
Die Hilchoth Teschubah:
Die Regeln der Umkehr
Die Hilchoth Teschubah, Teil des Sefer haMad'a, behandeln ein Gebot: Der
Sünder, d.h. jener der einen Fehler begangen hat, soll umkehren von
seinem Fehler gegen G'tt und ein Sündenbekenntnis ablegen, d.h. er soll
seinen Fehler zugeben.
Die Erläuterung diese Gebots und
die Grundsätze, die mit ihm zusammenhängen, finden sich in den 10
Abschnitten der "Hilchoth Teschubah" des
RaMBaM. Wir stellen hier den 2. Abschnitt dieses Werkes vor und
wünschen Ihnen und uns allen

Ktiwah veChatimah towah!
haGalil onLine
Morascha Buchhandlung
und Morascha Verlag
Der II.
Abschnitt der Hilchoth Tschuwah
von Raw Moscheh Ben Maimon
1. Was ist vollkommene Tschuwah?
Vollkommene Tschuwah ist, wenn die
Gelegenheit, bei der sich jemand versündigt hat, sich wieder bietet, es läge nun
in der Macht des Menschen, die Sünde wieder zu begehen, er hält sich aber von
ihr zurück und führt sie um der Tschuwah willen nicht aus; weder Furcht noch man
gelnde Kraft ist Motiv für die Unterlassung.
Ein Bei spiel: Hatte jemand eine Frau, die ihm religionsgesetzlich verboten
war, begattet; nach einiger Zeit ist er wieder mit ihr zusammen, er liebt sie
genau wie früher, ist noch im Besitz seiner Körperkräfte, auch befindet er sich
in derselben Umgebung wie damals, hält er sich nun zurück und sündigt nicht, so
ist er ein vollkommener B'al Tschuwah.1)
Das ist, was Salomo sagt:
"Gedenke deines Schöpfers in den Tagen deiner Jugend". (Prediger 12,1).
2)
Kehrt der Mensch erst im Alter um, zu einer Zeit, da er das, was er getan hatte,
gar nicht wiederholen könnte, so nützt ihm dennoch seine Tschuwah, obgleich sie
keine "vollkommene" sein kann, er ist als B'al Tschuwah zu betrachten. Ja, wenn
der Mensch auch während seines ganzen Lebens gesündigt hatte und erst an seinem
Todes tage Tschuwah tut und in Tschuwah-Gesinnung stirbt, so werden ihm all
seine Sünden verziehen; denn so heißt es: "Bevor noch die Sonne sich verdunkelt,
das Licht, der Mond und die Sterne und die Wolken nach dem Regen kommen"
(Prediger 12, 2). Dieser Vers will den Todestag andeuten.
3)
Es geht aus ihm also hervor, wenn man seines Schöpfers gedenkt und Tschuwah tut,
bevor man stirbt, dann wird einem verziehen. 4)
2. Was ist nun Tschuwah?
Sie besteht darin, dass der Sünder seine
Sünde lässt, sie aus seinem Denken und Sinnen entfernt und beschließt, sie nie
wieder zu begehen; denn so heißt es: "Es verlasse der Schlechte seinen Weg und
der Mann des Unrechts seine Gedanken" (Jes. 55, 7.) Nach der Umkehr bereue man
das Vergangene; denn so heißt es: "Nach meiner Umkehr bereute ich". (Jer. 31,
18.) Der Allwissende wird dann für ihn Zeugnis ablegen, dass er die Sünde
niemals wieder tun wird; 5)
denn so heißt es: "Wir wollen nicht mehr sprechen "unser Gott" zu dem Werk
unserer Hände" (Hosea 14, 4.) 6)
Ferner muss man ein Sündenbekenntnis in Worten ablegen und die Dinge
aussprechen, die man im Herzen beschlossen hat.
3. Worte und Taten
Jeder, der ein Sündenbekenntnis in W o r t
e n ab legt und nicht entschlossen ist, das Unrecht zu lassen, gleicht einem,
der ein Tauchbad nimmt und das tote Kriechtier noch in der Hand hat. Das
Tauchbad kann ja erst nützen, wenn er das Tier vorher fortgeworfen hat; so heißt
es auch: "Wer bekennt und unterlässt (die Sünde), wird Erbarmen finden"
7) (Spr. 28, 13). Man muss die
Sünde mit genauer Angabe der Einzelheiten bekennen, denn so heißt es: 0h dieses
Volk hat eine große Sünde begangen, es hat sich goldene Götzen gemacht." (II. B.
