|
hebraeisch / deutsch:
Hebraeische Internetbuchstaben erhalten Sie kostenlos.
Die Haftarah finden Sie bei ORT, London.
Parashath haShawu'a (Wochenabschnitt)
VaJikra
(Leviticus / III. B.M.) 12:1-13:49
Parschath
Tasri'a -
Bevor Sie zu stolz werden

Parashath Tasri'a -
òéøæú úùøô
Kapitel 12.
-12,1- Und der EWIGE redete zu
Moshè: -12,2- Rede zu den Soehnen Israel: Wenn eine Frau empfaengt und ein
maennliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage unrein sein; wie in den
Tagen der Unreinheit ihres Unwohlseins wird sie unrein sein. -12,3- Und am
achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
-12,4- Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung [daheim] bleiben. Nichts
Heiliges soll sie anruehren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis
die Tage ihrer Reinigung erfuellt sind. -12,5- Und wenn sie ein weibliches
Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Unreinheit.
Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheimbleiben.
-12,6- Und wenn die Tage ihrer Reinigung fuer einen Sohn oder eine Tochter
erfuellt sind, soll sie ein einjaehriges Lamm zum Brandopfer bringen und
eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Suendopfer, zum Priester an den
Eingang des Zeltes der Begegnung. -12,7- Und er soll es vor dem EWIGEN
darbringen und Suehnung fuer sie erwirken, und sie wird rein sein vom Fluss
ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebaerenden bei einem maennlichen oder
bei einem weiblichen Kind. -12,8- Und wenn ihre Hand das zu einem Schaf
Ausreichende nicht findet, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben
nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Suendopfer. Und der Priester soll
Suehnung fuer sie erwirken, und sie wird rein sein.
Kapitel 13. -13,9- Wenn ein Aussatzmal an
einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden. -13,10-
Und besieht [ihn] der Priester, und siehe, es ist eine weisse Erhoehung in
der Haut, und sie hat das Haar in weiss verwandelt, und eine Bildung von
[wildem] Fleisch ist in der Erhoehung, -13,11- [dann] ist es ein alter
Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn fuer unrein
erklaeren; er soll ihn nicht einschliessen, denn er ist unrein. -13,12- Wenn
aber der Aussatz in der Haut kraeftig ausbricht und der Aussatz die ganze
Haut dessen, der das Mal hat, bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen
Fuessen, wohin auch die Augen des Priesters sehen, -13,13- und der Priester
besieht [ihn], und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann
soll er [den, der] das Mal [hat], fuer rein erklaeren; hat es sich ganz in
weiss verwandelt, ist er rein.
-13,14- An dem Tag aber, da [wildes] Fleisch an ihm gesehen wird, wird er
unrein sein. -13,15- Und sieht der Priester das [wilde] Fleisch, dann soll
er ihn fuer unrein erklaeren; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es.
-13,16- Wenn aber das [wilde] Fleisch wieder zurueckgeht und in weiss
verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen. -13,17- Und besieht ihn
der Priester, und siehe, das Mal ist in weiss verwandelt, dann soll der
Priester [den, der] das Mal [hat], fuer rein erklaeren: rein ist er.
-13,18- Und wenn [im] Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwuer entsteht und
[wieder] heilt, -13,19- und es entsteht an der Stelle des Geschwuers eine
weisse Erhoehung oder ein weiss-roetlicher Fleck, dann soll er sich dem
Priester zeigen. -13,20- Und besieht [ihn] der Priester, und siehe, der
Fleck erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiss
verwandelt, dann soll der Priester ihn fuer unrein erklaeren: das Mal des
Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwuer ausgebrochen.
-13,21- Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weisses Haar
darin, und der Fleck ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, dann
soll der Priester ihn [fuer] sieben Tage einschliessen. -13,22- Wenn er aber
in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn fuer unrein
erklaeren: ein Mal ist es. -13,23- Und wenn der Fleck an seiner Stelle
stehenbleibt, [wenn er] nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe
des Geschwuers. Der Priester soll ihn fuer rein erklaeren.
-13,24- Oder wenn [im] Fleisch, in dessen Haut, eine [Brand]wunde entsteht,
und die Bildung der Wunde wird ein weiss-roetlicher oder weisser Fleck,
-13,25- und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in
weiss verwandelt, und er erscheint tiefer als die Haut, [dann] ist es
Aussatz; er ist in der [Brand]wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn fuer
unrein erklaeren: das Mal des Aussatzes ist es.
