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Mosheh Ben Maimon:
Moreh Newukhim

Lehrer der Beschämten
Moses ben
Maimon:
Führer der Unschlüssigen
Erschienen in der
Philosophischen Bibliothek / Meiner-Verlag
Buch III, Kap. XXVI
Sechsundzwanzigstes Kapitel
Aus der Torah
Schmoth/Ex 18:1-20:23
und
Schmoth/Ex 21:1-24:18
Wie die Denker unter den Theologen
in der Frage auseinandergehen, ob die Werke Gottes von seiner Weisheit oder
ausschließlich von seinem Willen abhängen, ohne daß überhaupt ein Zweck in
ihnen zu suchen sei, in derselben Weise gehen sie auch in betreff der Gebote
auseinander (1), die uns gegeben sind.
Manche suchen in ihnen überhaupt keinen
Grund und sagen, dass alle Gebote einzig und allein vom Willen Gottes
abhängen, andere aber sagen, dass jedes dieser Gebote und Verbote von seiner
Weisheit herrührt und dass damit ein bestimmter Zweck verbunden ist, ferner,
dass alle Gebote einen Grund haben und nur um ihres Nutzens willen geboten
seien. Dass aber alle Gebote einen Grund haben, wir aber die Gründe mancher
Gebote nicht kennen und auch nicht wissen, wie sich die göttliche Weisheit
in ihnen offenbart, glauben wir alle (2), und dieser Meinung folgen wir
alle, die große Menge wie die Auserwählten (3), und die heiligen Schriften
sprechen sich hierüber deutlich aus: "Gerechte Gesetze und
Rechtsvorschriften" (Deut. 4,8); "Die Rechtsvorschriften des Herrn sind
Wahrheit, sie sind allesamt gerecht" (Ps. 19,1o).
Hinsichtlich jener Gebote aber, die man
Satzungen (chuqqim) (4) nennt, wie z. B. das Verbot, ein Kleid von
gemischtem Gewebe zu tragen (5), oder in Milch gekochtes Fleisch zu genießen
(6) oder die Vorschrift, einen Ziegenbock in die Wüste zu entsenden (7), von
denen haben die Weisen gesagt (8): "Die Dinge, die ich dir bereits als
Satzungen vorgeschrieben habe, zu bemängeln, ist dir nicht gestattet. Denn
dies wäre eine Handhabe für Satan (9), aus ihrer Nichtbefolgung eine Anklage
zu schmieden und eine Handhabe für die Völker der Welt, aus ihnen Einwände
gegen das Gesetz herzuholen". Die Mehrzahl der Lehrer glaubt von diesen
Chukim also nicht, dass sie Dinge sind, die schlechterdings keinen Grund
haben und für die kein Zweck zu suchen ist, denn dies würde, wie wir sagten
(10), dahin fuhren, Gott zwecklose Handlungen zuzuschreiben, vielmehr
glauben sie, daß sie eine Ursache, einen in jeder Hinsicht nützlichen Zweck
haben, der uns aber, sei es wegen der Unzulänglichkeit unseres Wissens oder
wegen der Mangelhaftigkeit unserer Weisheit, unbekannt ist(11).
Alle Gebote haben somit einen Grund,
nämlich diese Gebote und Verbote haben einen nützlichen Zweck. Bei manchen
von ihnen ist uns der Gesichtspunkt ihrer Nützlichkeit einleuchtend, wie z.
B. bei dem Verbot des Mordes und des Diebstahls, bei anderen aber nicht, wie
sich bei den früher genannten zeigt, ebenso wie bei dem Verbote, die Früchte
eines neugepflanzten Baumes vor dem vierten Jahre zu genießen (12) oder in
der Weinpflanzung zweierlei Arten gemischt anzubauen (13).
Diejenigen Gebote, deren Nutzen auch
den Ungebildeten einleuchtet, heißen Mischpatim (Rechtsvorschriften),
diejenigen aber, bei denen dies nicht der Fall ist, Satzungen (Chuqqim)
(14).
Unsere Lehrer sagen auch immer: "Es ist
kein leeres Wort für euch (Deut. 32, 47). Wenn es aber leer ist, so liegt
dies nur an euch", daß diese Gebote gegeben wurden, ist keine leere
Tatsache, die keinen nützlichen Zweck hat.