M. 32,. 31.) 8)
4. Ehrliche Änderung
Zu den Verhaltungsweisen
der Tschuwah gehört, dass der Bußfertige immer mit Tränen und in Innigkeit vor
Gott bete, nach seinem Vermögen Wohltaten übe, sich vollkommen von der Sache
fernhalte, durch die er sich versündigt hatte, seinen Namen ändere, um damit
gewissermaßen zu sagen, ich bin ein Anderer geworden und bin nicht mehr der
Mensch, der jene Handlung begangen hatte. Alle seine Verhaltensweisen soll er
nach der guten Seite hin ändern und immer nur den geraden Weg wählen. Ferner
wandere er von seinem Heimatort aus, denn Verbannung sühnt Schuld, da sie den
Menschen veranlasst, sich zu erniedrigen, bescheiden und demütig zu werden.
9)
5. Das Verhältnis des Menschen
zum Nebenmenschen
Für den, der Tschuwah
tun will, ist es ein großer Vorzug, wenn er seine Sünden öffentlich bekennt und
den Leuten die Sünden mitteilt, die das Verhältnis des Menschen zum
Nebenmenschen betreffen. Er soll zu ihnen sagen: "ich habe mich, meinem
Nebenmenschen ... gegenüber versündigt, indem ich ihm dies und das angetan habe,
ich will mich aber bessern und bereue mein Verhalten." Ein jeder, der hochmütig
ist und seine Sünden nicht bekannt macht, sondern sein Unrecht verbirgt, dessen
Tschuwah ist keine vollkommene; denn so heißt es: "wer seine Sünden verbirgt,
hat kein Ge lingen" (Spr. 28, 13) (d. h. er findet keine Verzeihung.). Das gilt
aber nur, wenn es sich um Sünden zwischen Mensch und Nebenmenschen handelt, aber
bei Sünden, die das Verhältnis des Menschen zu Gott angehen, da braucht man
seine Sünden nicht bekannt zu machen, ja, es wäre Frechheit, wenn er sie
öffentlich bekennen wollte. Vor Gott allein soll er umkehren und seine Sünden
genau angeben. Öffentlich soll er nur ganz allgemein bekennen, dass er gesündigt
habe. Es ist etwas Gutes für ihn, wenn er seine Sünde nicht öffentlich aufdeckt;
denn so heißt es: "Heil dem, der Sünde trägt, wenn er Sünde bedeckt." (Ps. 32,
1). 10)
6. haJamim hanoraim
Obgleich Tschuwah und
Gebet immer angebracht sind, so sind sie es besonders in den 10 Tagen zwischen
Rosch haSchanah und dem Versöhnungstag und werden an ihnen sofort angenommen;
denn so heißt es: "suchet Gott, wenn Er gefunden wird" (Jes. 55, 6)
11).
Das gilt aber nur von der Tschuwah und dem Gebet des Einzelnen, die Gemeinde
aber wird zu j e d e r Zeit er hört; denn so heißt es: "Wer ist wie unser Gott,
zu dem wir zu jeder Zeit beten." (V. B. M. 4, 7.)
12)
7. Der Versöhnungstag ist die
Zeit der Tschuwah
Der Versöhnungstag ist
die Zeit der Tschuwah für Alle, für den Einzelnen und für die Gesamtheit; er ge
währt Israel die vollkommene Vergebung und Verzeihung. Alle sollen darum am
Versöhnungstag Tschuwah tun und ein Sündenbekenntnis ablegen. Die Pflicht der
Sündenbekennung beginnt schon am Rüsttag des Ver söhnungstages, bevor man die
Hauptmahlzeit einnimmt, man könnte nämlich beim Essen ersticken, ehe man seine
Sünden bekannt hat. Obgleich man vor dem Essen ein Sündenbekenntnis
ausgesprochen hat, wieder holt man es am Abend und bei den vier Hauptgebeten des
Versöhnungstages. Der Einzelne sagt es nach dem Hauptgebet, der Vorbeter in der
Mitte des 4. Abschnitts. 13)
8. Fürwahr, wir haben gesündigt
Das Sündenbekenntnis,
das in ganz Israel ge bräuchlich ist, lautet: "Fürwahr, wir haben gesündigt." In
diesem Satz besteht sein Hauptinhalt. Die Sünden, die man schon am vergangenen
Versöhnungstag bekannt hatte, bekennt man am folgenden Versöhnungstag noch mals,
obgleich er sie nicht noch einmal begangen hat; denn so heißt es: "Meine Sünden
erkenne ich, und meine Schuld ist mir immer vor Augen." (Ps. 51, 5.)
14)
9. Zwischen Mensch und Gott
Tschuwah und der
Versöhnungstag können nur die Sünden zwischen Mensch und Gott sühnen, wenn man
zum Beispiel etwas Verbotenes gegessen hatte, ver botenen geschlechtlichen
Verkehr geübt hatte usw.
