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Paraschat
HaSchawua
Der wöchentliche Toraabschnitt kommentiert von Nechama Leibowitz
Sefer Wajikra - Buch Leviticus
Sidrath Emor:
Auge um Auge
Nur wenige Verse der Bibel wurden so oft und so
auffällig von Juden und Nichtjuden missverstanden wie 24, 20, von dem unser
Titel stammt. Dieses Missverständnis hat unseren Text in ein Symbol
verwandelt: die Verkörperung der Rache auf der unreifsten und gröbsten
Ebene.
Wer seine Opposition zu Vergebung, Zugeständnis und
Wiedergutmachung ausdrücken will, um stattdessen auf seinem Pfund Fleisch
und Vergeltung der brutalsten und schmerzhaftesten Art besteht, beruft sich
auf "Auge umd Auge, Zahn um Zahn", eine Formel, die Bilder von abgehackten
Gliedmassen und ausgestochenen Augen heraufbeschwört. Sogar der mit der
traditionellen rabbinischen Interpretation unseres Textes "Auge um Auge" -
finanzielle Kompensation - schliesst nicht aus, es sei bloss eine
apologetische Erklärung, ein späteres Abschwächen alter Barbarei, eine
Humanisierung der Strenge der Tora durch folgende Generationen.
Aber das ist nicht der Fall. Im Gegenteil. Unsere Weisen und Kommentatoren
leiten viele verschiedene Beweise ab, die darauf hinweisen, der direkte Sinn
des Textes könne kein anderer sein als finanzielle Kompensation. Wir werden
einige dieser Beweise zitieren. Lesen wir aber zuerst diese Sätze im
Kontext. Wir finden sie zweimal in den Schriften:
Und so Männer Streit haben, und einer schlägt den
andern mit einem Stein oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern
fällt aufs Lager; Wenn er aufsteht und wandelt auf der Strasse an seiner
Krücke, so ist der Schläger frei; nur soll er erlegen Versäumnis und
lasse ihn heilen.
Uns so jemand seinen Knecht, oder seine Magd schlägt mit dem Stocke, und
er stirbt unter seiner Hand, so werde es gerächt. Doch wenn er einen Tag
oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll es nicht gerächt werden; denn es
ist sein Geld.
Und wenn Männer miteinander zanken und stossen ein schwangeres Weib, daß
ihr die Kinder abgehen, aber es ist keine Lebensgefahr: so werde er am
Gelde gebüsst, soviel ihm der Gatte des Weibes auferlegt, und er zahle
durch die Richter.
Wenn aber Lebensgefahr ist, so gib Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um
Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss, Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde,
Strieme um Strieme.
(Exodus 21, 18-25)
Das zweite Mal kommt der Text in unserer Sidra vor:
Und so jemand irgend einen Menschen erschlägt, sterbe
er des Todes. Und wer ein Stück Vieh totschlägt, erstatte es, Stück um
Stück. Und so jemand seinem Nächsten eine Verletzung beibringt - so wie
er getan, so geschehe es ihm. Bruch um Bruch, Aug' um Auge, Zahn um
Zahn, die Verletzung, so er einem Menschen beigebracht, so werde ihm
beigebracht.
(24, 17-21)
Der Talmud leitete eine Menge Argumente ab, um zu
beweisen, daß diese Verse auf finanzielle Kompensation für den Verletzten
anspielen müssen.
Hier sind zwei davon:
R. Schimon b. Jochai stellte fest: "Auge um Auge" -
Geld. Du sagst Geld; aber vielleicht meint es wirklich ein Auge? In
einem solchen Fall, wenn ein Blinder einen anderen blind macht, ein
Krüppel einen anderen verstümmelt, wie kann ich dann ein Auge um ein
Auge geben? Aber die Tora sagte (Lev. 24, 22): "Gleiches Recht sei bei
euch" - ein Recht, das für euch alle passt.
