Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Mittwoch das Verbot der Neonazi-Aufmärsche zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel für rechtmäßig erklärt. Ob allerdings nie wieder eine Heß-Demo der Neonazis in Wunsiedel stattfindet, muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden...
redok v. 25.06.2008
Mit seiner
Entscheidung erklärte das BVerwG zum einen den im Jahr 2005 in das Strafgesetz eingefügten §130 Abs.4 als verfassungsgemäß, zum andern entschied das Gericht, das die Neonazi-Demo in Wunsiedel rechtmäßig aufgrund dieses Gesetzes verboten wurde. Die Neonazi-Legende vom "Friedensflieger Heß" diene dazu, "das nationalsozialistische System insgesamt als friedenswillig" hinzustellen. Es dränge sich auf, dass "die Glorifizierung der Person Rudolf Heß als Billigung des nationalsozialistischen Regimes in allen seinen Erscheinungsformen und damit auch als Gutheißen der von diesem Regime ausgeübten Gewalt- und Willkürherrschaft" wahrgenommen worden wäre, entschied das Gericht. Als Inhalt der Heß-Demos sah es eine zwar verdeckte, aber "klar erkennbare, einschränkungslose Billigung des nationalsozialistischen Regimes".
Die Neonazis um Rieger hatten schon im Vorfeld angekündigt, zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu gehen. Die Nazi-Demo ist in Wunsiedel für den 16. August angekündigt. Ob die verbleibenden sieben Wochen für das BVerfG reichen, um eine Entscheidung zu treffen, ist nicht sicher. Möglicherweise kann Rieger in diesem Jahr eine einstweilige Anordnung durchsetzen, um trotz des dann noch beim Verfassungsgericht laufenden Verfahrens die Demo legal durchführen zu können.
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