Sünden aber, die den Nebenmenschen angehen, wenn man ihn zum Beispiel verwundet
hatte, ihm geflucht hatte usw., etwas derartiges kann einem nicht verziehen
werden, bevor man dem andern das gegeben hat, was man ihm schuldig geworden war,
und ihn besänftigt hat. Obgleich man dem andern bezahlt hat, was man ihm
schuldig geworden war, muss man ihn dennoch besänftigen und um Verzeihung
bitten. Selbst dann, wenn man den andern nur durch Worte erzürnt hatte, muss man
ihn besänftigen und in ihn dringen, dass er verzeihe.
Will der Beleidigte
keine Verzeihung gewähren, so soll der Beleidiger drei seiner Freunde schicken,
damit sie ihn bitten, er solle doch verzeihen. Wird er durch sie nicht
besänftigt, so schicke man ein zweites und drittes Mal zu ihm. Will er auch dann
noch nicht verzeihen, so lässt man ihn. Derjenige, der nicht vergeben wollte,
ist dann der Sünder. Zum Lehrer aber muss man sogar tausend Mal hingehen, bis er
Verzeihung gewährt. 15)
10. Leicht zu versöhnen und
schwer zu erzürnen
Der Mensch darf nicht
hartnäckig sein, indem er sich nicht besänftigen lassen will; er sei vielmehr
leicht zu versöhnen und schwer zu erzürnen. Wird man um Verzeihung gebeten, so
gewähre man sie gern und aus vollem Herzen. Selbst dann, wenn man tief verletzt
worden ist und einem viel Unrecht zugefügt worden ist, soll man sich nicht
rächen und nichts nachtragen. So zu handeln, ist Art des jüdischen Herzens, die
Nichtjuden sind darin anders, sie bewahren ihren Zorn ewiglich auf. So heißt es
auch von den Gibeonitern, da sie ein ihnen zugefügtes Unrecht nicht verzeihen
wollten: "Die Gibeoniter gehören nicht zu den Kindern Israel." (II. 5. 21, 2).
16)
11. Über den Tod hinaus
Hat man sich gegen
jemanden versündigt und der Betreffende ist gestorben, ehe man ihn um Verzeihung
gebeten hatte, so bringe man 10 Männer an das Grab des Verstorbenen und sage in
ihrer Gegenwart: "ich habe mich gegen Gott, den Gott Israels, versündigt und
gegen diesen Toten, indem ich so und so gegen ihn gehandelt habe." War man dem
Verstorbenen Geld schuldig, so gebe man es den Erben; kennt man die Erben nicht,
so deponiere man das Geld beim Gericht und lege dabei ein Sündenbekenntnis ab.
17)
|
Die Hilchoth Teschbah
und die Hilchoth Deoth
des Maimonides
Ins
Deutsche übertragen und mit
kurzen Noten versehen von Bernhard S. Jacobson
©Morascha Verlag Reprint 1988
|

|
-
Joma 86b.
- Der Zusammenhang des
Vorhergehenden mit dem Schriftvers ist in folgendem zu sehen: das
Gedenken an Gott, das Zurückfinden zu Gott, die volle
Wiedergewinnung der Gottesnähe ist nur in der Jugend möglich, da
dann die Ver fehlungen durch eine "volllkommene" Tschuwah noch
wieder gut gemacht werden können.
- Vgl. Note 1 dieses Abschnitts.
- Sabbat 151 b.
- Hier wäre auch noch eine
andere Auffassung möglich: "Man nehme sich den Allwissenden zum
Zeugen." Vgl. die Kommentatoren zur Stelle.
- Der Zusammenhang zwischen
Behauptung und Beweis durch den Schriftvers ist nur lose. Vgl. die
Kommentatoren zur Stelle.
- Taanith 16a.
- Joma 86b.
-
Rosch
haSchanah 16 b.
-
Joma 86b.
-
BeHaMZEU wird
im Talmud Rosch haSchanah 18 dahin er klärt, dass es sich auf die 10
Tage zwischen Rosch haSchanah und dem Versöhnungstag bezieht.
-
Rosch
haSchanah 18 a.
- Joma 87b.
- Joma 86b.
- Joma 87a.
-
Dieser Vers
wäre eigentlich überflüssig, seinen Sinn erhält er erst durch die im
Text von Maimonides geschilderte Weise. Über die Schuld den
Gibeonitern gegenüber siehe II. 5. Kap. 21.
-
Joma 87a.

Rosch haSchanah und Jom Zom Kipur
Click!

|