In der Schule Hezekiahs wurde gelehrt: "Auge um Auge,
Leben um Leben" und nicht Leben und Auge für Leben. Stellt euch vor, es
ist wörtlich gemeint: dann könnte es manchmal geschehen, daß ein Auge
und ein Leben um ein Auge genommen werden, denn durch den Vorgang des
Blendens kann jemand sterben. (Baba Kamma 84a)
Diese beiden Argumente basieren auf der Formulierung des
Textes und widerlegen die wörtliche Interpretation daß lex talionis nicht
praktisch angewandt werden kann (Schimon b. Jochai) oder die Ausführung ist
nicht vereinbar mit der Erhaltung irgendeiner Art Gleichwertigkeit zwischen
Verbrechen und Strafe (die Schule Hezekiahs). Denn der Ausdruck "Auge um
Auge" weist auf alle Fälle auf eine gleichwertige Beziehung zwischen Tat und
Kompensation hin. Saadia Gaon zog sich in seiner Polemik mit den Karäern auf
diese Argumente zurück. Diese verstanden den Text wörtlich, als rufe er zum
Abschneiden des passenden Körperteiles auf. Ibn Ezra bezieht sich in seinem
Pentateuchkommentar zwei Mal auf diese Polemik - in Exodus und in unserem
Abschnitt.
Studieren wir beide sorgfältig:
Saadia sagte, wir können diesen Text nicht wörtlich
nehmen. Wenn zum Beispiel jemand seinen Nächsten durch einen Schlag um
ein Drittel seiner normalen Sehkraft beraubt, wie kann der vergeltende
Schlag so kalkuliert werden, damit dasselbe Resultat erreicht wird,
nicht mehr, nicht weniger, nicht vollständig blind? So eine genaue
Reproduktion ist im Fall einer Wunde oder Strieme sogar noch
schwieriger, da an einer gefährlichen Stelle der Tod erfolgen kann.
Diese Idee kann nicht toleriert werden. Ben Zuta (ein Karäer) erwiderte:
Aber es steht geschrieben: "wie er einen Mann verstümmelte, so soll es
ihm vergolten werden" (hebräisch "bo")! Der Gaon antwortete: Das Wort
"bo" (wörtlich "in ihm") bedeutet "al" ("auf ihm"): so soll ihm Strafe
auferlegt werden. Ben Zura erwiderte: "wie er getan, so soll ihm
geschehen!" Der Gaon sagte: Im Fall Samsons haben wir (Richter 15, 11)
"Wie sie an mir getan, so habe ich an ihnen getan." Samson nahm nicht
ihre Frauen und gab sie anderen (wie es ihm getan hatten), sondern
bestrafte sie dementsprechend. Ben Zuta sprach: Was, wenn der Angreifer
arm ist, was ist seine Strafe? Der Gaon: Was, wenn ein Blinder einen mit
normaler Sehkraft seines Augenlichtes beraubt, was soll ihm geschehen?
Der Arme kann reich werden und zahlen, nur der Blinde knn niemals für
das zahlen, was er getan!
Zusammenfassung: Wir könne für die Vorschriften der Tora keine adäquaten
Erklärungen geben, ohne uns auf die Worte unserer Weisen zu verlassen.
So wie wir die schriftliche Tora von unseren Vätern empfingen, empfingen
wir auch die mündliche. Zwischen ihnen gibt es keinen Unterschied.
