Unsere Weisen
lehrten:
"Man versorge die Armen aus den Völkern mitsamt den Armen Israels, und man
besuche die Kranken derer aus den Völkern mitsamt den Kranken Israels, und
man begrabe die Toten derer aus den Völkern mitsamt den Toten Israels
- um des Friedens willen".
TB - Gittin 61
Artikel zum Thema 'Awodah sarah' - 4.Teil
Man versorge
die Armen aus den Völkern
mitsamt den Armen Israels:
Die Halakhah und die
Wege des Friedens
Die weiteren Paragraphen des
Kapitels 167 (siehe Teil 3) im Kizur Schulkhan
Arukh beziehen sich nun explizit auf die 'Heiden aus den sieben Völkern'
(die einst in Erez Jisrael wohnten). Ihr bestialischer Götzenkult, mit
Menschenopfern und weiteren Greueltaten, hat die Propheten in besonderer
Weise entsetzt und dementsprechend wird vor engem Umgang mit diesen in ganz
besonderer Weise gewarnt (Siehe auch Teil 1).
Interessant ist in diesem
Zusammenhang, dass die Existenz eines so ausführlichen Regelwerks zum Umgang mit Angehörigen
der sieben Völker nicht nur auf Abgrenzung, sondern auch auf Kontakt mit
diesen Völkern schließen lässt. Die im Buch Jehoshua geschilderte
Ausrottung dieser Völker hat demzufolge niemals stattgefunden - und sollte
wohl auch nie stattfinden, denn die Torah - und damit auch besagtes
Regelwerk - bestanden ja schon vor Erschaffung der Welt. G'tt wusste also
schon damals, dass dieses Volk (Israel) eine solche Tat nicht ausführen wird*. Der
Vollstreckung einer solchen Massnahme standen wohl Israels charakteristische
Eigenschaften 'Bescheidenheit, Mitleid und stetes Mühen jedem Wesen gerecht
zu werden' entgegen. Es sind diese drei Eigenschaften (ZaBaR / Zdakah -
Bajshanuth - Rahamim) um deren willen G'tt ewig am Bund mit Israel
festhalten wird.
§11: "Einem Heiden von den
sieben Völkern, den man nicht kennt, darf man kein Geschenk geben, weil
es heißt (Deut. 7,2): erweise ihnen keine Gunst; und das deuten wir: gib
ihnen kein Geschenk. Wenn man ihn aber kennt, ist es kein Geschenk; denn
auch er wird ihm dafür Gutes erweisen oder hat ihm schon erwiesen; dann
ist es wie ein Verkauf".
Hierzu einige Gedanken, bzw. Fragen,
die sich beim Lesen dieses Abschnitts stellen könnten: Warum sollten wir
einem Menschen der sich an kultischen Menschenopfern beteiligt, ein Geschenk
machen? Würden wir uns von einem solchen Menschen nicht instinktiv abwenden?
Wieso sollten wir überhaupt einem Menschen, den wir nicht kennen ein
Geschenk machen?
Nehmen wir erst einmal an, dass wir einen solchen Menschen näher kennen
(G'tt behüte) und ihm, da im sozialen Kontakt durchaus üblich, ein Geschenk
machen, z.B. bei einem Besuch, dann ist es (nach §11) legitim und wird als
ein 'Geschäft' ausgelegt, da wir beim Gegenbesuch ja ebenfalls mit einem
'Mitbringsel' rechnen können.
Es wäre aber auch denkbar, dass wir einem solchen Menschen eine Gunst
erweisen, obwohl wir ihn nicht kennen. Beispielsweise dann, wenn er als
Bettler auf der Strasse sitzt. Den Bettler fragen wir ja nicht, wer er ist
und weshalb er bettelt. Wir geben ihm. Man könnte hier von einer Übertretung
des §11 sprechen - hiesse es nicht im §13 ausdrücklich 'Man darf ihre Armen
nähren'...
Im §12 steht: "Man darf nicht
ihr Lob aussprechen, man darf nicht einmal sagen: 'wie schön ist dieser
Heide von Gestalt'. Umsoweniger darf man das Lob seiner Werke
aussprechen oder ein Wort von seinen Worten rühmen. Dies alles fällt
unter den Passus 'erweise ihnen keine Gunst, gib ihnen kein Lob!'
Wenn man aber mit seinem Lob beabsichtigt, den Heiligen, gelobt sei Er, zu
preisen, der ein so schönes Geschöpf erschaffen, dann ist es erlaubt".
Alle genannten Verhaltensregeln
sollen verhindern, dass wir den Heiden in seiner 'Anbetung des Moloch'
bestärken, denn es besteht die Gefahr, dass er jede Gunst, die wir ihm
erweisen, als Lohn seines primitiv-bestialischen Kults auffassen wird.
Trotzdem: Israel lebt in dieser Welt und ist dieser Welt in sozialer
Verantwortung zugewandt. Bei aller Bedeutung G'ttes dürfen wir niemals die
Bedeutung des Menschen herabsetzen.
Deshalb legt §13 fest: "Man
darf ihre Armen ernähren, ihre Kranken besuchen, ihre Toten begraben und
beklagen und um des Friedens Willen ihre Trauernden trösten".
In §14 finden wir eine Bestätigung
für die im ersten Teil dieser Serie
vorgebrachten Ausführungen. Die Auseinandersetzung mit dem Götzendienst ist
weniger eine ideologisch-theologische als vielmehr eine moralische - bei der
auch der Sicherheitsaspekt nicht zu kurz kommt.
