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Sefer haChinuch - Kedoschim
216 Die Mizvvah von Peah
Man soll eine Peah (Ecke des Feldes) von der Ernte
übriglassen, denn es steht: "Dem Armen und dem Fremden sollst du sie
überlassen" (Leviticus 19,10), dies nachdem erwähnt wurde: "Du sollst
die Ecke deines Feldes nicht völlig abernten" (ebd. 9). Die Bedeutung
von "Fremder" (Ger) ist ein Ger Zedek (vollständig
übergetretener Proselyt) 1,
gleich wie überall, wo im Zusammenhang mit Geschenken für die Armen der
Ausdruck Ger vorkommt, denn es steht beim Zehnten für die Armen:
"Dem Ger (Fremden), dem Waisen und der Witwe" (Deuteronomium
26,12); damit ist sicherlich ein Ger Zedek
gemeint, da seine Zeugen daneben sind2
und dasselbe gilt für alle Geschenke für die Armen. Dennoch verfügten die
Gelehrten s.A. (seligen Angedenkens)3,
sie um des Friedens willen von armen Nichtjuden nicht zurückzuhalten.
Die Mizvvah von Peah beinhaltet, dass der Mensch, wenn er seine
Ernte schneidet, ein wenig von der Ernte am Rand des Feldes zurücklassen
soll. Dieser Rest hat nach dem Gesetz der Torah kein Mindestmass, jedoch die
Gelehrten gaben dafür ein Mindestmass an; es ist ein Sechzigstel 4.
Ein Grundgedanke der Mizvvah ist, dass der Ewige, gelobt sei Er, wünscht,
dass Sein Volk, das Er erwählte, mit jeder guten und wertvollen Eigenschaft
gekrönt sei und dass es eine gesegnete Seele und einen großzügigen Geist
habe. Ich habe schon früher erwähnt, dass die Seele als Folge der Tätigkeit
einer Person beeinflusst und dadurch gut wird, sodass der Segen Gottes auf
ihr ruhen kann. Es besteht kein Zweifel, dass wenn ein Mensch einen Teil
seines Ertrages auf dem Feld zurücklässt und ihn für besitzlos erklärt - so
dass die Bedürftigen davon einen Nutzen haben - du in seiner Seele eine
erfüllende Befriedigung und einen aufrichtigen und gesegneten Geist
wahrnehmen wirst und dass Gott ihn mit Seiner Güte sättigen wird und
seine Seele wird im Guten wohnen (Psalmen 25,13).
Wer alles in seinem Haus ansammelt und keinen Segen hinter sich lässt, so
dass die Mittellosen einen Nutzen davon haben können, nachdem sie das Feld
mit seinem hochgewachsenen Getreide sahen und ein großes Verlangen danach
verspürten, ihre Seele daran zu laben, weil sie hungrig sind, der weist in
seiner Seele ohne Zweifel ein schlechtes Herz und einen bösen Geist auf;
dann wird das Schlechte auch ihn befallen, wie die Gelehrten s.A. sagten 5:
"Mit dem Maß, mit dem ein Mensch misst, wird er gemessen." Dieser Grund
genügt uns in der Art der einfachen Erklärung auch für die Mizwot von
Leket (Nachlese, Mizwah 218), Schichechah (vergessene Garben,
Mizwah 592), Peret ha-Kerem (einzelne Trauben im Weingarten, Mizvvah
222) und Olelot (kleine einzelne Weintrauben, Mizvvah 220).
Zu den Vorschriften der Mizwah gehört, was die Gelehrten s.A. sagten 6,
dass sowohl wer [beim Ernten] schneidet als auch, wer pflückt, die Pflicht
von Peah hat; im Vers wird zwar der Ausdruck "Schneiden" benützt,
doch ist nicht ausschließlich dies gemeint. Wer sie übertrat und alles
aberntete, muss ein wenig von der abgeschnittenen Ernte den Armen geben7.