Wenn es jedoch bei irgendeinem Gebote
so zu sein scheint, so liegt der Mangel in eurer Erkenntnis (15). Du kennst
übrigens auch den bei uns allgemein verbreiteten Ausspruch: "Salomo kannte
die Gründe aller Gebote, ausgenommen die des Gebotes von der roten Kuh"
(16). Du kennst wohl auch den Ausspruch der Lehrer (17): "Gott hat die
Gründe der Gebote verheimlicht, damit man diese Gebote nicht verletze,
wie es Salomo hinsichtlich der drei Gebote erging (18), deren Grund
einleuchtend war."
Diesem Grundsatze folgen alle ihre
Worte und darauf deuten auch Schriftstellen hin. Doch las ich in Genesis
rabba einen Ausspruch unserer Lehrer, aus welchem bei oberflächlichem
Studium hervorzugehen scheint, daß manche Gebote keinen anderen Grund haben
als das Gebot selbst (19) und daß Gott damit keinen Zweck ins Auge gefasst
und kein Nutzen in diesem Gebote vorhanden sei.
Sie sagen dort nämlich (20): "Was liegt denn Gott daran, ob man das Tier am
Halse oder am Nacken schlachtet? Es bleibt also nur zu sagen übrig: Die
Gebote wurden nur gegeben, um durch sie die Menschen zu läutern (21), denn
es ist gesagt worden: "Der Ausspruch des Herrn ist lauter" (Ps. 19,9). Wenn
dieser Ausspruch auch sehr merkwürdig ist, weil sich kein ähnlicher in ihren
Worten findet, so habe ich doch eine Auslegung für ihn gefunden, die du
jetzt hören sollst und die so beschaffen ist, daß wir den sonst in ihren
Worten eingenommenen Standpunkt nicht zu verlassen und uns von einem
allgemein anerkannten Grundsatze nicht loszusagen brauchen, nämlich von dem
Grundsatze, daß bei allen Geboten (22) ein in Wirklichkeit nützlicher Zweck
zu suchen ist, wie die H. Schrift sagt: "Es ist kein leeres Wort für euch"
(Deut. 32,47), oder: "Ich habe nicht zu den Nachkommen J'akows gesprochen:
Suchet mich um nichts! Ich, der Herr, ich rede Gerechtes und verkünde
Rechtschaffenes" (Jes. 45,19).
Ich will also nun das darstellen, was
jeder Mensch mit vollkommenem Denken in dieser Hinsicht zu glauben hat,
nämlich: Das Gebot im allgemeinen hat unbedingt einen Grund und ist um
irgendeines Nutzens willen angeordnet worden, aber die Einzelheiten sind es,
von denen gesagt werden kann, daß sie ausschließlich um des Gebotes willen
angeordnet sind.
So ist z. B. die Tötung der Tiere zum
Zwecke der besseren Ernährung, wie wir später auseinandersetzen wollen (23),
offenbar nützlich. Daß aber diese Tötung in der Weise stattfindet, indem man
es schlachtet, nicht aber sticht (24), und indem man die Speise- und die
Luftröhre an einer bestimmten Stelle durchschneidet (25), dieses, und was
dem ähnlich ist, hat zum Zweck, die Menschen zu läutern.
Ebenso wird dir dies aus ihrem
Beispiele betreffend den Unterschied zwischen dem Schlachten am Halse oder
am Nacken einleuchten und ich habe dieses Beispiel deshalb angeführt, weil
es in den Worten unserer Weisen vorkommt (26). Aber in Wirklichkeit verhält
es sich damit so, dass Gott, nachdem nun einmal die Notwendigkeit vorlag,
daß die Tiere als Nahrungsmittel verwendet werden, die am wenigsten
schmerzliche Todesart zugleich mit der möglichst leichten Ausführbarkeit
anordnen wollte (27). Denn den Kopf kann man nur mit dem Schwerte oder einem
ähnlichen Dinge abschlagen, schlachten aber kann man mit jedem Dinge. Um
aber eine schmerzlose Todesart zu wählen, machten sie die Schärfung des
Messers zur Vorbedingung.
Aber als Beispiel für den Zweck der
Einzelvorschriften des Gesetzes muß man in Wahrheit das Opfer anführen (29).
