris, der das Massaker von Distomo überlebte. Er wird vom Hamburger Rechtsanwalt Martin Klingner vertreten...
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