Es heisst: "Ein Israelit sei
nicht allein mit einem Heiden der sieben Völker, weil sie im Verdacht
stehen, daß sie Blut vergießen" (siehe Jore Dea 153).
Und im selben Sinne folgt §15: "Eine
Heidin säuge nicht ein jüdisches Kind in ihrem Hause, selbst, wenn
andere dabei stehen; aber im Haus des Israeliten darf sie es säugen,
wenn andere dabei stehen oder aus- und eingehen, man lasse es aber nicht
allein bei ihr bei Nacht".
In den Kapiteln 168ff
folgen Regelungen zum Bilderverbot und zu weiteren heidnischen Gebräuchen,
die wir nicht nachahmen sollen.
z.B.: Zu Ex.
20,23: "Machet euch keine silbernen Götter neben mir" sagen ChaSaL, unsere
Weisen - ihr Angedenken zum Segen, dass wir keine Figuren gleich denen im
himmlischen oder gleich denen im irdischen Heiligtum nachbilden sollen, da
es heisst: "Machet nicht gleich dem Ebenbild meiner Diener, die vor Mir
dienen". Das bedeutet, es ist verboten, Ebenbilder der vier Antlitze am
himmlischen Thron, der Seraphim, Ophanim und der Engel des Dienstes
nachzubilden...
Einige Gedanken zum Bilderverbot finden sich
in einem älteren Beitrag.
Nächster und
letzter >> Teil 5
Ethik und Monotheismus:
Tikun Olam
- die Errettung der Welt
dg / haGalil onLine
16-01-2000
[Übersicht]
Um eine
angeblich feindliche Position des Judentums in Bezug auf die Angehörigen
anderer Völker (Gojim) zu belegen wird zum Beispiel gerne ein Zitat aus
Jewamoth 61a herangezogen. Die dort zitierte Stelle bezieht sich jedoch
nicht auf eine Statusbestimmung von Juden / Nichtjuden, sondern versucht -
unter Bezugnahme auf einen Vers des Propheten Jecheskel, eine Erleichterung
für die Priesterschaft herzuleiten.
Diese Erleichterung (im Reiseverkehr) war historisch dringend notwendig
geworden, da durch die Vertreibung und das Exil ein Reisen auch in Ländern
notwendig wurde, von deren Geschichte und Geographie nur geringe Kenntnisse
vorlagen.
Ausgangspunkt der Diskussion in Jewamoth 61a ist die Tatsache, dass sich
Kohanim (Priester) beim Passieren von Grabesstätten oder Orten an denen
Erschlagene lagen rituell verunreinigen können. Eine solche Verunreinigung
muss vermieden werden, erfolgte sie trotzdem, sind langwierige
Reinigungsrituale vorgeschrieben.
Im Lande Israel wo man derartige Stellen mit Markierungen kennzeichnen
konnte, war dies durchaus praktikabel. In Ländern in denen entsprechende
Markierungen oder Kenntnisse nicht gegeben waren, wäre es fast unmöglich
gewesen sich zu bewegen. Um nun eine Erleichterung für die Kohanim
durchzusetzen, beruft sich einer der argumentierenden Gelehrten auf eine
Stelle an der es heisst: "Sind nicht die Völker (die Nichtjuden) wie die
Schafe ohne Hüter" (da sie ja nicht die Lehre unseres Lehrers Moshe
besitzen). Schafe sind Tiere, sie wissen nicht wo rechts oder links.
Wenn wir die in der vorliegenden Diskussion eingebrachte Meinung bzw.
Argumentation (die Bezug nimmt auf eine Aussage von Rabbi Sh. b. Johaj) nun
ausweiten auf die Grabstätten oder Orte historischer Schlachten, auf
Lokalitäten also an denen davon auszugehen ist, dass hier, G'tt behüte,
Erschlagene liegen, so folgt, dass auch ein Kohen diese Orte passieren kann.
Eine Reise im Exil wäre ohne diese Erleichterung praktisch unmöglich
geworden, nicht nur für die Kohanim, sondern für das gesamte Volk, da die
Kohanim ja nicht gesondert, sondern als Teil des Gesamten in's Exil und im
Exil zogen. Die zitierte Stelle hat also keinerlei Bedeutung in Bezug auf
das praktische Verhalten von Juden gegenüber Nichtjuden, sondern leitet
lediglich eine praktische Erleichterung im damals zwingend notwendigen
"Reiseverkehr" ab.
Stellen in denen das Verhalten von Juden gegenüber Nichtjuden festgelegt
werden finden sich in anderen Zusammenhängen. Dort heisst es dann: "Begrabe
die Toten der Völker mit den Toten Israels, tröste die Hinterbliebenen wie
die Hinterbliebenen Israels, sorge für die Waise des Nichtjuden wie für die
Waise Israels". Oder beim Propheten Mischa: "Haben wir nicht alle einen
Vater? Hat uns nicht alle ein G'tt erschaffen?".
*) Weshalb die
Anweisung zur Tat trotzdem erlassen wurde, ist ein weiteres umfangreiches
Thema, das an dieser Stelle nicht erörtert werden kann.
Die hier ausgeführte
Betrachtungsweise erhebt keinen Anspruch auf allgemeine oder gar
ausschliessliche Gültigkeit. Eine umfassende und allen Aspekten der Thematik
gerecht werdende Erörterung ist hier weder möglich, noch wurde sie versucht.
Dies alles mag selbstverständlich sein, in Anbetracht der feindseligen
Atmosphäre in einigen Diskussionsgruppen ist es trotzdem erwähnenswert. |