Denn das Gebot über die Darbringung der Opfer hat, wie ich später zeigen
werde, einen wichtigen und einleuchtenden Zweck, daß aber das eine Opfer aus
Schafen, das andere aus Widdern und diese in besonders bestimmter Zahl zu
bestehen habe, dafür läßt sich schlechterdings keine Ursache anführen, und
wer sich abmüht, um für diese Einzelvorschriften einen Grund anzuführen,
leidet nach meinem Dafürhalten an einem anhaltenden Wahnsinn und er räumt
damit die Schwierigkeiten nicht aus dem Wege, sondern vermehrt sie noch. Und
wer sich einbildet, daß diese Einzelheiten einen Grund haben, ist von der
Wahrheit ebenso weit entfernt, wie der, der sich einbildet, das Gesetz im
ganzen sei zu keinem nützlichen Zwecke(29).
Wisse auch, daß die göttliche Weisheit
es bedingte, oder, wenn du es lieber so sagen willst, daß die Notwendigkeit
es mit sich brachte, daß dabei Einzelvorschriften vorkommen, die keinen
Grund haben, und daß es gewissermaßen unmöglich ist in bezug auf das Gesetz,
daß in ihm nichts von dieser Kategorie vorkomme (30). Und dies ist in jeder
Hinsicht unmöglich. Denn wenn du fragst: Warum ist hier ein Schaf
vorgeschrieben und nicht ein Widder? müßtest du eben dieselbe Frage stellen,
wenn der Widder an Stelle des Schafes genannt worden wäre, da unbedingt
irgendeine Art vorgeschrieben werden mußte.
Und ebenso verhält es sich mit der
Frage: Warum sind hier sieben und nicht acht Schafe vorgeschrieben? Ebenso
hätte man fragen müssen, wenn acht oder zehn oder zwanzig vorgeschrieben
worden wären, denn es mußte unbedingt eine Zahl vorgeschrieben werden. Und
dies ist in gewissem Grade so wie bei der Natur des Möglichen (31), von dem
das eine unbedingt existieren muß und wobei es nicht zulässig ist zu fragen:
Warum existiert von den möglichen Dingen nur dieses und kein anderes? Denn
dieselbe Frage würde sich notwendig ergeben, wenn ein anderes Mögliches
wirklich an Stelle des jetzt Vorhandenen existierte (32). Erkenne dies also
(33) und erwäge es! Wenn aber unsere Weisen immer sagen, daß jedes Gebot
einen Grund hat und daß Salomo diesen Grund kannte, so meinen sie damit den
Nutzen des Gebotes im allgemeinen, nicht die Untersuchung aller seiner
Einzelheiten (34).
Und da sich dies so verhält, finde ich
es für richtig, die 613 Gebote in zahlreiche Gruppen einzuteilen, und jede
Gruppe wird zahlreiche Gebote umfassen, die von derselben Art sind oder
einen ähnlichen Gegenstand betreffen. Dann werde ich dir den Grund jeder
Gruppe angeben und dir ihren Nutzen zeigen, der nicht angefochten und nicht
widerlegt werden kann (35). Hierauf werde ich mich wieder mit jedem
einzelnen Gebote befassen, das in dieser Gruppe enthalten ist und werde dir
seinen Grund darlegen, so daß nur sehr wenige übrig bleiben sollen, deren
Grund mir bis jetzt nicht klar ist. Ebenso sind mir auch manche Einzelheiten
der Gebote und die Bedingungen mancher klar, so weit es möglich ist, deren
Grund anzugeben.
Du wirst ja dies alles später
vernehmen. Doch kann ich dir alle diese Gebote (36) nicht auseinandersetzen,
ohne mehrere Kapitel vorauszuschicken, in denen ich nützliche Vorbemerkungen
vorbringen will, die für den Gegenstand, den ich im Sinne habe, als
Grundlage dienen sollen. Und das sind die Kapitel, mit denen ich jetzt den
Anfang mache.
- 1) Nämlich dieselbe
Meinungsverschiedenheit, die hinsichtlich der Wirkungen Gottes im Seienden
besteht.
- 2) Der Verf. will sagen, daß es im
Judentum darüber keine Meinungsverschiedenheit gebe.
- 3) Nämlich die. Gelehrten.
- 4) Während unter Mischpatim
(Rechtsvorschriften) solche Gebote verstanden werden, deren Gerechtigkeit
und Notwendigkeit jedermann einleuchtet, bezeichnet Chukim (Satzungen)
solche, deren Grund oder Zweck uns unbekannt ist.
Anm. haGalil: Die im vorliegenden Werk benutzte Übersetzung verwendet die
genau umgekehrte Bedeutung zur, auf den ersten Blick, vom heutigen hebr.
herkommenden Weise, wo Mischpatim, Pl. von Mischpat = Satz, Urteil, eher an
Satzungen denken liesse.
