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Fremdverschulden nicht ausgeschlossen

Ein Tod, der wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Schiller-Institut Lyndon LaRouches steht, beschäftigt das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte...

Von Anna Blume

Vor etwas mehr als drei Jahren wurde der britische Student Jeremiah Duggan auf einer Bundesstraße in der Nähe von Wiesbaden tot aufgefunden. Nach Auffassung der Polizei wäre der 22-jährige in freiverantwortlicher suizidaler Absicht auf die Schnellstraße gerannt, hätte sich dort vor ein Auto geworfen und sei von einem weiteren überrollt worden. Dies habe zu seinem Tod geführt. Da der Ermittlungsführer der Polizei ein Fremdverschulden noch am Unfallort ausschloss, wurden keine weiteren Untersuchungen angestellt. Auch die von der Ärztin, welche zur Feststellung des Todes hinzugezogen wurde, empfohlene Obduktion, unterblieb. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren bereits zwei Monate später ein, obwohl die Mutter Jeremiahs, Erica Duggan, bereits sehr früh der Polizei erhebliche Zweifel an einem Selbstmord ihres Sohnes vortrug.

In den wenigen Tagen, die sich Jeremiah in Deutschland befand, nahm er erstmalig an einem Seminar des Schiller-Institutes in Wiesbaden teil. Das Schiller- Institut gehört zusammen mit der Partei Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) und diversen Publikationen zu den deutschen Ablegern des La- Rouche Netzwerks, einer charismatischen Sekte die antisemitische und rechtsextreme Ideologien (1) vertritt.

Nur wenige Stunden vor seinem Tode erhielten seine Mutter und seine Lebensgefährtin Anrufe von ihm, in denen er sie verängstigt bat, ihn vom Seminar wegzuholen. Trotzdem wurden keine ernsthaften Ermittlungen bei Angehörigen des Schiller-Institutes und den TeilnehmerInnen des Seminars unternommen. Bis heute ist ungeklärt, was Jeremiah in den wenigen Tagen beim Schiller-Institut in Wiesbaden widerfahren ist, wie er am Morgen des 27. März 2003 auf die Bundesstraße bei Wiesbaden gelangte und was dort geschah.

Eins jedoch ist klar. So wie Polizei und Staatsanwaltschaft das Geschehen darstellen, war es nicht. Das belegen diverse deutsch- und englischsprachige Gutachten von Sachverständigen, die der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main vorgelegt wurden. In diesen wird beispielsweise thematisiert, dass auf den Fotos von den beiden am angeblichen Selbstmord Jeremiahs beteiligten Autos weder Blut, noch Haare oder andere Körperspuren zu finden sind. Wenn jedoch eine Person so stark von einem Auto getroffen wird, dass diese noch am Unfallort stirbt, sollte es so etwas geben. Auch befinden sich keine Reifen oder Überrollspuren auf Jeremiahs Körper, obwohl er von einem Auto überrollt worden sein soll.

Dennoch weigerten sich Gericht und Staatsanwaltschaft, das Verfahren wieder zu eröffnen.
Sie lehnten das von Erica Duggan angestrebte Klageerzwingungsverfahren mit der Begründung ab, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass Jeremiah nicht aus eigenem freien Entschluss vor ein Auto gelaufen sei und dass auch weitere Ermittlungen zu keinem anderen Ergebnis als dem bisherigen führen könnten. Nach Aussagen Erica Duggans und ihrer AnwältInnen würde damit ein mögliches Beweisergebnis in unzulässiger Weise vorweg genommen und andere Möglichkeiten als Todesursache nicht ernsthaft in Betracht gezogen. Aus diesem Grund haben sie beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Erica Duggan erhofft sich von der Verfassungsbeschwerde eine Entscheidung, die den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt aufhebt und zu neuen, ernsthaften Ermittlungen über die genauen Todesursachen, die Verantwortlichen und einen Zusammenhang zum Schiller-Institut führt. Einer ihrer RechtsanwältInnen, Nicolas Becker, schätzt die Erfolgschancen als gut ein. Jedoch geht er davon aus, dass der Fall eher beim EGMR als beim Verfassungsgericht Gehör finden wird, da er für das BVG Neuland darstellt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber bereits in vergleichbaren Fällen verschiedene europäische Staaten wegen der Verletzung von Menschenrechten, insbesondere der Artikel 2 (Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit) und Artikel 3 (Folterverbot) der Menschenrechtskonvention, verurteilt hat.