Ferner lehrten die Weisen s.A., dass die Besitzer dieser Geschenke für die
Armen kein Verfügungsrecht haben8,
sondern dass sie (die Armen) sie gegen ihren Willen (der Besitzer) nehmen.
Es gibt die Vorschrift über die Zeit, wann es für alle erlaubt wird'. Ferner
sagten die Gelehrten s.A., dass es - wenn es keine Armen hat, welche die
Peah nehmen - dem Eigentümer des Feldes gestattet ist, sie zu nehmen,
denn es steht geschrieben: "Dem Armen und dem Fremden" (Leviticus
19,10), und unsere Gelehrten s.A. legten dies aus: "Jedoch nicht den Raben
und den Fledermäusen"10.
Ferner stellten unsere Gelehrten s.A. folgendes Prinzip über die Pflicht
von Peah auf, handle es sich um Peah von Getreide oder von
Baumfrüchten: alle Nahrung, die aus der Erde wächst, zusammen gehütet 11,
gesammelt und zur Aufbewahrung gebracht wird, zum Beispiel Getreide,
Hülsenfrüchte, Johannisbrot, Nüsse, Mandeln, Trauben, Oliven, Datteln und
alles Ähnliche, das diese fünf Merkmale hat, ist Peah-pflichtig12.
Doch Waid (isatis tinctoria), Krapp (rubia tinctorum) und ähnliche sind
davon frei, da sie nicht zur Nahrung dienen; ebenso Trüffel und Pilze [da
sie nicht aus dem Boden wachsen13
und herrenlose Früchte], da sie nicht gehütet werden. Auch Feigen fallen
nicht unter diese Pflicht, da sie nicht in einem Mal gepflückt werden.
Ebenso ist Gemüse von der Pflicht befreit, da es nicht [länger] aufbewahrt
wird14.
Ferner sagten die Gelehrten s.A. 15,
dass die Pflicht von Peah
erst beginnt, wenn die Frucht einen Drittel ihrer Grosse erreicht hat und
dass die Peah nur am Rand des Feldes zurückgelassen wird16,
damit die Armen ihren Ort kennen.
Überdies haben wir den Fall von zwei Brüdern, die ein Feld teilen, was
ihre gesetzliche Verpflichtung für Peah ist 17
oder wenn Partner teilen18; die
Vorschrift, wenn jemand Teile seines Feldes anderen Leuten verkauft19;
die Vorschrift, wenn ein Armer vorschlägt, die Peah
untereinander aufzuteilen und seine Kollegen schlagen vor, zu ergattern,
dass dem einen gefolgt wird, selbst gegen viele [Gegner]20,
da er in Übereinstimmung mit dem normativen Gesetz spricht21;
die Vorschrift, zu welchen Tageszeiten die Peah verteilt wird22;
die Vorschrift, wenn ein Armer einen Teil der Peah nahm und es über
den Rest warf oder sein Gewand darüber ausbreitete23;
die Vorschrift, dass wenn Arme bei der
Peah gestanden sind und ein Armer kommt und sie nimmt, er sie damit
erwirbt24, da ein Armer Leket
(Nachlese), Schichechah
(vergessene Garben) und Peah oder ein Mensch eine Münze, die er
findet, erst erwirbt, wenn sie in seine Hand kommen25.
Ebenso sagten die Gelehrten s.A.26,
dass ein Mensch verpflichtet sei, zur Peah
entsprechend der Größe seines Feldes, entsprechend der Anzahl der Armen und
entsprechend des Segens in der Ernte hinzuzufügen. Die restlichen
zahlreichen Einzelheiten befinden sich im Traktat, das davon handelt,
nämlich im Traktat Peah.
Nach dem Gesetz der Torah gilt diese Mizwah für Männer und für Frauen, ob
Israelit, Priester oder Levite, doch nur im Land Israel und zur Zeit, in
denen die Israeliten dort sind, so wie [es] für Trumah (den dem
Priester zustehenden Teil der Ernte) und den Zehnten [gilt]. Dies entspricht
der Ansicht von Rambam S.A.27, der sagte, dass Trumah und die Zehnten
nur im Land [Israel] gelten zur Zeit, in der die Israeliten dort sind, wie
wir mit Gottes Hilfe im sechsten Gebot des Abschnittes Schoftim
(Mizwah 507) schreiben werden.