-13,26- Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weisses
Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blass,
dann soll der Priester ihn [fuer] sieben Tage einschliessen. -13,27- Und der
Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich
greift, dann soll der Priester ihn fuer unrein erklaeren: das Mal des
Aussatzes ist es. -13,28- Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehenbleibt,
[wenn er] in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blass ist, ist es die
Erhoehung der [Brand]wunde. Der Priester soll ihn fuer rein erklaeren, denn
es ist die Narbe der [Brand]wunde. -13,29- Und wenn ein Mann oder eine Frau
ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt, -13,30- und der Priester besieht das
Mal, und siehe, sie erscheint tiefer als die Haut, und goldglaenzendes,
duennes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn fuer unrein erklaeren:
Kraetze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
-13,31- Und wenn der Priester das Mal der Kraetze besieht, und siehe, es
erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin,
dann soll der Priester [den, der] das Mal der Kraetze [hat], [fuer] sieben
Tage einschliessen. -13,32- Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag,
und siehe, die Kraetze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein
goldglaenzendes Haar darin, und die Kraetze erscheint nicht tiefer als die
Haut, -13,33- dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht
scheren. Und der Priester schliesse [den, der] die Kraetze [hat], zum
zweiten Mal [fuer] sieben Tage ein. -13,34- Und besieht der Priester die
Kraetze am siebten Tag, und siehe, die Kraetze hat in der Haut nicht um sich
gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll der
Priester ihn fuer rein erklaeren. Er soll seine Kleider waschen, und er ist
rein. -13,35- Wenn aber nach seiner Reinigung die Kraetze in der Haut weiter
um sich greift, -13,36- und der Priester besieht ihn, und siehe, die Kraetze
hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem
goldglaenzenden Haar forschen: unrein ist er. -13,37- Wenn aber in seinen
Augen die Kraetze stehengeblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin
gewachsen, dann ist die Kraetze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn
fuer rein erklaeren.
-13,38- Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken
bekommt, weisse Flecken, -13,39- und der Priester besieht sie, und siehe, in
der Haut ihres Fleisches sind blasse, weisse Flecken, dann ist es ein
[gutartiger] Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.
-13,40- Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf:
rein ist er. -13,41- Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist
er stirnglatzig: rein ist er. -13,42-Und wenn an der kahlen Stelle [hinten]
oder an der Stirnglatze ein weiss-roetliches Mal ist, dann ist es Aussatz,
der an seiner kahlen Stelle [hinten] oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen
ist. -13,43- Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhoehung des Mals
ist weiss-roetlich an seiner kahlen Stelle [hinten] oder an seiner
Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
-13,44- [dann] ist er ein aussaetziger Mann: unrein ist er. Der Priester
soll ihn fuer ganz und gar unrein erklaeren; sein Mal ist an seinem Kopf.
-13,45- Und der Aussaetzige, an dem das Mal ist, - seine Kleider sollen
zerrissen und sein Kopfhaar soll frei haengen gelassen werden, und er soll
seinen Bart verhuellen und ausrufen: Unrein, unrein! -13,46- All die Tage,
die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: allein soll er
wohnen, ausserhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.
-13,47- Und wenn an einem Kleid ein
Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen
-13,48-oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder
an einem Fell oder an irgend einem Fellwerk, -13,49- und das Mal ist
gruenlich oder roetlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am
Gewirkten oder an irgendeinem Geraet aus Fell, [dann] ist es das Mal des
Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen. -13,50- Und der Priester
besehe das Mal und schliesse [das, woran] das Mal [ist, fuer] sieben Tage
ein.
-13,51- Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich gegriffen
hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu
das Fell verarbeitet wird, [dann] ist das Mal ein boesartiger Aussatz:
unrein ist es. -13,52- Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das
Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Geraet aus Fell, woran das Mal
ist, verbrennen; denn ein boesartiger Aussatz ist es: mit Feuer soll es
verbrannt werden. -13,53- Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das
Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten
oder an irgendeinem Geraet aus Fell, -13,54- dann soll der Priester
gebieten, dass man das waescht, woran das Mal ist; und er soll es zum
zweiten Mal [fuer] sieben Tage einschliessen.
-13,55- Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das
Mal hat sein Aussehen nicht geaendert, und das Mal hat nicht um sich
gegriffen, [dann] ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen: es ist
eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle [hinten] oder auf der kahlen Stelle
[vorne]. -13,56- Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist
blass geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreissen vom Kleid oder
vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten. -13,57- Und wenn es sich noch
zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten, oder an irgendeinem
Geraet aus Fell, [dann] ist es ein ausbrechender [Aussatz]: mit Feuer sollst
du verbrennen, woran das Mal ist. -13,58- Und das Kleid oder das Gewebe oder
das Gewirkte oder irgendein Geraet aus Fell, das du waeschst, so dass das
Mal daraus weicht: es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es
rein.
-13,59- Das ist das Gesetz [betreffs] des Aussatzmals an einem Kleid aus
Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an
irgendeinem Geraet aus Fell, es fuer rein oder fuer unrein zu erklaeren.
Zum Inhaltsverzeichnis: haParashah
Zum Inhaltsverzeichnis: Jahaduth
|