Weitere Informationen zum Fall unter: www.justiceforjeremiah.com

Dieser Artikel erschien zuerst in: Huch! Zeitung der studentischen Selbstverwaltung, HU Berlin

Anmerkung:
(1) Charismatische Sekte mit antisemitischer und rechtsextremer Ideologie Bei dem international agierenden Netzwerk Lyndon LaRouches handelt es sich um eine charismatische Sekte: Sehr schnell werden die neugewonnenen Mitglieder aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und von diesem isoliert. Der nun folgende regelmäßige Wechsel des Wohn- und Lebensortes soll verhindern, dass sie sich ein neues aufbauen können. Ihr Leben ist geprägt von Indoktrination und Gehirnwäsche durch die ständigen Schulungen und Aktionen mit anderen Mitgliedern. Wollen sie dieses Netzwerk verlassen, so drohen psychischer Terror, Gewalt und seltsam anmutende "Selbstmorde". Nach den Vorstellungen La Rouches und seiner Jünger ist die Welt dem Untergang geweiht. Nur LaRouche hat den Masterplan dies zu verhindern, weswegen er von verschiedenster Seite bekämpft würde. Auch stehe die Weltwirtschaft kurz vor dem Zusammenbruch. Die Schuld hierfür sei bei gewissen Londoner Privatbanken und einigen Familien aus den USA zu suchen. Immer wieder wird von den Juden hinter Hitler und den jüdischen Interessen an diversen Wirtschaftskrisen gefaselt. Doch nicht nur Antisemitismus, auch Geschichtsrevisionismus und ein überaus stark ausgeprägter Nationalismus sind den Worten und Schriften der beiden Gurus dieser Sekte, Lyndon und Helga Zepp-LaRouche, zu entnehmen. Ihre Vorstellungen von Deutschlands Stellung in der Welt knüpft an kaiserzeitliche bzw. nationalsozialistische Großraumkonzepte an. Auch sehen sie den Nationalsozialismus lediglich als das Ergebnis einer Weltwirtschaftskrise an.

Category: General
Posted 12/18/06 by: admin

Comments

wrote:
"Charismatische Sekte"??
Weder sind LaRouche und seine deutsche Frau Helga Zepp-LaRouche Personen mit einer besonderen Ausstrahlung (="charismatisch") noch gehört die LaRouche-Organisation zur christlichen, tw. auch fundamentalistischen sog. Charismatischen Bewegung.
Meiner Einschätzung nach ist es eine fanatische Polit-Gruppe mit einem eigenen Geheimdienst (EIR).
12/18/06 19:49:30

wrote:
Wenn also diese beiden Tat-Fahrzeuge nicht in Betracht kommen und auf dem Koerper der getoeteten Person keine entsprechenden Spuren vorhanden sind, kann es auch kein Dritt-Fahrzeug gewesen sein.
Alles andere ist unklar.
Ich wuerde auch keinem jungen Burschen raten, als verdeckter Ermittler auf eigene Faust und ohne staendige Begleitung / Bewachung mit direkter Eingreifgruppe der Polizei in solche Vereinigungen zu gehen.
Habe davon vorher noch niemals etwas gehoert.
Ich halte den Begriff "charismat. Sekte" ebenfalls fuer verkehrt.
Die Weltwirtschaftskrise vor Beginn der Diktatur ab 1933 ist wohl kein Geheimnis. (Autobahnbau). Das darauf auch Kriegsfahrzeuge rollten, ist ebenso wahr.
Wenn also die LaRouche-Gruppe genannt Schiller-Institut als Ursache fuer diesen Tod in Frage kommt, kann wohl nur eine europaweite Ermittlung Aufklaerung darueber bringen.
12/19/06 08:49:14

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