Der Karäer griff die rabbinische Interpretation zweifach
an: zuerst von der Formulierung des Textes. Der Gaon zeigte, daß die beiden
Sätze "so soll es ihm vergolten werden" und "so soll ihm geschehen" nicht
unbedingt die Interpretation der Karäer tragen. Der Beweis aus Samson ist
der klarste Hinweis, daß die Formulierung ein Äquivalent bzw. eine Analogie
ausdrückt, aber keine identische Bestrafung. Der Karäer verliess dann das
Argument der Textformulierung und attackierte die rabbinische Interpretation
vom Gesichtspunkt von der Umsetzungsmöglichkeit an. Hier erkannte er
offensichtlich nicht, daß er sich einem Einwand näherte, der gegen alle
juridischen Strafen erhoben werden kann. So, wie er fragte: "Was, wenn der
der Angreifer arm ist?", konnte er fragen: "Was, wenn jeder, der eine Strafe
auferlegt bekommt, arm ist?" Daher spielte er in Saadias Hand, indem er ihm
zeigte, daß derselbe Fehler in der Ausführung, auf den in der monetären
Interpretation hingedeutet wird, in der wörtlichen zurückgewiesen werden
kann. Er brachte Schimon ben Jochais Argument ein.
Der andere Kontext, in dem Ibn Ezra Saadias Polemik zitiert, ist unser
Abschnitt:
"So soll ihm geschehen": Samson sagte ähnlich: "Wie
sie an mir getan, so habe ich an ihnen getan." Der Gaon führt Argumente
des gesunden Menschenverstandes an und zeigt, daß "Bruch um Bruch" nicht
wörtlich genommen werden dart, sondern daß nur monetäre Kompensation
angezeigt ist, da der ursprüngliche Schlag unabsichtlich zugefügt wurde.
Wie kann dann ein identischer Schlag absichtlich zugefügt werden? Und
wenn es sich um eine gefährliche Stelle handelt, könnte das Opfer
sterben. Das gilt auch für das Auge. Wenn das Opfer ein Drittel seiner
Sehkraft verliert, wie kann ein ebensolcher Effekt beim Schläger erzielt
werden? Aber die traditionelle Ansicht, daß eine monetäre Kompensation
gemeint sei, ist korrekt. Zum Argument: was, wenn der Angreifer arm ist?
Unsere Antwort lautet: der Text spricht über den üblichen Fall, und
weiters kann der Arme vielleicht reich werden. Ihre Argumente können
auch im Fall des Blinden, der einen normal Sehenden blind machte,
widerlegt werden.
Hier zieht sich Saadia auf die Argumentation der Schule
Hezekiah zurück: "Auge um Auge und nicht ein Leben und ein Auge für ein
Auge."
Aber die Gemara begrenzt sich nicht selbst auf rein technische Argumente,
welche die Möglichkeit lex talionis auszuführen, ausschliessen. Sie zieht
weitere Texte heran, einen davon zitieren wir hier:
Die Tora stellt fest (Numeri 35, 31): "Und ihr dürft
nicht ein Sühngeld nehmen für die Person eines Mörders, der des Todes
schuldig ist." Das bedeutet, daß für das Leben eines Mörders kein
Sühngeld genommen werden darf, aber für die Hauptorgane des menschlichen
Körpers, die nicht mehr nachwachsen.
(Baba Kamma 83b)
Die Formulierung "der des Todes schuldig ist", indiziert,
daß es andere Verbrechen gibt, die nicht mit dem Tod zu bestrafen sind. Wenn
wir den Kontext ansehen, finden wir, daß dort, wo es sich um kein
Kapitalverbrechen handelt, kann sich der Text nur auf die Schuld desjenigen
beziehen, der einen anderen verletzt. Wenn der Text daher feststellt, daß
für einen Mörder kein Sühngeld genommen werden darf, folgt daraus, daß dort,
wo kein Kapitalverbrechen vorliegt, Sühngeld genommen werden soll.
Dieses Argument wird von Maimonides in seinem Code (Hovel U-mazik 1, 3-6)
fortgesetzt:
Der Text "Und so jemand seinem Nächsten eine
Verletzung beibringt - so wie er getan, so geschehe es ihm" bedeutet
kein wortwörtliches Zufügen der identischen Verletzung, um den
Schuldigen zu verstümmeln, sondern - obwohl er eine solche Verstümmelung
verdiente - zahlt er ein monetäres Äquivalent. Denn es wird uns gesagt:
"Und ihr dürft nicht ein Sühngeld nehmen für die Person eines Mörders,
der des Todes schuldig ist." Sühngeld wird nur im Falle eines Mörders
ausgeschlossen und genommen, wenn jemand einen anderen verletzt.