- 5) Lev. 19-19, Deut. 22-11
- 6) Ex.23-19, 34-26, Deut. 14-21: "Du
sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen."
- 7) Lev. 16-10 u. 16-21.
- 8) s.
Bab. Talm. Joma 67b. Doch ist die Stelle nur dem Sinne, nicht dem
Wortlaut nach getreu wiedergegeben. Auch ist dort das Verbot der Zubereitung
von Fleisch mit Milch nicht angeführt, hingegen die Verbote des Genusses von
Schweinefleisch (Lev. 11-7, Deut. 14-5), ferner das Gebot der Schwagerehe
(Deut. 25, 5—9) und das Gebot des Reinigungsopfers der
Aussätzigen hinzugefügt (Lev. 14).
- 9) D.h. Satan, der Ankläger, der
Geist des Widerspruches, übt daran Kritik, indem er diese Gebote als
zwecklos bezeichnet, und die Heiden bedienen sich ihrer, um die jüdische
Religion zu verspotten und ihre Göttlichkeit zu leugnen.
- 10) s. im Moreh newukhim Kap. 25, S.
162.
- 11) Nämlich weil entweder unser
Denken unzulänglich ist, oder weil wir selbst das, was ihm erreichbar ist,
nicht erfaßt haben.
- 12) s. Lev. 19, 23—25. Die Früchte,
die der neugepflanzte Baum in den ersten drei Jahren hervorbringt, werden
dort als orla, ungeweiht, verworfen bezeichnet. (s.a. Fürst, Wörterb. d.
hebr. Spr.).
- 13) Deut. 22-9 das Verbot, im
Weinberge heterogene Pflanzen zu säen.
-
14) Nach dem Verf. (haRaMBaM) besteht der Unterschied darin, daß erstere (MISCHPATIM
/ Rechtsvorschriften) die Rechts- und Sittengesetze umfassen, deren
Notwendigkeit jedermann einsieht, während die letzteren (CHUKIM /
Satzungen) sich zwar nicht unmittelbar aus der menschlichen Vernunft
ergeben, sondern Anordnungen der Autorität sind, die aber keineswegs
willkürlich erdachte, sondern von der göttlichen Vernunft zum Heile des
Volkes und der Menschheit angeordnete Bestimmungen darstellen, welche die
uns unerforschliche Weisheit Gottes mit Rücksicht auf Zeit, Ort und
Verhältnisse festzusetzen für notwendig erachtet hat, nach deren Grund und
Zweck zu forschen aber dem Denker unbenommen bleibt.
- 15) s. Sifre zu Deut. 32, 47. Der
Sinn der Stelle ist: Das Gesetz ist nicht etwas Leeres und Inhaltloses.
Erscheint es euch aber als solches, so liegt dies nur an euch selbst.
- 16) s. Num. rabb. zu Kap. 19.
Kohelet rabb. zu Pred. 7-25, wo König Schlomóh (Salomo) die Worte in den
Mund gelegt werden: "Alles dies habe ich erfaßt. Auch den Abschnitt von der
roten Kuh habe ich durchforscht und untersucht. Ich gedachte, dadurch Weiser
zu werden, aber siehe, die Weisheit blieb mir fern." Die Asche der roten Kuh
galt als das höchste und äußerste Mittel zur Wiedererlangung der levitischen
Reinheit.
- 17) s. Bab.Talm. Sanh.21b. R.
Jizchaq sagt: "Weshalb sind die Gründe des Gesetzes nicht offenbart worden?
Weil einer der größten Männer der Welt über zwei Schriftstellen zu Falle
gekommen sind, bei denen der Grund offenbar war."
- 18) Nach Munk, Guide III, S.205,
Anm.3. Diese Gebote sind nämlich Deut. 17, 16-17, wo dem König Israels
verboten wird 1. sich viele Rosse zu halten, 2. viele Frauen zu haben und 3.
viel Gold und Silber aufzuspeichern. Bei diesem dritten ist allerdings der
Grund nicht in V.17, sondern, wie der Verf. annimmt, weiter unten, V. 20
angeführt, nämlich, damit er nicht hoffärtig werde. In der in der
vorhergehenden Anmerkung angeführten Talmudstelle ist jedoch nur von den
zwei ersten Geboten die Rede.