Die Gelehrten verfügten, dass sie selbst außerhalb des Landes gelte. Er
s.A. schrieb 28, dass ihm
scheine, dass dieselbe Vorschrift für die anderen Geschenke für die Armen
gelte, dass sie laut der Verfügung der Gelehrten alle [auch] außerhalb des
Landes gelten.
Wer sie übertritt und keine Peah zurücklässt im Land [Israel] zur
Zeit, in der es bewohnt ist, missachtet dieses Gebot und ist verpflichtet,
vom Ertrag die der Peah entsprechende Menge den Armen zu geben. Ging
der ganze Ertrag verloren oder verbrannte er, bevor er etwas davon den Armen
gab, wird er wegen des Verbots: "Du sollst die Ecke deines Feldes nicht
völlig abernten" (Leviticus 19,9) gezüchtigt, da es nun nicht mehr in
seiner Hand liegt, die Übertretung zu korrigieren. Doch solange er noch vom
Ertrag besitzt, gibt er davon [den Armen] und wird dadurch von der Strafe
befreit, da dieses Verbot ein Verbot ist, das mit einem Gebot verbunden ist
[mit dem die Übertretung wieder korrigiert werden kann]; ebenso das Verbot
von Leket (Nachlese, Mizwah 219), wie in den Traktaten Peah
und Makkot (15b) erklärt wird.



- 1 Im Gegensatz zum Ger Toschaw, einem Heiden, der nur dem
Götzendienst abgeschworen und die sieben Mizvvoth, welche die Torah der
ganzen Menschheit befiehlt, auf sich genommen hat.
- 2 D.h. die beiden anderen, die mit dem Fremden aufgezählt sind - der
Waise und die Witwe - bezeugen, dass der Ausdruck einen vollständig zum
Judentum übergetretenen Proselyten bezeichnet, der die Mizwot gleich wie
alle Juden hält; abgeleitet von Sifra, Kedoschim, Perek 3,4.
- 3 TB Gittin 59b.
- 4 Mischnah Peah 1,2.
- 5 TB Sotah 8b.
- 6 TB Chullin 137a.
- 7 TB Baba Kama 94a, usw.
- 8 Sie können nicht arme Leute auswählen, denen sie den nicht
abgeernteten Teil des Feldes übergeben, z.B. Freunden oder Leuten, die
ihnen gefällig sein könnten; TB Chullin 131a.
- 9 Mischnah, Peah 8,1 (s. Raschi, TB Ta'anit 6b, s.v.
mi-sche-jelchu).
- 10 Es muss nicht vergeudet werden; TB Chullin
134b.
- 11 Kurz vor der Ernte bewacht wird, damit es nicht gestohlen wird.
- 12 Mischnah Peah 1,4-5.
- 13 siehe Anmerkung 14.
- 14 TB Schabbat 68a. Die eingeklammerte Hinzufügung kommt, um
einen offenbaren in MH bemerkten Schreibfehler zu verbessern. Sie
basiert auf MT
Hilchot Mat'not Anijim 2,2, dem der Autor hier zweifellos folgt.
Etwas Ähnliches muss im Original vorhanden gewesen und von einem frühen
Schreiber übersehen worden sein, denn sonst ist der Text unhaltbar;
Pilze, usw. (von denen angenommen wird, dass sie ihre Nahrung zum
Wachstum aus der Luft erhalten und daher nicht als Bodenfrüchte gelten)
müssen nicht unbedingt unbehütet wachsen.
- 15 TJ Peah 4,4.
- 16 D.h. wann und wo die Ernte beendet ist; TB Schabbat 23a
(siehe Raschi s.v. le-SofSadehu, und 23b, s.v. umip'ne).
-
17 Mischnah Peah 3,5.
- 18 TJ Peah 3,5.