Woher wissen wir, daß die Feststellung "Auge um Auge" Sühngeld beinhaltet?
Da es heisst: "Bruch um Bruch" und dafür haben wir die explizite
Vorschrift: " Und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der
Faust ... nur soll er erlegen Versäumnis und lasse ihn heilen." Das
bedeutet, daß sich das "um" in "Bruch um Bruch" auf Sühngeld bezieht.
Dasselbe gilt für das "um" bei allen anderen Körperteilen.
Obwohl all dies in der Formulierung der schriftlichen Tora, die von Moses
direkt vom Sinai herabgebracht wurde, impliziert scheint, kommen alle
unter die Überschrift einer praktischen Vorschrift, die uns übergeben
wurde. So sahen unsere Vorfahren Angelegenheit im Gericht Josuas,
Samuels des Ramathiten und in jedem Gericht, welches seit den Tagen
Moses' bis heute existierte.
Der erste Beweis, der von Maimonides fortgesetzt wird, ist
der letzte, den wir aus der Gemara zitierten, basierend auf Numeri 35. Aber
wir könnten bemerken, daß er ihn nicht als überzeugend betrachtet, da er
sofort danach die Frage stellt: "Woher wissen wir, daß die Feststellung
"Auge um Auge" Sühngeld beinhaltet?" Der Kommentar "Lechem Mischneh" stellt
tatsächlich Maimonides Argumentation in Frage. Sicher, sagt er, Maimonides
hat seinen Punkt bereits bewiesen! Er antwortet, aus dem ersten Text mag
bewiesen werden, daß Sühngeld für Verletzungen genommen werden kann, aber
nicht, daß es genommen werden muss und eine Verstümmelung des Schuldigen
ausgeschlossen ist. Maimonides zeigt daher, "Auge um Auge" kann nur monetäre
Kompensation bedeuten. Sein Beweis ist wirklich überzeugend und wir werden
später zu ihm zurückkehren. Maimonides jedoch war mit ihm nicht zufrieden.
Sein Schlußargument ist, daß dies unsere Tradition ist, die mündlich von
einer Generation zur anderen weitergegeben wurde, in jedem Gerichtshof, der
seit den Tages Moses' existierte.
Rabbiner Kook bemerkt diesen Zugang des Maimonides, zitiert aber Solomon
Lurias (in "Jam schel Schlomo") Opposition dazu: Solomon Luria betrachtet
die Formulierung des schriftlichen Textes als entscheidend, ohne sich auf
die mündliche Tradition zu beziehen. Der Exodustext, den Maimonides
unmissverständlich zitiert, zeigt, daß die Tora nur an monetäre Kompensation
dachte. Auch Benno Jacob benutzt für einen Beweis diesen Text und zitiert
Exodus 21, 18 - 22. Diese Verse beschäftigen sich mit Schäden, die dem
Körper zugefügt werden können. Sie werden in zwei Gruppen eingeteilt, wobei
die erste Gruppe abermals unterteilt ist:
- Körperliche Schäden durch einen Menschen verursacht
- absichtlich: 18 - 19 (Fussnote: der Sklave - 20 - 21)
- unabsichtlich: 22 - 25 (Fussnote: der Sklave - 26 -
27)
- Körperlicher Schaden durch den Ochsen eines anderen: 28
- 31 (Fussnote: der Sklave: - 32).
Wo wird in diesem Text "Auge um Auge" erwähnt? Auf alle
Fälle in Verbindung mit der unabsichtlichen Tat, während im Fall des
beabsichtigten Verletzen uns explizit gesagt wird, daß Zeitverlust und
medizinische Behandlung zu bezahlen sind. Hätte "Auge um Auge" wortwörtliche
Bedeutung, wäre die Strafe für ein unbeabsichtigtes Verstümmeln grösser als
für ein beabsichtigtes!