- 19) Nämlich bloß um ihm Pflichten
aufzuerlegen, ihn an Gehorsam für Gottes Gebote zu gewöhnen, wenn diese auch
ganz und gar keinen Zweck haben sollten.
- 20) s. Gen. rabb. c.44.
- 21) D.h. um ihn zur völligen
Unterwerfung unter den göttlichen Willen an zuleiten.
- 22) Nach Munk, Guide III, S.207,
Anm.1.
- 23) s. im Moreh Newukhim III Kap.
48.
- 24) NHR bedeutet nach J. Levy,
Chald. Wörterbuch, L. 1881, "durchbohren". Nach Obadja da Bertinoro,
Kommentar zu Mischna Chullin V3 soll damit ein Nasenstich gemeint sein. Nach
Munk, Guide III, S.208, Anm.1 ist es viel wahrscheinlicher, daß damit der
Bauchstich nahe der Brust gemeint ist.
- 25) Das Schlachten muß nach der
Tradition in der Weise stattfinden, daß mit einem einzigen Schnitte die
Speiseröhre (Veschet, Schlund) und die Luftröhre (Gargoret) des Tieres
völlig durchschnitten wird.
- 26) d.h. der Verf. hat dieses
Beispiel aus dem Grunde angeführt, weil die Worte, deren sich die Lehrer bei
diesem Gebote bedienen, erkennen lassen, daß sie die Einzelheiten der
Schlachtvorschriften als Gebote betrachten, für die man keinen Grund
anführen kann.
- 27) Daß der RaMBaM gerade in bezug
auf das Gebot des Schlachtens die Ansicht nicht annimmt, daß die
Einzelheiten Gebote sind, für die man keinen Grund angeben kann, ergibt sich
aus diesen Worten, die der Verf. auch in MN III. Kap. 48 wiederholt. Nach
dem RaMBaM ist der Zweck des Gebotes die Verhütung der Tierquälerei.
- 28) d.h. nach dieser letzteren
Erklärung gibt es bei den Verordnungen über das Schlachten keine
Einzelbestimmtingen, die nicht einen Zweck haben, wohl aber findet der Verf.
solche unter den Einzelbestimmungen hinsichtlich der Opfer.
- 29) Nämlich daß die Opfergesetze
überhaupt keinen Zweck haben.
- 30) d.h. es ist unmöglich, daß es im
Gesetze keine Einzelvorschrift gebe, die keinen Zweck hat.
- 31) Wie Ephodi (Komm. z. St.)
bemerkt, ist hier nur von dem durch die Willensfreiheit des Menschen, nicht
aber von dem in der Natur gegebenen Möglichen die Rede.
- 32) d.h. wenn statt dieses Möglichen
das andere Mögliche verwirklicht würde, müßte sich notwendig dieselbe Frage
ergeben.
- 33) Nämlich, daß es Gebote gibt,
deren Einzelheiten, weil doch die Ausführung jedes Gebotes gewisse
Einzelbestimmungen erfordert, weder von einer Absicht, noch von einem Zwecke
verursacht sind.
- 34) d.h. was Schlomoh von dem Zweck
der Gebote wußte, bezieht sich nur auf die Zwecke der Gebote im allgemeinen,
nicht auf die Einzelheiten.
- 36) Wörtlich: "in betreff deren es
keine Abweichung und kein Schwanken gibt."
- 37) Nach Munch, Guide III S.210,
Anm. 1.
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Buch III, Kap. XXVII
Siebenundzwanzigstes Kapitel
-
Führer der Unschlüssigen
von Moses Maimonides
Meiner, Hbg. (1994)
Gebundene Ausgabe
-
Acht Kapitel
Eine Abhandlung zur jüdischen Ethik
und Gotteserkenntnis
von Moses Maimonides
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Tschuwah und Hilchoth Deoth
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Moses ben Maimon (Maimonides) Rabb. Dr. J.
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Seine Biographie und eine Einführung in seine Werke
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Das Buch der Erkenntnis / Sefer haMad'a
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von Moses Maimonides
Mit Nachworten von Eveline Goodman-Thau, Christoph Schulte und Friedrich
Niewöhner - Jüdische Quellen, Band 2
Akademie-Verlag, Berlin (1994)
Gebundene Ausgabe
Bestellen / Rezension:
Führer der Unschlüssigen
von Moses Maimonides
Meiner, Hbg. (1994), Gebundene
Ausgabe [Judentum
- Jahaduth]
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