19 Ebd.
20 Dass dann jeder erhält, was er ergattern kann.
21 Ebd. 4,1. Wo es jedoch für eine gewöhnliche Person zu gefährlich
wäre, die Peah zu ergattern zu versuchen, ist die Vorschrift,
dass der Eigentümer sie nehmen und verteilen soll; ebd. 2.
22 Ebd. 4,5.
23 Um es als sein Eigentum zu bezeichnen; ebd. 5.
24 Ebd.
25 TB Baba Mezia 118a und 2a.
26 Mischnah Peah 1,2.
27 MT Hilchot Trumot 1,26.
28 MT Hilchot Mat'not Anijim 1,14.
217 Die letzte Ecke seines Feldes nicht zu ernten
Man darf nicht die gesamte Saat abernten, sondern muss einen Rest davon
am Rand des Feldes für die Armen zurücklassen, denn es steht: "Du sollst
die Ecke deines Feldes nicht völlig abernten" (Leviticus 19,9). Dieses
Verbot ist [zur Wiedergutmachung nach einer Übertretung] mit einem Gebot
verbunden, denn es steht: "Dem Armen und dem Fremden sollst du sie
überlassen" (ebd. 10); das heisst, wenn es jemand übertreten und das
ganze Feld geerntet hat, soll er den Armen von der Ernte die der Peah
entsprechende Menge geben1, was laut der Verfügung der Gelehrten, die uns
dazu verpflichteten2, ein Sechzigstel ist; doch nach dem Gesetz der Torah
gibt es kein bestimmtes Mass, wie wir in der Mischnah lernten3: "Dies sind
die Dinge, für die es kein bestimmtes Mass gibt: die Peah" usw.
Zum Grundgedanken der Mizwah und zu ihren Vorschriften und allem was dazu
gehört habe ich oben im zweiten Gebot dieses Abschnittes (Mizwah 216)
geschrieben, was ich darüber wusste.
218 Leket (Nachlese) für die Armen zurückzulassen
Leket (Nachlese) für die Armen zurückzulassen; das
ist, was während der Ernte von der Sichel oder während dem Pflücken aus der
Hand fällt, da bei der Nachlese steht: "Dem Armen und dem Fremden sollst
du sie überlassen" (Leviticus 19,10).
- 1 Die Menge des Ertrags, welche die Annen vom Feld gesammelt hätten.
- 2 Mischnah PeahXX
- 3 Ebd. 1.

Zum Grundgedanken der Mizwah habe ich bei der Mizwah von
Peah (Mizwah 216), geschrieben, was ich wusste.
Zu den Vorschriften der Mizwah gehört, was die Gelehrten S.A. sagten1:
"Eine oder zwei Ähren sind Nachlese, drei sind keine Nachlese"; das heisst,
wenn drei Ähren oder mehr von der Hand des Schnitters fallen, gehören alle
drei dem Eigentümer; denn die Vorschrift von Leket gilt nur für eine
kleine Menge. Ferner gilt sie nur, wenn die Ähren ohne Zwang von der Hand
des Schnitters fielen; doch wenn ihn ein Dorn in die Hand stach und sie
hinunter fielen, gelten sie nicht als Leket2. Wenn ein Zweifel
besteht, ob bestimmte Ähren Leket sind, gelten sie als Leket3,
denn es steht: "Schafft Recht dem Armen und dem Mittellosen" (Psalmen
82,3) - schaffe [ihm] Recht auf das Deine und gib es ihm4. Ferner gibt es
die Vorschrift über Getreide, das in Ameisenhöhlen gefunden wird5 und die
Vorschrift einer Ähre der Nachlese, die in einem Schober vermischt wurde6.
Die restlichen Einzelheiten dieser Mizwah sind im Traktat Peah
erläutert. Bezüglich des Ortes, wo sie gilt, wem sie obliegt und welche
Strafe eine Übertretung mit sich bringt, ist alles gleich wie bei Peah
(Mizwah 216).