Aber Benno Jacob lernt die monetäre Implikation von "Auge um Auge" aus der
Formulierung unseres Textes. Dies steht im Gegensatz zu unseren meisten
Kommentatoren, die sagen, die wörtliche Formulierung indiziere kein
tatsächliches Abschneiden eines Gliedes, sondern wir müssen uns auf die
Exegese zurückziehen. Jacob leitet den Beweis vom der Verwendung des Wortes
"we-natata" - "du sollst geben" ab. Er weist darauf hin, daß wir vom
Schuldigen nicht nichts nehmen, sondern er ist gezwungen, zu geben, was nur
Kompensation bedeuten kann. Bedeutete der Text seine Verstümmelung, wäre der
Begriff "geben" nicht verwendet worden, denn er impliziert, daß etwas von
der anderen Partei empfangen oder genommen wird. Meinte der Text die
Entfernung eines Körpergliedes, was hätte dann das Opfer vom Täter
empfangen?
Sein Hauptbeweis jedoch kommt vom Wort "tachat", übersetzt mit "um" oder
"für". Er zeigt, das Wort "tachat" bedeutet eher Äquivalenz (monetär) und
nicht Identität.
Zum Beispiel:
... soll er ihn freilassen für seinen Zahn.
(Exodus 21, 27)
Man kann nicht Feingold für sie zahlen und wägt nicht
Silber dar als Preis für sie.
(Hiob 28, 15)
Seiner Ansicht nach gibt es keinen Text, in dem "tachat"
jemals einen identischen Austausch bedeutet. Im Gegenteil, "tachat" hat eine
völlig unterschiedliche Verwendung. A ist aufgerufen zu geben, zu tun, zu
leiden statt B, denn B kann nicht dasselbe geben, tun oder leiden. "Tachat"
bedeutet niemals, daß A etwas geben oder leiden muss, weil B dasselbe gab
oder erlitten hat. Es drückt keine lex talionis Beziehung aus. Dies ist,
nach Jacob, die Quelle aller Missverständnisse in unserem Text.
Dies kann aus der biblischen Nachfolge der Könige bewiesen werden. Ein König
stirbt und ein anderer regiert "tachtaw" - "an seiner Stelle". Da sein
Vorgänger nicht länger regierungsfähig ist, kommt der Nachfolger und übt für
ihn alle Funktionen aus.
Oder: Abraham opferte den Widder an Stelle ("tachat") seines Sohnes, Isaak
wurde nicht geopfert, so kam der Widder als Ersatz. Nicht, daß auch der
Widder geopfert wurde, nur weil Isaak geopfert worden war. Dies wäre die
Interpretation, folgten wir dem falschen Zugang jener, die "Auge um Auge"
wortwörtlich annehmen.
Derselbe Punkt geht aus Judas Worten in Genesis 44, 33 hervor: "Und nun,
lass doch deinen Knecht statt ("tachat") des Knaben bleiben, ein Sklave
meinem Herrn." Mit anderen Worten: Lass nicht Benjamin Sklave sein, sondern
ich werde Sklave sein an seiner Stelle. Es gibt viele solcher Beispiele. Das
am besten auf unseren Kontext passende ist Josua 2, 14: "Sonst sollten wir
selbst an eurer Statt ("tachteichem") sterben": wenn du uns nicht verrätst
und betrügst und gefangen wirst, dann werden wir an eurer Stelle sterben und
ihr werdet nicht getötet. Dies ist die Kraft des Wortes "tachat" - anstatt
des Leidens oder des Todes anderer. Daher impliziert "Auge um Auge", daß
derjenige, der einem anderen ein Auge ausschlug, dem Opfer etwas geben muss,
das anstelle des Auges steht, das nicht länger funktioniert und das ist
monetäre Kompensation.
