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Die
wöchentliche Halacha-Reihe über Hilchos Schabbos wurde veröffentlicht von
Pirchei Shoshanim, ein Projekt des Shema Yisrael Torah Networks, auf
Grundlage der Schiurim von Rabbi Dovid Ostroff schlita, entwickelt von der
Chewuro des Pirchei Shoshanim Semicha Programs. Die Halachos wurden von
Rabbi Ostroff haGaon haRaw Mosche Sternbuch schlito vorgelegt.
Wann darf man am Schabbos
Essen auf den Herd zurückstellen?
Gewisse Bedingungen müssen erfüllt
sein, um Chasora zu tun.[i]
Welches sind die Bedingungen?
Nach dem Sephardim (Mechaber):
-
Das
Feuer muss goruf w’kotum sein (wird im folgenden erläutert).
-
Das
Essen ist vollständig gekocht.
-
Auf
den Herd (die Gasflamme), nicht in den Herd.
-
Das
Essen ist über jad soledes bo.
-
Das
Essen war nicht auf dem Fußboden abgestellt.
Nach dem Aschkenasim (Rama):
-
Das
Feuer muß goruf w’kotum sein (wird im folgenden erläutert).
-
Das
Essen ist vollständig gekocht.
-
Auf
den Herd (die Gasflamme), nicht in den Herd.
-
Das
Essen ist noch warm.
-
Man
hat das Kochgeschirr noch in Händen.
-
Man
hat den Absicht, das Essen zurückzustellen.
Würden Sie diese Bedingungen bitte
erläutern?
1. Goruf w’kotum:
Wird eine Gasflamme oder eine
elektrische Kochplatte verwendet, muß die Wärmequelle mit einem Kupfer- oder
Zinnblech abgedeckt sein. Aluminiumfolie ist problematisch, und es sollte
ein Schailo befragt werden. Ein Schailo sollte auch befragt
werden, um festzustellen, ob die Knöpfe auch abgedeckt werden müssen.
Wenn eine heiße Schabbos-Platte
(die nur zum Wärmen verwendet wird), benutzt wird: sofern sie einen
Schalter zur Hitzeregulierung hat, erfordert sie eine ähnliche Abdeckung wie
eine Kochplatte. Hat sie keinen solchen Regler, ist eine Abdeckung nicht
erforderlich.[ii]
2. Das Essen ist vollständig
gekocht:
Das Essen muß gar sein, weil es beim
Zurückstellen auf die Wärmequelle weiterkocht und man so chajaw wegen
Bischul wäre.
3. Auf der Gasflamme oder
elektrischen Kochplatte:
Essen darf man nur auf eine Gasflamme
oder eine elektrische Kochplatte zurückstellen, nicht in das Innere eines
Herdes oder Ofens. Einige Poskim erlauben jedoch, Essen in moderne
Öfen zurückzustellen, und in dieser Frage sollte ein Schailo
konsultiert werden.
4. Das Essen ist über jad
soledes bo noch warm:
Nach dem Mechaber muß das Essen über
jad soledes bo sein, um Chasora zu tun.
Es von unter jad soledes bo
auf über jad soledes bo zu erwärmen, ist Bischul – kochen.
Nach dem Rama kann man
Chasora tun, wenn das Essen noch nicht ganz abgekühlt ist und wenn man
fühlen kann, daß es noch warm ist.[iii]
5. Mechaber – Das Essen war nicht
auf dem Boden abgestellt:
War das Essen erst einmal auf dem
Boden abgestellt und stellt man es zurück, so erscheint dies, als würde man
ein neues Gericht kochen und nicht das alte auf die Flamme
zurückstellen; man muß jedoch den Topf nicht die ganze Zeit in der Hand
halten. Wurde das Essen in den Kühlschrank gestellt, darf es offensichtlich
nicht wieder auf den Herd gestellt werden, selbst wenn alle anderen
Bedingungen erfüllt sind.
Rama – Das Essen wurde die ganze Zeit
in Händen gehalten:
Das Essen sollte die ganze Zeit in
Händen gehalten werden; damit zeigt man, daß das Essen nur zurückgestellt
und nicht das erste Mal auf den Herd gestellt wird.
6. Man hatte auch die Absicht, das
Essen auf den Herd zurückzustellen:
Der gleiche Beweggrund – zu zeigen,
daß man das Essen aufs Feuer zurückstellt und es nicht das erste Mal auf den
Herd stellt.
Was ist die Halacha, wenn eine oder
mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt werden können?
Das werden wir m.H.G. in der
kommenden Woche sehen.
-
[i]
Basierend auf Simon 253:2
-
[ii]
Basierend auf Iggros Mosche Orach Chaim 4, Simon 74
-
[iii]
Iggros Mosche (ebda.) schreibt (auf der Grundlage des Raw
Schulchan Oruch), daß man dies feststellt, indem man sich fragt, ob
man dieses Essen als warmes Essen verzehren würde.
- Parschas Wajeizei 5762
Band 1, Nummer 1 / 23.
November 2001
Wir hoffen, dass sich zur [Diskussion]
ausreichend Fachkundige einfinden werden.
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Nächster Teil
Im Gedenken an Sergei Fejwel bar
Josef Dow Ajwrams
und Mirjam Deworah Ajwrams bat R. Jisrael Zwi HaCohen.
Zu Ihrer Information: Diese wöchentlichen Schiurim sind schriftlich oder
telefonisch anzufordern bei: Office 99 Rechov Bayit Vegan, Jeruschalajim,
Israel 972-8-974-4177 Tel., U.S. 732-370-3344, e-mail:
shabbosweekly@shemayisrael.com, oder unter
www.shemayisrael.com. Wöchentliche Förderungen können übernommen werden.
Vermerk: Diese Reihe
dient nur der Klärung der erörterten Gegenstände und enthält keine
halachaschen Entscheidungen. Sie soll das alltägliche Bewusstsein für
wichtige Fragen in Verbindung mit diesen Gegenständen stärken. Zur Einholung
einer P'sak ist eine halachasche Autorität zu konsultieren.
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