219 Keine hinuntergefallenen Ähren aufzulesen
Wir dürfen Ähren, die während der Ernte hinunterfallen,
nicht auflesen, sondern müssen sie für die Armen zurücklassen, wie es steht:
"Und die Nachlese deiner Ernte sollst du nicht einsammeln" (Leviticus
19.9). Dieses Verbot ist ebenfalls [zur Wiedergutmachung] mit einem Gebot
verbunden, wie wir es bei der Mizwah von
Peah (Mizwah 216) erklärten. Alles was diese Mizwah betrifft, habe
ich ebenfalls oben in diesem Abschnitt beim dritten Gebot über die Nachlese
(Mizwah 218) beschrieben.
220 Einen Teil des Weingartens ungelesen zu lassen
Wir müssen einen Teil des Weingartens ungelesen zurücklassen; diesen Teil
des Weingartens bezeichnete die Schrift mit Olelot (kleine einzelne
Trauben). Das heisst, es wurde uns befohlen, alle Olelot in einem
Weingarten als ungeernteten Teil zurückzulassen; darum steht geschrieben:
"Dem Armen und dem Fremden sollst du sie überlassen" (Leviticus 19,10),
nachdem erwähnt wurde: "Du sollst deinen Weinberg nicht völlig ernten"1
(ebd.). Dies ist die Ansicht von Rambam s.A. über die Olelot im
Weingarten, dass sie an Stelle des unabgeernteten Teiles der Bäume sind8.
Doch Ramban S.A. legte es nicht so aus. Beim Verbot: "Du sollst deinen
Weinberg nicht völlig ernten" (ebd., Mizwah 221), das sich in diesem
Abschnitt befindet, werde ich das Wesentliche ihrer Meinungsverschiedenheit
ausführlich darlegen. Überdies werde ich dort erklären, woher wir wissen,
dass bei allen Bäumen ein Teil der Früchte nicht gepflückt werden darf und
ebenso mit Gottes Hilfe alles was diese Mizwah anbelangt, wie es meine
Gewohnheit ist.

221 Das Verbot, einen Weingarten gänzlich zu lesen
Es ist verboten,
alle Früchte eines Weingartens während der Lese abzuernten. Vielmehr
soll ein Teil davon für die Armen zurückgelassen werden, denn es steht:
"Du sollst deinen Weinberg nicht völlig lesen" (Leviticus 19,10), und
dies ist die Peah (zurückgelassener, nicht geernteter Teil) des
Weingartens; so schrieb Rambam s.A. Überdies sagte er, dass der Vers: "Du
sollst die Zweige nicht absuchen hinter dir" (Deuteronomium 24,20), der
über Olivenbäume steht, ebenfalls die Peah des Olivenhains
bezeichnet, denn die Peah eines Olivenhains wird Po'rot1
genannt und die eines Weingartens Olelot. Von diesen beiden leiten
wir [die Vorschrift von Peah] für alle Bäume ab.
Doch Ramban griff ihn dafür an2 und sagte, dass dies ein völliger Irrtum
sei. Er vertritt die Ansicht, dass sich das Verbot "du sollst deinen
Weingarten nicht völlig lesen" ausschliesslich auf einen Weingarten
beziehe und bedeutet, dass wir alle kleinen Trauben darin zurücklassen
sollen, die weder "Schulter" noch "Tropfen" haben. "Schulter" bedeutet, dass
die Zweige einer über dem anderen sind; "Tropfen" bedeutet, dass alles hängt
und nach unten geht. Daraus folgt, dass Olelot die kleinen Trauben
sind, die sich manchmal in Weingärten finden, die in der fremden Sprache
(Spanisch) gatimas genannt werden; dies ist sicherlich etwas kleines,
wie es nach unseren Weingärten scheint. So sagten unsere Gelehrten3: "Was
sind Olelot? Alles, was weder "Schulter" noch "Tropfen" hat."