In dieser Hinsicht widerspricht Jacob den meisten
Kommentatoren, alten und modernen, jüdischen und nichtjüdischen, die
behaupten, der Text bedeute wörtlich die Verstümmelung des Täters. Nach
Jacob kann die wörtliche Bedeutung des Textes nichts anderes meinen als
monetäre Kompensation.
Aber wir können fragen, wie wir es bei Gur Arje (Kommentar zu Raschi)
finden, wenn Geld tatsächlich angezeigt ist, warum stellte der Text nicht
explizit fest: "er soll ihm den Wert seiner Hand oder seines Makels zahlen?"
Er antwortet:
Damit wir nicht denken sollen: wenn der Täter einmal
seine Kompensation bezahlt hat, ist er vollständig quitt wie im Fall der
Verletzung eines Tieres, wo er bezahlt und keine weiteren
Verpflichtungen hat. Aber dies ist hier nicht so. Obwohl er das Opfer
für die Verletzung kompensiert hat, ist er nicht seiner Verpflichtungen
ledig, bis er nicht um Vergebung gebeten hat. Daher stellt die Tora
fest, die Strafe sei, ähnlich verletzt zu werden, falls dies möglich
wäre, das ist jedoch unmöglich (da manchmal der Täter blind sein kann)
...
Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem Verletzen
eines Tieres und eines Menschen ist in Maimonides' Codex beschrieben:
Wer jemandem eine Verletzung zufügt, kann nicht mit
jemandem verglichen werden, der sein Eigentum schädigt. Wenn der Schaden
einmal gutgemacht ist, hat der Beschuldigte Sühne geleistet. Wer jedoch
körperlichen Schaden verursacht, hat keine Sühne geleistet, zahlte er
ihm auch die fünf Dinge (Verletzung, Schmerz, medizinische Behandlung,
Zeitverlust, Schande) oder biete er ihm sogar alle Widder Naboths. Seine
Schändlichkeit ist nicht vergeben, bis er nicht das Opfer um Verzeihung
gebeten hat und ihm vergeben wurde. Es ist dem Verletzten verboten,
grausam zu sein und nicht zu verzeihen. Das ist nicht der jüdische Weg,
aber sobald der Schuldige Verzeihung gesucht hat, ein- zweimal gebeten
hat und weiß, daß er seine Tat aufrichtig bereut, sollte ihm vergeben
werden. Je schneller, desto besser. Dies geschieht auch in
Übereinstimmung mit den Weisen.
Maimonides' nächste Vorschrift ist für unser Thema sogar
noch wichtiger:
Es gibt noch einen weiteren Unterschied zwischen
körperlichen Verletzungen und Schaden an seinem Eigentum. Wer jemanden
anweist, ihn blind zu machen oder zu verkrüppeln, damit er von
Verpflichtungen frei sei, ist dennoch bezüglich der fünf Dinge nicht
befreit, d.h., (derjenige, der blind macht ist zur Kompensation
gegenüber dem Opfer verpflichtet: Verletzung, Schmerz, Zeitverlust,
medizinische Behandlung und Schande, obwohl er es mit seinem
Einverständnis tat.
Mit anderen Worten: man kann Körperteile nicht loswerden
wie anderes Eigentum, da der Körper nicht der eigenen Autorität untersteht.
Man ist nicht der Herr des Körpers, sondern Er, dem beides, Körper und Seele
gehört, ist der Herr.
Wer für den Velust des Augenlichtes Kompensation bezahlt, macht den Schaden
nicht gut wie jemand, der das Eigentum seines Nachbarn beschädigt. Das Geld
macht nur den monetären Schaden gut, der mit dem Verlust des Augen oder der
Hand zusammenhängt. Aber der tatsächliche Verlust des Auges kann nicht
gutgemacht werden. Die Verletzung eines anderen Menschen ist ein Verbrechen,
das durch Sühngeld oder monetäre Kompensation nicht gutgemacht werden kann.
Daher benutzte die Tora nicht den Ausdruck "Er soll für das Auge bezahlen."
Dies geht aus den Versen unserer Sidra, die wir am Beginn zitierten, sogar
noch klarer hervor. Nachdem die Strafe für die tödliche Verletzung eines
Menschen und eines Tieres (Vers 17 - 18) festgestellt wurde, kommt die
Strafe für einen, der körperlichen Schaden zufügt. Die Strafe für die
Verletzung eines Tieres ist nicht daneben gestellt. Denn im Fall des
Menschen ist der Unterschied zwischen tödlicher (Mord) Verletzung und
Verstümmelung qualitativ (Tod - Geld), im Fall des Tieres ist es ein rein
quantitativer Unterschied zwischen dem Töten und dem Verletzen (mehr oder
weniger Kompensation je nach Verletzung).
Unsere Sidra schliesst mit einer Kontrastierung zwischen den beiden:
Und wer ein Vieh totschlägt, erstatte es, und wer
einen Menschen erschlägt, werde getötet.
Der Vers erscheint überflüssig, eine Wiederholung des
Vorhergehenden, bis wir uns erinnern, daß uns der Unterschied zwischen der
Verantwortung des Menschen für das Eigentum seines Nächsten und der
Verantwortung für das Leben des Nächsten klargemacht werden soll, denn es
ist ein menschliches Wesen, geschaffen im Bilde des Ewigen.
Weiterführende Fragen
Aus dem Talmud (Baba Kamma 84a) erfahren wir:
Raw Aschi stellte fest: Der Hinweis auf "tachat"
kann als Analogie von "Ochse" geklärt werden. Es steht geschrieben:
"Auge um (tachat) Auge" und es heisst (Ex. 21, 36): "So soll er
erstatten Ochsen um (tachat) Ochsen." In beiden Fällen ist monetäre
Kompensation angezeigt.
Stimmt diese Exegese einem der Beweise, die wir hier
zitierten, zu?
Ha-Ketav We-Hakabbalah sagt über 24, 19 - 20:
Diese Passage ist sehr schwierig. Der Wortsinn
könnte klar anzeigen, die Tora schreibe eine körperliche Bestrafung für
denjenigen vor, der Körperschaden zufügte. Es läuft der Natur des
Menschen und den Ansichten unserer Weisen zuwider, der Verursacher von
Verletzungen solle keine körperlicher Bestrafung erhalten, sondern
Kompensation bezahlen. Die Kommentatoren haben daher gesagt, die Tora
stelle hier ledigleich fest, welche Bestrafung der Verursacher
körperlicher Schäden vediene - "so wie er getan, so geschehe es ihm." D.
h., eigentlich hätte er diese Strafe erhalten sollen. Aber dies stillt
nicht den Durst derer, die nach Wahrheit suchen. Wie kommt es, daß die
Tora auf die Strafe hinweist, die hätte verhängt werden sollen, und die
wirkliche Bestrafung ignoriert?
Stimmt dieses Zitat mit den Annahmen überein, die wir
von Jacob und anderen zitierten?
Haftara zu Emor: Ezechiel XLIV, 15-31
Torah-Lesung:
Emor, Lev 21:1-24:23
Paraschat Emor:
Der
fröhliche Jude
Wer behauptet, Juden verstünden
keinen Spaß? Vergessen wir das Klischee von der jüdischen Mutter, die
draußen im Regen steht, und vom Vater mit seinem langen, sorgenvollen
Gesicht...
Wajikra 21, 1-24,23:
Doppelte
Verpflichtung
Über die Feiertage des Jüdischen Jahres berichtet die
Tora an verschiedenen Stellen, am ausführlichsten in dieser Paraschah...
Paraschat Emor:
Heilige Gier
"Gier ist geil", so sagte eine Figur in einem Film. Es war
eine spöttische Bemerkung über eine weit verbreitete Einstellung in den
Achtzigerjahren...
Zum Index
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