Abgesehen von dieser Pflicht von Olelot sind wir auch
verpflichtet, Peah zurückzulassen, obwohl dafür bei einem Weingarten
kein ausdrücklicher Vers steht. Vielmehr lernen wir dies von den
Olivenbäumen, wegen des identischen Ausdrucks "hinter dir" in ihren Versen.
So wird ausdrücklich im Traktat Chullin gesagt (131a): "Im Weingarten
gibt es vier Geschenke [für die Armen]: die Nachlese, die Olelot,
vergessene Trauben und Peah*; in einem Obstgarten gibt es zwei:
vergessene Früchte und Peah." Dort wird die Pflicht der
Peah in einem Weingarten abgeleitet, weil dabei steht: "Du sollst
nicht auflesen hinter dir" (Deuteronomium 24,21) und R. Levi sagte:
"'Nach dir* bedeutet vergessene Trauben," also was hinter dir
zurückbleibt, das heisst, vergessene Trauben; die Pflicht von Peah
lernen wir vom Ausdruck "nach dir", der bei den Olivenbäumen steht,
denn es steht in Bezug auf Olivenbäume: "Wenn du deinen Ölbaum abklopfst,
sollst du die Zweige nicht absuchen nach dir" (ebd. 20), und die Schule
von R. Jischma'el lehrte [es bedeute]: "Du sollst nicht seine ganze
Herrlichkeit davon nehmen"5, das heisst die Peah.
Ramban s.A. leitet die Pflicht von Peah bei allen Bäumen vom
Olivenhain ab, bei dem die Schrift die Pflicht der Peah ausdrücklich
feststellte und vom Weingarten, für den wir die Pflicht aus dem Ausdruck
"nach dir" lernten. Dann sagte er S.A., dass Rambam s.A. die
Angelegenheit in seinem grossen Werk6 richtig darlegte.
Aus dieser Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen ergibt sich für uns
keine Vermehrung oder Verminderung bei der Zählung der Verbote. Der
Unterschied beschränkt sich darauf, dass Rambam s.A. den Ausdruck "du
sollst nicht nachlesen" (Leviticus 19,9) auf Peah bezieht; Ramban
S.A. nimmt Olelot (einzelne kleine Trauben) wörtlich und leitet die
Pflicht von Peah in einem Weingarten vom Ausdruck "nach dir"
ab, wie wir geschrieben haben, dass wir es wegen des identischen Ausdrucks
"nach dir" von den Olivenbäumen lernen.
Dieses Verbot ist [zur Wiedergutmachung] ebenfalls mit einem Gebot
verbunden; wenn es jemand übertreten und alles abgeschnitten hat, muss er
die kleinen einzelnen Trauben7 den Armen geben.
- 1 Mischnah Peah 6,5.
- 2 Ebd. 4,10.
- 3 Ebd. 11.
- 4 Lasse ihn im Zweifelsfall den Nutzen haben; TB Chullin
134a.
- 5 Mischnah Peah 4,11; TJ ebd. (MT Hikhot Mat'not Anijim
4,9).
- 6 Mischnah Peah 5,2.
- 7 Das hebräische Verb dafür ist teolel, vom selben Stamm wie
Olelot; darum bedeutet es: "Du sollst ihn nicht einschliesslich der
Olelot (kleinen einzelnen Trauben) ernten."
- 8 ShM Gebot 223;
siehe Grundsatz 9 mit Rambans Kommentar (Hasagot).

Die Grundgedanken der Mizwah und ihrer Vorschriften habe ich teilweise
oben in diesem Abschnitt im zweiten Gebot bei der Mizwah von Peah
(Mizwah 216) beschrieben. Dort steht, wo sie und alle anderen Geschenke für
die Armen gelten und dass die Einzelheiten der Mizwah von Peah im
Traktat
Peah erläutert sind. Es bleibt uns hier zu schreiben, dass die
Gelehrten s.A. über Olelot lehrten8, dass wenn ein Weingarten
ausschliesslich aus kleinen einzelnen Trauben besteht, alles den Armen
zukommt, denn es steht: "In deinem Weinberg sollst du nicht nachlesen"
(Leviticus 19,9), und unsere Gelehrten legten aus, dass dies gilt,
selbst wenn er ausschliesslich aus Olelot besteht. Die Armen dürfen
die kleinen einzelnen Trauben erst nehmen, wenn der Eigentümer beginnt, in
seinem Weingarten zu lesen, denn es steht: " Wenn du in deinem Weinberg
die Lese hältst, sollst du nicht nachlesen" 9.
- 1 Dieser Ausdruck wird gewöhnlich mit
Zweige übersetzt.
- 2 Ebd. in Mizwah 220, Anmerkung 2.
- 3 Mischnah, Peah 7,4.
- 4 Also sind Olelot und Peah nicht identisch.
5 Das hebräische Verb tefa'er, das gewöhnlich als sich auf die
Po'rot beziehend aufgefasst wird, wird hier mit dem Ausdruck
Tiferet
(Pracht, Herrlichkeit) in Verbindung gebracht, der ebenfalls als die
Zweige, die Pracht eines Olivenbaums, bezeichnend verstanden wird.
6 MT Hilchot Mat'not Artijim 4,17.
7 Die er unrechtmässig abschnitt.
8 Mischnah, Peah 8,8.
9 D.h. das Verbot der Nachlese (resp. der kleinen einzelnen Trauben)
beginnt erst, nachdem die Lese begonnen hat.


222 Hinuntergefallene Trauben den Armen zu lassen
Den Peret - das ist, was während der Lese von den
Trauben abgetrennt wird und hinunterfällt - während der Lese den Armen zu
überlassen, denn es steht: "Dem Armen und dem Fremden sollst du sie
überlassen" (Leviticus 19,10), nachdem die Schrift erwähnt hat: "Den
Peret deines Weingartens sollst du nicht einsammeln" (ebd.). Beim
Verbot "du sollst nicht einsammeln" (Mizwah 223) werde ich mit Gottes Hilfe
alles über diese Mizwah schreiben.
223 Das Verbot, hinuntergefallene Trauben in einem Weingarten
einzusammeln
Wir dürfen die hinuntergefallenen Trauben in einem Weingarten nicht
einsammeln, sondern müssen sie für die Armen zurücklassen, denn es steht:
"Den Peret deines Weingartens sollst du nicht einsammeln"
(Leviticus 19,10), was die einzelnen Beeren bezeichnet, die hinunterfallen.
Dieselbe Vorschrift gilt auch für die anderen Bäume, die Reben gleichen; wir
sind verpflichtet, die einzelnen Früchte, die hinunterfallen, nicht
einzusammeln.
Die Andeutung des Grundgedankens der Mizwah ist dieselbe, die wir oben
bei der Peah (Mizwah 216) beschrieben haben.
Zu den Vorschriften der Mizwah gehört, was die Gelehrten S.A. sagten1:
"Was ist Peret? Es sind eine oder zwei Beeren, die sich während der
Lese von der Traube trennen. Doch drei Beeren, die in einem Mal
hinunterfallen, gelten nicht als Peret. Liest jemand die Trauben und
lässt davon zu Boden fallen, während er die Trauben wegschafft, gilt selbst
eine halbe Traube als Peret; auch eine ganze Traube, die dort blieb,
gilt als Peret1. Wer einen Korb unter eine Rebe stellt, während er
liest, bestiehlt die Armen3. Die restlichen Einzelheiten dieser Mizwah
befinden sich im Traktat Peah.
Wo und für wen die Mizwah gilt, habe ich oben beim zweiten Gebot - der
Mizwah von Peah (Mizwah 216) - geschrieben.
- 1 Mischnah, Peah
6,5.
- 2 MT Hilchot Mat'not Anijim 4,16, basierend auf TJ Peah
6,4 (Kesse/Mischneh).
- 3 Denn die einzelnen Beeren gehören
schon wenn sie fallen den Armen; Mischnah, Peah 7,3 (s. Kommentar
von Bartenura).
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